Wegen Vogelgrippe: Stallpflicht für Geflügel in Bayern

18.11.2016, 16:04 Uhr

"Im Sinne der Tiergesundheit und der Seuchenbekämpfung ist es jetzt besonders wichtig, eine Ausweitung der Vogelgrippe auf das Hausgeflügel zu verhindern", erläuterte Umweltministerin Ulrike Scharf (CSU) am Freitag in München. Die Vogelgrippe ist auch in Nürnberg angekommen. Bei einer toten Reiherente, die am 12. November am Damm im Wöhrder See gefunden wurde, und einem toten Schwan, der am 14. November am Wehr lag, ist das H5-Virus festgestellt worden.

Nach Auskunft des Ordnungsamtes der Stadt Nürnberg wird es aber auch am Freitag noch keine endgültige Gewissheit darüber geben, ob es sich um das hochgefährliche H5N8-Virus handelt. Das Ergebnis einer Untersuchung steht noch aus. Derzeit untersuchen Fachleute des Friedrich-Löffler-Instituts auf der Insel Riems in Mecklenburg-Vorpommern, ob es sich um die gefährliche Variante handelt.

Hinweise für Nürnberger Bevölkerung

Die Stadt Nürnberg gibt derweil in einer Pressemitteilung Hinweise für Bürgerinnen und Bürger: Tote Tiere sollen grundsätzlich nicht mit bloßen Händen berührt werden. Personen, die tote Vögel entdecken, sollen bei folgenden Funden die Polizei über die Telefonnummer 110 informieren: immer bei Wildenten, Wildgänsen oder Schwänen, bei anderen Vögeln nur Funde ab zehn toten Tieren.

Hunde und Katzen sollen am Wöhrder See nicht frei laufen gelassen werden, um ein Weitertragen des Erregers durch Beschnuppern zu verhindern.

Die Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, keine Futtermittel für Vögel an den Gewässern auszulegen oder in die Gewässer zu werfen. Dies zieht noch mehr Wildvögel an und begünstigt dadurch die Verbreitung der Geflügelpest. Außerdem verschlechtert es die Wasserqualität und schädigt häufig auch die Gesundheit der Tiere.

Sicherheitszonen sollen vor Geflügelpest schützen

Die Stallpflicht im ganzen Freistaat gilt sowohl für gewerbsmäßige Geflügelhalter als auch für Züchter und Privatpersonen, die Geflügel halten - und gilt zunächst auf unbestimmte Zeit. Für öffentliche Geflügelmärkte, Ausstellungen und ähnliche Veranstaltungen würden weitere Maßnahmen vorbereitet, hieß es. Für den Menschen ist das Virus aber weitgehend ungefährlich.

Was bei einem Ausbruch der Vogelgrippe zu tun ist, regelt in Deutschland die sogenannte Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest. So legen die Behörden rund um den Fundort infizierter Wildvögel oder einen verseuchten Geflügelbetrieb verschiedene Sicherheitszonen fest.

Stallpflicht im Sperrbezirk

In einem Radius von mindestens drei Kilometern wird ein Sperrbezirk errichtet. Hier gelten eine ganze Reihe von strengen Regeln. So herrscht im Sperrbezirk grundsätzlich Stallpflicht, Hauptzufahrtswege werden mit Warnschildern versehen. Die Behörden können Tiere im Sperrbezirk untersuchen und sogar töten lassen. Darüber hinaus ist es beispielsweise verboten, Geflügelfleisch aus einer Schlachterei und Vögel aus einem Betrieb zu bringen oder Geflügelausstellungen durchzuführen.

Zudem wird um den verseuchten Betrieb ein sogenanntes Beobachtungsgebiet festgelegt, das zusammen mit dem Sperrbezirk ein Areal mit einem Radius von mindestens zehn Kilometern abdecken muss. Die Vorgaben im Beobachtungsgebiet sind etwas weniger streng. Es gibt beispielsweise kein Beförderungsverbot für Vögel, Eier oder Tierkörper auf öffentlichen oder privaten Straßen, wie Christian Halm, Fachanwalt für Agrarrecht, erklärt. Andererseits könnten die meisten Maßnahmen, die in einem Sperrbezirk angeordnet werden, auch auf das Beobachtungsgebiet ausgedehnt werden.

Erweiterter Radius als Kontrollzone

Wenn die Behörden es für sinnvoll erachten, können sie um das Beobachtungsgebiet sogar noch eine zusätzliche Kontrollzone mit einem Radius von insgesamt 13 Kilometern um den verseuchen Bestand einrichten. Auch hier kann die Behörde Maßnahmen in Form von serologischen und virologischen Untersuchungen bis hin zur Tötung ergreifen, soweit dies zur Beseitigung des Infektionsherdes erforderlich ist.

Dieser Artikel wurde um 17 Uhr aktualisiert.

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