Weißenburger Kirchweih-Eklat: Strafbefehl für Erkan Dinar

5.11.2014, 14:50 Uhr
Erhielt einen Strafbefehl wegen seiner begangenen Delikte während eines Kirchweibesuchs: Linken-Stadtrat Erkan Dinar.

© oh Erhielt einen Strafbefehl wegen seiner begangenen Delikte während eines Kirchweibesuchs: Linken-Stadtrat Erkan Dinar.

Wie der Leitende Oberstaatsanwalt, Gerhard Karl, erklärt, hat Erkan Dinar den Strafbefehl bereits erhalten.

Karl sagte dem Weißenburger Tagblatt, dass nach Ansicht der Staatsanwaltschaft Ansbach die "sehr deutliche Geldstrafe" ausreichend sei, um die von Erkan Dinar während eines Kirchweihbesuches verübten Straftaten zu ahnden. In die Bemessung der Strafbefehlshöhe, die sich wohl auf 150 Tagessätze belaufen soll, seien Karl zufolge folgende Delikte eingeflossen: Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, vorsätzliche Körperverletzung und Beleidigung. Die Beschädigung eines Polizeifahrzeuges, gegen das Erkan Dinar bei der Festnahme seinen Kopf geschlagen haben soll, soll nicht ins Gewicht gefallen sein.

Das Strafmaß von 150 Tagessätzen ist in der Praxis die obere Grenze eines Strafbefehls. Ab 90 Tagessätzen ist Erkan Dinar vorbestraft. Das bedeutet, dass die Delikte auch in einem persönlichen Führungszeugnis auftauchen.

Nach der Zustellung hat der Kommunalpolitiker nun zwei Wochen Zeit und kann in dieser Frist gegen den erlassenen Strafbefehl Einspruch einlegen. Als Folge würde dann eine mündliche Hauptverhandlung angesetzt. Bei Einsprüchen, die begründet sind, könnte indes auch eine Klagerücknahme von Seiten der Staatsanwaltschaft erfolgen oder das Verfahren durch das Gericht eingestellt werden.

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