Landrat verteidigt Syburg-Politik

8.12.2017, 07:30 Uhr
Landrat verteidigt Syburg-Politik

© Jan Stephan

Vor wenigen Tagen habe es ein Treffen von Vertretern des Amtes mit den Schlosserben und einem Makler gegeben. „Wir konnten jetzt erstmals frei ins Gebäude gehen“, sagte der Landrat. Als nächster Schritt wollen die künftigen Eigentümer nun eine Bestandsaufnahme erstellen und zumindest die schlimmsten Schäden beseitigen lassen.

Sonst sei ein Verkauf wohl nicht möglich. Die eigentliche Sanierung soll dann aber ein Investor übernehmen. Interessenten für einen Kauf seien vorhanden, sagte der Landrat im Kreisausschuss.

Wie mehrfach berichtet, verfällt der alte Adelssitz seit Jahrzehnten mehr und mehr. Das Landesamt für Denkmalpflege (LfD) hat bereits 2010 in einer Stellungnahme festgestellt, dass seit vielen Jahren keine Sicherungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an dem Wasserschloss aus dem 11. Jahrhundert mehr erfolgten. „Das Schloss ist leider zunehmender Verwahrlosung und dem Verfall ausgesetzt“, hieß es schon damals. Das Landesamt hat das Landratsamt „wiederholt aufgefordert, notwendige Sicherungs- und Instandsetzungsmaßnahmen einzuleiten“, hatte das LfD gegenüber dem Weißenburger Tagblatt versichert.  Passiert ist dennoch nichts.

Der Landrat betonte nun, dass die Angelegenheit zwar an sich Sache des Staatlichen Bauamtes sei, dennoch wolle er die Kreisräte informieren. Letztlich hätte der Landkreis nur die Möglichkeit einer sogenannten Ersatzvornahme gehabt. Dann hätte der Landkreis die Sanierung in Auftrag gegeben und sie auch bezahlt – in der Hoffnung, das Geld irgendwann zurückzubekommen. Die Chancen dafür waren freilich nicht sonderlich groß.

Das hätte den Kreishaushalt erheblich belastet, schließlich gehe es um große Summen, machte Wägemann deutlich. Schon allein deshalb hätte
er sich für eine Ersatzvornahme auf jeden Fall die Rückendeckung durch den Kreistag geholt, erklärte der Landrat. Doch die jetzige Lösung sei natürlich die viel bessere und gebe dem ganzen Dilemma endlich eine echte Perspektive.

Das Problem in der Vergangenheit sei auch gewesen, dass der verstorbene Eigentümer den Behördenvertretern den Zugang verweigert hat. Wägemann: „Wir konnten einfach nicht rein.“ Deshalb sei unklar gewesen, was genau alles zu tun gewesen wäre. Der frühere Schlossherr galt als extrem streitlustig, wenn es um juristische Auseinandersetzungen ging. Er trieb diese gerne bis in die höchsten Instanzen und sorgte so zumindest für Verzögerungen – und so manchen frustrierten Behördenmitarbeiter.

Ausdrücklich betonte der Landrat, dass das Landesamt für Denkmalpflege seine Linie des Verzichts auf eine Ersatzvornahme mitgetragen habe. „Das war mit dem Landesamt abgestimmt.“

Anlass für den Landrat, Stellung zu nehmen, war der Kommentar im Weißenburger Tagblatt, der den Behörden „spektakuläres Versagen“ vorwarf, weil das Landratsamt als Untere Denkmalschutzbehörde die gesetzlichen Möglichkeiten nicht ausgeschöpft hat. Stattdessen ließ man den renitenten Schlossbesitzer gewähren. Letztlich deshalb, weil dieser vehement gegen sämtliche staatlichen Schreiben vorging.

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