Die Jahrgänge 1953 bis 1958 sind dran

Die Führerscheine müssen getauscht werden

13.9.2021, 11:29 Uhr
Die alten, grauen und rosafarbenen Papierführerscheine haben bald ausgedient. Es gibt strenge Übergangsfristen für den Umtausch. Aktuell sind die Jahrgänge 1953 bis 1958 an der Reihe.

© Tina Ruppe/Landratsamt Die alten, grauen und rosafarbenen Papierführerscheine haben bald ausgedient. Es gibt strenge Übergangsfristen für den Umtausch. Aktuell sind die Jahrgänge 1953 bis 1958 an der Reihe.

Anlass ist eine EU-Verordnung, derzufolge die Papierführerscheine ihre Gültigkeit verlieren. Für Führerscheininhaber, die zwischen 1953 und 1958 geboren wurden und ihre Fahrerlaubnis noch nicht umgetauscht haben, gilt eine Umtauschfrist bis zum 19. Januar 2022.

Bis jetzt haben viele der betroffenen Bürgerinnen und Bürger aus Weißenburg-Gunzenhausen den Antrag zum Umtausch der grauen oder rosa Papierführerscheine noch nicht gestellt, weiß man im Landratsamt. Damit eine Bearbeitung der Anträge durch die Führerscheinstelle und die Herstellung der Kartenführerscheine durch die Bundesdruckerei noch rechtzeitig vor Ablauf der Frist möglich ist, sollte der Antrag möglichst umgehend eingereicht werden, mahnt die Behörde.

Anzeige möglich

Denn: Führerscheininhaber der Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958, die nach Ablauf des 19. Januar 2022 noch mit einem grauen oder rosa Führerschein Auto fahren, müssen unter Umständen mit einer Anzeige rechnen.

Um den Umtausch zu vereinfachen, empfiehlt die Führerscheinstelle am Weißenburger Landratsamt, den Antrag auf Umtausch mit der Post zu schicken. Das Antragsformular und nähere Informationen sind auf der Homepage des Landratsamtes unter www.landkreis-wug.de/fuehrerscheinumtausch abrufbar. Personen ohne Internetzugang können sich auch an die jeweilige Heimatgemeinde wenden.

Die ausgefüllten Anträge können per Post oder Einwurf in den Briefkasten beim Landratsamt (Bahnhofstraße 2, 91781 Weißenburg) abgegeben werden. Dem Antrag müssen das Unterschriftenblatt und ein biometrisches Lichtbild (maximal ein Jahr alt) hinzugefügt werden. Bei der Antragstellung reicht zunächst eine Kopie des Führerscheins und des Personalausweises.

Sobald der neue Führerschein bei der Bundesdruckerei bestellt wurde, werden die antragstellenden Personen schriftlich von der Führerscheinstelle benachrichtigt, ab wann der neue Führerschein voraussichtlich abgeholt werden kann.

Die weiteren Fristen

Geburtsjahrgänge vor 1953 haben für den Umtausch gemäß den Bundesvorgaben Zeit bis zum Jahr 2033. Für Inhaber von alten grauen oder rosa Führerscheinen der Geburtsjahrgänge nach 1958 ergeben sich folgende Fristen: 1959 bis 1964: 19. Januar 2023; 1965 bis 1970: 19. Januar 2024 und 1971 oder später: 19. Januar 2025.