Ärger um Seenland-Touristen wächst: Polizei kündigt Maßnahmen an

6.8.2020, 15:21 Uhr

Ein Handtuch reiht sich an das nächste, die Parkplätze sind voll - und die Laune bei den Anwohnern im Keller. Das Fränkische Seenland zieht immer mehr Touristen an. Gerade an heißen Wochenendtagen zieht es Tausende an die Ufer des Brombachsees. Die vorhandenen Strukturen, sagt die Polizei seien "teils überlastet". Die Verantwortlichen im Seenland kennen das, bereits in den vergangenen Jahren sei das zu Spitzenzeiten, etwa in den Ferien, so gewesen. Doch jetzt wollen die Behörden handeln.

Im Ramsberg etwa brach am Wochenende ein Verkehrschaos aus. Lange Zeit ging es für Autofahrer weder vor- noch rückwärts. Das soll sich jetzt ändern. Nachdem bereits die Weißenburger Polizei an die Vernunft der Nahausflügler appellierte, hat nun auch das übergeordnete Präsidium Mittelfranken Maßnahmen angekündigt. "Das Fränkische Seenland zählt zu einem der Top-Naherholungsgebiete der Region und weit darüber hinaus", heißt es in einer Pressemitteilung. "Die Herausforderungen der Corona-Pandemie und die damit einhergehenden eingeschränkten Urlaubs- und Reisemöglichkeiten führten zu einem massiven Aufkommen von Urlaubern und Tagesbesuchern."

Am Wochenende wird die Bayerische Bereitschaftspolizei die lokalen Behörden unterstützen. Man werde "das Seenland im Blick behalten" und "entsprechende Kontrollmaßnahmen" zum Infektionsschutz durchführen. Dabei werden auch Polizeireiter und ein Hubschrauber im Einsatz sein.

Konkret veröffentlicht das Präsidium folgende Tipps für Touristen:

1. Parken Sie ausschließlich in den dafür ausgewiesenen Parkflächen
2. Halten Sie die Rettungswege frei
3. In Rettungswegen geparkte Fahrzeuge werden gegebenenfalls abgeschleppt
4. Beachten Sie, dass Wildcampen und das Übernachten an den Ufern nicht gestattet ist
5. Reisen Sie nach Möglichkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln, Fahrgemeinschaften oder dem Fahrrad an
6. Nehmen Sie Rücksicht auf andere Urlauber und beachten Sie die Einhaltungen des Mindestabstands und der Infektionsschutzbestimmungen