Neues zum Wasserstreit: Weißenburg kündigt Klage an

17.5.2019, 05:57 Uhr
Soll bald im Briefkasten landen. Die gesalzene juristische Stellungnahme der Stadt Weißenburg zum Wasserstreit, über den das Landratsamt bald entscheiden muss. Der Stadtrat beschäftigt sich am Donnerstag, 23. Mai, mit der Stellungnahme.

© Foto: Jan Stephan Soll bald im Briefkasten landen. Die gesalzene juristische Stellungnahme der Stadt Weißenburg zum Wasserstreit, über den das Landratsamt bald entscheiden muss. Der Stadtrat beschäftigt sich am Donnerstag, 23. Mai, mit der Stellungnahme.

Die Stellungnahme der Stadt Weißenburg zum Treuchtlinger Wasserstreit liegt als Entwurf vor. Und sie lässt kein gutes Haar an dem Antrag auf zusätzliche Wasserentnahme für die Firma Altmühltaler. Man führt eine Vielzahl von Gründen an, warum das Landratsamt keine andere Möglichkeit habe, als den Antrag abzulehnen.

Die Wasserentnahme verstoße gegen das Wasserhaushaltsrecht, die Stadt Treuchtlingen gegen die Bayerische Gemeindeordnung, das Ansbacher Wasserwirtschaftsamt (WWA) gegen das Bayerische Verwaltungsverfahrensgesetz und das Weißenburger Landratsamt verstehe das ganze Verfahren möglicherweise falsch. Dazu kommen noch ein bisschen Schlamperei-Kritik und Verharmlosungs-Vorwürfe.

Weißenburg wird um sein Wasser kämpfen

Das ist in aller Kürze die beachtliche Latte an Vorwürfen, die die Stadt Weißenburg in ihrer Stellungnahme erhebt. Das Schreiben soll beim Landratsamt als Genehmigungsbehörde eingereicht werden. Und zwar dann, wenn der Weißenburger Stadtrat die Stellungnahme am Donnerstag, 23. Mai, abnickt, wovon man wohl ausgehen darf. Der Beschlussvorschlag sieht außerdem vor, dass die Stadt Klage einreicht, wenn das Landratsamt die zusätzliche Entnahme trotzdem genehmigen sollte. Eines ist nach diesem Entwurf klar: Weißenburg wird um sein Wasser kämpfen und das Thema nicht so schnell verschwinden.

Auf 19 Seiten feuert die Stadt in ihrer Stellungnahme aus allen juristischen Rohren. Dabei belehrt man zunächst mal Landrat Gerhard Wägemann (CSU) über den Charakter der Entscheidung, die seine Behörde zu treffen hat. Seine Aussage, das Landratsamt sei verpflichtet, die Entnahme zu genehmigen, wenn das Gutachten des Wasserwirtschaftsamtes keine negativen Ergebnisse ergebe, sei falsch, heißt es in dem Schreiben.

Es gebe keine Verpflichtung, dem Antrag zuzustimmen. Das Landratsamt habe – anders als im Baurecht, wo es klare Vorgaben gibt, was erlaubt und was nicht erlaubt ist – eine Ermessensentscheidung zu treffen. Bei der Abwägung sei das WWA-Gutachten einer von vielen Punkten. Nach Auffassung der Stadt könne am Ende eines korrekten Verfahrens nur herauskommen, dass der Antrag abgelehnt werde. Es liege eine sogenannte "Ermessensreduzierung auf Null" vor.

Was sich auch aus dem Gutachten des Wasserwirtschaftsamtes ergebe. Tatsächlich strotzt das vor Warnungen und Zweifeln und stellt fest, dass noch zu prüfen sei, ob die zusätzliche Entnahme mit den Vorgaben des Ressourcenschutzes aus dem Wasserhaushaltsgesetz vereinbar sei. Weißenburg meint eindeutig nein, da dort sowohl festgehalten werde, dass der Spiegel des Tiefengrundwassers sinke, als auch dass sich durch weitere Nutzungen die Gefahr einer Verschlechterung der chemischen Zusammensetzung ergebe. Beides wird im Wasserhaushaltsgesetz explizit ausgeschlossen.

