Bis 15 Jahre ohne Maske 

Verwaltungsgericht entscheidet gegen Maskenpflicht für Kinder im Indoorspielplatz

3.8.2021, 14:10 Uhr
Kinder und Jugendliche bis 15 Jahre sind in einem Indoorspielplatz im Landkreis Schweinfurt von der Maskenpflicht befreit worden.

© Friso Gentsch, NN Kinder und Jugendliche bis 15 Jahre sind in einem Indoorspielplatz im Landkreis Schweinfurt von der Maskenpflicht befreit worden.

Außerhalb der Gastronomie, der Toiletten und des Parkplatzes besteht keine Maskenpflicht für Sechs- bis 14-Jährige, wie das Bayerische Verwaltungsgericht Würzburg am Dienstag vorläufig feststellte. Kinder unter sechs Jahren mussten ohnehin keine Maske tragen.

Der Beschluss für den Indoorspielplatz im Landkreis Schweinfurt sei sofort wirksam, sagte ein Gerichtssprecher. Gegen die Entscheidung kann das zuständige Landratsamt Schweinfurt allerdings innerhalb von zwei Wochen Beschwerde einlegen. Dann ginge der Fall zur nächsten Instanz, dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof.

Die Betreiber hatten sich gegen die Auflagen des Landratsamts - das sich auf die Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung berief - gewehrt, die eine Maskenpflicht für die Altersgruppe vorsahen. Das Gericht entschied, dass in der Verordnung nur eine Maskenpflicht für "Fahrgäste" angeordnet sei, der Indoor-Spielplatz aber keine Fahrgeschäfte habe. Eine Anwendung auf alle Personen in geschlossenen Räumen komme nicht in Betracht.

Die Betreiber hatten in ihrem Antrag begründet, es sei lebensfremd, dass kleine Kinder etwa auf dem Trampolin eine Maske tragen müssten. Die Maskenpflicht verstoße gegen den Gleichheitssatz: Sie greife nicht für Fitness-Studios und andere Sportstätten, die Kindern vergleichbare Bewegungsangebote machen würden.

Keine Auswirkungen für Indoorspielplätze in der Region

Für die Indoorspielplätze in der Region hat das Urteil keine Auswirkungen. Im Tucherland in Nürnberg gilt beispielsweise eine FFP2-Maskenpflicht ab 16 Jahren - auch beim Spielen. Wenn die Jugendlichen und Erwachsenen am Tisch sitzen, darf die Maske abgenommen werden. Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 15 Jahren dürfen den Mund-Nasen-Schutz beim Spielen abnehmen. Im Wölpiland in Neumarkt besteht eine Maskenpflicht für Erwachsene ab 18 Jahren.

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