Corona in Altmühlfranken: Die Phase der Lockerungen endet

21.3.2021, 11:25 Uhr
Binnen weniger Tage ist die Sieben-Tage-Inzidenz in Weißenburg wieder nach oben geschnellt. Ab Dienstag, 23. März, gelten nun wieder strengere Regelungen.

© Marianne Natalis Binnen weniger Tage ist die Sieben-Tage-Inzidenz in Weißenburg wieder nach oben geschnellt. Ab Dienstag, 23. März, gelten nun wieder strengere Regelungen.

Das betrifft die Kontaktbeschränkungen, die Öffnung des Einzelhandels, der Sportanlagen sowie der Kulturstätten.

Konkret sehen die Regelungen in Weißenburg-Gunzenhausen ab Dienstag so aus:

Kontaktbeschränkungen: Zulässig sind Treffen zwischen Personen aus einem Haushalt mit den Angehörigen eines weiteren Haushaltes. Insgesamt dürfen es maximal fünf Personen sein, wobei Kinder unter 14 Jahren nicht mitgerechnet werden.

Einzelhandel: Das unbeschwerte und spontane Shoppen in Weißenburg-Gunzenhausen ist erst einmal wieder vorbei. Bei einer Sieben-Tage-Inzidenz zwischen 50 und 100 gilt in Geschäften in Bayern "Click-and-Meet". Das heißt die Geschäfte dürfen öffnen, aber es muss vorab ein Termin gebucht werden und es muss erfasst sein, wer wann in den Laden kommt. Je 40 Quadratmeter Verkaufsfläche darf sich ein Kunde im Geschäft aufhalten.

Sportausübung: Es ist nur kontaktfreier Individualsport im Außenbereich mit maximal fünf Personen aus zwei Haushalten sowie unter freiem Himmel in Gruppen von bis zu 20 Kindern unter 14 Jahren erlaubt, auch auf Außensportanlagen.


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Kulturstätten: Museen, Ausstellungen, vergleichbare Kulturstätten sowie zoologische und botanische Gärten können für Besucherinnen und Besucher nur noch nach vorheriger Terminbuchung und unter der Einhaltung von weiteren Vorgaben (Höchstbesucherzahl, FFP2-Maskenpflicht, ein vorliegendes Schutz- und Hygienekonzept und Erhebung der Kontaktdaten durch den Betreiber) öffnen.

Das Landratsamt gibt diese Änderung am Montag in einem Sonderamtsblatt bekannt. Die Regelungen gelten dann ab Dienstag, 23. März. Sollte der Inzidenzwert wieder drei Tage hintereinander unter 50 liegen, können diese Regelung wieder gelockert werden.


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