"Grobes Missverhältnis" zum Marktpreis

Neu sind andere Punkte in der Stellungnahme. So stellt das Schreiben fest, dass die Treuchtlinger Stadtwerke, die den Antrag auf Förderung für Altmühltaler gestellt haben, das gar nicht dürften. Ein Eigenbetrieb habe die Aufgabe, der kommunalen Daseinsvorsorge zu dienen. Dazu zähle sicher nicht, Mineralwasser zu fördern und zu verkaufen.

Unabhängig davon dürfe eine Gemeinde ihren Besitz nicht unter Wert zur Verfügung stellen. Und aus Sicht der Stadt Weißenburg ist das der Fall. Die Weißenburger Stadtwerke würden zum Teil das gleiche Tiefenwasser für den Preis von 2,25 Euro pro Kubikmeter abgeben, die Stadt Treuchtlingen soll nach übereinstimmenden Berichten zehn Cent pro Kubikmeter von Altmühltaler verlangen. Die Stadt sieht hier ein "grobes Missverhältnis" zum Marktpreis. Kein ungefährlicher Hinweis, denn strafrechtlich ließe sich daraus womöglich der Vorwurf einer Veruntreuung konstruieren, wenn dieser Vertrag jemals so in die Tat umgesetzt werden würde.

Neue Brunnen dürfen nicht gebohrt werden

Das Missverhältnis gelte im Übrigen auch dann, wenn die Summe pro Kubikmeter als Pacht für den städtischen Brunnen gesehen werde. Neue Brunnen dürfen nicht mehr gebohrt werden, und in den 1990er-Jahren hat die Stadt Weißenburg rund neun Millionen D-Mark für einen Tiefenbrunnen investiert. Einnahmen von rund 140.000 Euro über einen Zeitraum von sieben Jahren für einen solchen Wert seien nicht angemessen. Das führt nach Auffassung der Stadt Weißenburg dazu, dass der gesamte Vertrag zwischen Stadtwerken und Altmühltaler nichtig ist und Treuchtlingen leicht von dem Unterfangen zurücktreten könnte.

An mehreren Stellen des Schreibens dringt auch die Verwunderung der Stadt über das Prozedere der Antragstellung durch. So sei es nicht korrekt, dass das WWA selbst die Antragsunterlagen korrigiere, und das noch nicht mal richtig. So sei zwar die Verwendung der zusätzlichen Wasserentnahme mit Rotstift handschriftlich von öffentlicher Trinkwassernutzung zu Mineralwasserförderung für Altmühltaler geändert worden, aber nicht durchgängig. Auch sei unklar, warum das Wasserwirtschaftsamt von den Stadtwerken keinen Nachweis für den Bedarf angefordert hat.

Stadt ist zuversichtlich

Als die Stadt Weißenburg in den 1990er-Jahren mehr Wasser fördern wollte, tat sie dies und lehnte die zusätzliche Entnahme schließlich ab. Mit dem Hinweis, dass eben kein solcher Bedarf bestünde, weil sich die Stadt ja auch anderweitig mit Wasser versorgen könnte.

Die städtische Stellungnahme jedenfalls endet mit dem Hinweis, dass behördliches Handeln in Deutschland nie gegen das Gesetz verstoßen dürfe. Das sollte eine Selbstverständlichkeit sein. Allerdings gehen die Meinungen, wie ein konkretes Gesetz zu interpretieren ist, unter Juristen dann doch mitunter gehörig auseinander. In diesem Fall allerdings ist man bei der Stadt zuversichtlich. "Wir haben schon Prozesse geführt, da waren wir weniger zuversichtlich", stellte Rechtsdirektor Heiko Stefke fest.

Alle Fakten rund um den Wasserstreit und ein Pro und Contra finden Sie hier.

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