Verstöße gegen Corona-Maßnahmen: Diese Bußgelder gelten ab Montag

25.1.2021, 06:06 Uhr

Die Corona-Pandemie wird von zahlreichen Maßnahmen begleitet, über die man schnell den Überblick verlieren kann. Um die Ansteckung in den Griff zu bekommen werden regeln und Sanktionen strenger. Ab Montag erwarten Personen, die Verstöße gegen die Maßnahmen begehen, saftige Bußgelder. Hier finden Sie einen Überblick über die Geldstrafen, die Sie bei einem Verstoß zahlen müssen.

Maskenpflicht: Die Maskenpflicht an stark frequentierten Orten wie Bahnhöfen und Innenstädten fordert bei einem Verstoß ein Bußgeld von 250 Euro. Als neue Maßnahme seit Montag, 18.01.2021, gilt die FFP2-Maskenpflicht beim Einkaufen und in öffentlichen Verkehrsmitteln. Die sogenannte Kulanzwoche ist abgelaufen. Ab Montag, 25.01.2021, gilt der gleiche Betrag bei Verstößen: 250 Euro für Personen ab 14 Jahre.

Bewegungsradius und Ausgangssperren: Orte mit einer 7-Tage-Inzidenz über 200 haben außerdem einen Bewegungsradius für touristische Ausflüge bis auf 15 Kilometer von der Ortsgrenze entfernt. Bei Ausflügen über die 15 Kilometer erwartet einen eine Geldstrafe von 500 Euro.


15-Kilometer-Radius für Hotspots: Was Sie dürfen - und was nicht


Zwischen 21 und 5 Uhr nachts besteht bayernweit eine Ausgangssperre. Ist man in diesem Zeitraum ohne triftigen Grund, dazu zählen berufliche Dienste oder medizinische Notfälle, unterwegs, muss man mit einem Bußgeld von bis zu 500 Euro rechnen.

Kontaktbeschränkungen: Auch die Kontakte müssen eingeschränkt bleiben. In Bayern darf sich zur Zeit eine Person nur mit einem anderen Haushalt treffen. Bei Verstößen gegen diese Regel wartet ein Bußgeld von 250 Euro.

Gastronomie, Hotels und andere Dienstleistungen: Bei Gastronomie, Einzelhandel und anderen Dienstleistungen wird es noch kostspieliger. Einrichtungen, die noch öffnen dürfen, sich aber nicht an die angepassten Hygienekonzepte und nötigen Sicherheitsmaßnahmen halten, erwartet eine Strafe von 5000 Euro. Auch bei unerlaubter Öffnung einer Einrichtung, wie zum Beispiel Friseurgeschäften, wird dieses Bußgeld fällig. Menschen, die ihr bestelltes Essen noch vor Ort verzehren und nicht von der Gastronomie mit nach Hause nehmen, müssen mit 250 Euro Strafe rechnen.

5000 Euro werden auch fällig, wenn Hotels oder andere Beherbergungsdienste Personen beherbergen, die nicht aus beruflichen oder glaubhaft notwendigen Gründen dort übernachten. Beherbergung ohne Angabe von Kontaktdaten wird für die Betreiber mit 1000 Euro Bußgeld bestraft. Anders fällt die Strafe aus, wenn sich die Hotel- oder Beherbergungsbetreiber und Arbeitskräfte nicht an die festgelegten Hygienemaßnahmen halten. Hierbei kann es zu Strafen bis zu 25.000 Euro kommen.

Veranstaltungen und private Feiern: Bei unerlaubten Veranstaltungen erwarten die Verantwortlichen 5000 Euro Strafe, die Teilnehmer 500 Euro. Ebenso viel muss bei privaten Feiern auf öffentlichen Plätzen gezahlt werden. Bei Konsum von Alkohol auf öffentlichen Plätzen, an denen dies untersagt ist, wird ein Bußgeld von 250 Euro fällig.

Vereine und Studios: Fitnessstudios und Sportvereine müssen bei unerlaubter Öffnung bis zu 5000 Euro zahlen, Personen die die Angebote nutzen, müssen mit 250 Euro Strafe rechnen.

Angabe von falschen Kontaktdaten: Bei der Angabe von falschen Kontaktdaten wartet ein Bußgeld in Höhe von 250 Euro.

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