Keine Erweiterung - Bieswanger Bürger bekamen Recht

5.1.2020, 07:25 Uhr
Keine Erweiterung - Bieswanger Bürger bekamen Recht

© Foto: Jan Stephan

Die ablehnende Haltung des Landratsamt in punkto Erweiterung kommt nicht ganz überraschend. Bemerkenswert ist allerdings, dass in der zehnseitigen Stellungnahme des Landratsamts sehr deutlich schon der Ist-Zustand des Betriebs als unzulässig eingeschätzt wird. Das Landratsamt schreibt, "dass die vorhandene Erschließung nicht angemessen oder ausreichend ist, um den heute bereits stattfindenden Schwerlastverkehr, geschweige denn den beantragten Umfang auf eine allgemeinverträgliche Art und Weise zu stemmen".

Das ist ein herber Rückschlag für die Zimmerei, die nun nicht nur um ihre Erweiterung, sondern auch um den Ist-Zustand des Betriebs fürchten muss. Die schmalen Straßen des Wohngebiets seien für Schwerlastverkehr nicht geeignet, stellte die Behörde fest. Eine weitere Zunahme des Verkehrs würde den Zustand "noch untragbarer" machen.

Die Firma müsste zahlen

Das sei das Ergebnis einer Ortsbegehung durch Straßenverkehrsbehörde und Polizei. Wegen der geringen Straßenbreite und der beidseitigen Parkerlaubnis in der Siedlungsstraße wäre ein Ausweichen auf den Gehweg nötig, was grundsätzlich verboten sei. Zudem spreche auch das sogenannte "Rücksichtsgebot" im Baugesetzbuch gegen eine Genehmigung der Abbundanlage. Die Straße zur Zimmerei führt unter anderem an einer Schulbushaltestelle und einer geplanten Senioreneinrichtung vorbei.

Die Behörde weist darauf hin, dass möglicherweise straßenrechtliche Anordnungen sowie Straßenverbreiterungen die Situation verändern könnten, beurteilt die Erfolgsaussichten allerdings skeptisch. Eine andere Option wäre der Bau einer neuen Erschließung in Form einer Art Umgehung, die das Betriebsgelände mit einer Zufahrt versieht, die nicht durch das Wohngebiet führt.

Die Stadt Pappenheim wäre hier als Baulastträger und zuständige Straßenverkehrsbehörde der Entscheidungsträger. Allerdings stellt das Landratsamt fest, dass eine Umgehung, die nur die Zimmerei Gegg erschließe, auch weitgehend von dem Unternehmen bezahlt und zum Teil sogar unterhalten werden müsste. Einer Kommune sei es verboten, mit öffentlichen Geldern offensichtliche unwirtschaftliche Maßnahmen umzusetzen, die nur zum Nutzen weniger seien.

Wirtschaftlich laufen die Geschäfte bei der Zimmerei offenbar seit Jahren so gut, dass kontinuierlich Bedarf für Erweiterungen auf dem Betriebsgelände besteht. Allerdings ergaben sich dabei ebenso kontinuierlich Probleme beim Genehmigungsprozess. Immer wieder reichte das Unternehmen unvollständige Unterlagen ein und hielt sich mehrfach nicht an Vorgaben. So wurden etwa ohne Genehmigung großflächige Aufschüttungen vorgenommen. Das Landratsamt verhängte Baustopps und eine Geldstrafe gegen die Zimmerei. Auch im vorliegenden Verfahren hatte das Landratsamt eine Baueinstellung für die Abbundanlage verhängt, die samt einm Produktionsverbot für die Halle immer noch gültig ist.

Kommt der Umzug wieder in Frage

Der Pappenheimer Stadtrat hatte der Abbundanlage im Juni 2019 mit den Stimmen von CSU, Freien Wählern und Bürgerliste sowie gegen das Votum der SPD-Räte das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Bereits damals gab es erhebliche Zweifel an der Zulässigkeit, aber man verwies im Stadtrat darauf, dass die endgültige Prüfung beim Landratsamt liege.

Nun scheint klar zu sein, dass es mit einer schnellen Lösung in Sachen Zimmerei Gegg nichts werden wird. Die Stadt muss sich Gedanken darüber machen, wie man bereits mit der jetzt unzureichenden Erschließung umgeht. Im Zuge der Diskussionen könnte damit wieder eine Option auf den Tisch kommen. Der Umzug des Betriebs oder zumindest der neuen Abbundanlage in das Bieswanger Industriegebiet. Denn nach der rechtlichen Einschätzung des Landratsamts scheint klar zu sein, dass es für das Unternehmen auch am bestehenden Ort nicht unbedingt billig wird, eine rechtlich einwandfreie Erschließung des Betriebs herzustellen.

In einer Abbundanlage wird Holz automatisiert und nach exakten Konstruktionsvorgaben zugeschnitten und mit Bohrungen versehen. Das ist insbesondere für den Bau von Holzhäusern in größerem Umfang nötig. Die Anlagen haben – je nach konkreter Ausstattung – einen hohen Investitionsbedarf und werden von Zimmereien oft nicht nur für den Eigenbedarf, sondern auch in Lohnarbeit für andere Unternehmen genutzt.

 

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