Journalismus ist wertvoll

Warum wir etwas gegen abfotografierte Artikel haben

26.8.2021, 11:10 Uhr
Zeitungsausschnitte posten ist keine sonderlich gute Idee. 

© Screenshots NNZ Zeitungsausschnitte posten ist keine sonderlich gute Idee. 

Liebe Leserinnen und Leser,

auf Fakten und Recherchen basierender Qualitätsjournalismus ist wichtig und wertvoll für unsere Demokratie. Und nicht ganz billig. Allein in unserer Redaktion arbeiten über 160 festangestellte Redakteurinnen und Redakteure und mehrere Hundert freie Mitarbeiter. Hinzu kommen die Kolleginnen und Kollegen in all den anderen Bereichen unseres Unternehmens, die gemeinsam sicherstellen, dass Sie Tag für Tag mit den neuesten Informationen versorgt werden.

Das alles kostet Geld, das Sie als unsere Abonnenten, Nutzer oder Werbekunden auf die eine oder andere Weise aufbringen. Deswegen schmerzt es uns nicht nur, wenn unsere Artikel und Fotos unerlaubt im Internet oder den sozialen Netzwerken kopiert und verbreitet werden. Es handelt sich dabei auch um einen Verstoß gegen das Urheberrecht – den wir notfalls auch juristisch verfolgen.

Denn alle Artikel, Fotos und anderen Inhalte, aber auch unsere kompletten Produkte sind urheberrechtlich geschützt und mit klar definierten Nutzungsrechten versehen. Das heißt: Das Abfotografieren und Weiterverbreiten eines Zeitungsartikels in den sozialen Netzwerken ist ebenso unzulässig wie das Hochladen eines Screenshots von unserer Homepage oder eines PDFs aus unserem E-Paper in anderen digitalen Angeboten.

Posten von Zeitungsausschnitten: Werbung oder Urheberrechtsverstoß?

Natürlich freuen wir uns, wenn Sie unsere Inhalte so interessant finden, dass Sie diese mit Ihrem Freundeskreis teilen wollen. Und uns ist auch klar, dass die allermeisten Internetnutzer nicht wissen, dass sie möglicherweise ein Urheberrecht verletzen. Dennoch müssen und wollen wir gegen solche Verstöße vorgehen. Denn das ungezügelte Kopieren von Inhalten untergräbt unsere wirtschaftliche Basis.

Und ja, das gilt auch, wenn beispielsweise über den Verein, in dem Sie aktiv sind, berichtet wurde, oder wenn möglicherweise sogar Sie selbst interviewt wurden. Auch hinter solchen Texten oder Fotos steckt die kreative Leistung eines Autors, die mit einem Urheberrecht geschützt ist.

Auch das Argument “ich mache damit doch Werbung für die Zeitung” zählt nicht. Wäre es dann auch rechtens, zum Bäcker zu gehen, dort 20 Brötchen zu stehlen und diese dann kostenlos auf dem Marktplatz zu verteilen? Natürlich nicht, genauso wenig wie der Diebstahl von Artikeln und Fotos okay ist.

Glücklicherweise reagieren die allermeisten Menschen, die wir auf eine solche Urheberrechtsverletzung aufmerksam machen, sehr verständnisvoll und löschen dann den entsprechenden Beitrag von ihrem Facebook-Profil oder ihrer Internetseite. Das freut uns sehr.

So können Sie unsere Inhalte teilen:

Und es gibt ja auch durchaus legale Wege, unsere Beiträge digital zu teilen. Schauen Sie sich doch bitte auf unsere Internetseiten www.nn.de und www.nordbayern.de um, ob Sie dort den Beitrag entdecken, der Sie interessiert. Die Suchfunktion, in die Sie beispielsweise ein Schlagwort oder mehrere Worte der Überschrift eingeben können, hilft Ihnen dabei. Markieren und kopieren Sie dann die Internet-Adresse des Artikels aus dem Adressfeld Ihres Browsers und setzen diese in Ihrem Post in den sozialen Medien oder auf Ihrer Internetseite ein.

Fertig. Damit sind Sie auf der juristisch sicheren Seite und leiten die Menschen, die Ihren Post lesen wollen, dorthin, wo der Beitrag „zu Hause ist“: auf der Internetseite unseres Unternehmens.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Ihre Chefredaktion

Verlag Nürnberger Presse

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