Weitere Sanierungen in der Weißenburger Altstadt nötig

12.4.2021, 06:10 Uhr
Weitere Sanierungen in der Weißenburger Altstadt nötig

© Foto: limes-luftbild.de

Die Festlegung ist nötig, damit Weißenburg auch weiterhin Gelder aus der Städtebauförderung bekommen und gesetzliche Vorkaufsrechte an den Grundstücken im Sanierungsgebiet ausüben kann. Dieses umfasst die komplette Altstadt sowie in aller Regel beide Seiten der sie umgebenden Ringstraße.


Sanierungsgebiet: Die Weißenburger Altstadt


Es erstreckt sich aber auch auf weitere angrenzende sanierungswürdige Bereiche, beispielsweise das Ämtergebäude, das Juz (ehemaliges Gasthaus zum Kronprinzen) und das Gasslabauer-Anwesen, die Stichvilla samt Parkanlage, den Seeweiherparkplatz, die Kreuzung am Grünen Kranz an der Willibaldskirche, das Gebiet Am Kirchhof, den Bahnhofsvorplatz, das Gelände mit dem Lidl-Markt und den ehemaligen Anselm-Fabrikhallen an der Schulhausstraße sowie den Kreuzungsbereich vor dem Ellinger Tor.

Der Stadtrat beschloss gleichzeitig, auf vorbereitende Untersuchungen für das Sanierungsgebiet zu verzichten. Dies ist nach dem Baugesetzbuch möglich, "wenn hinreichende Beurteilungsunterlagen" bereits vorliegen.

In Weißenburg ist dies durch das Integrierte Stadtentwicklungskonzept gegeben, das im März 2017 beschlossen wurde. In diesem steht explizit: "Die Altstadtsanierung bleibt damit ein wesentlicher Schwerpunkt der Stadtentwicklung."

Mit den Eigentümern erörtern

Dem Baugesetzbuch zufolge soll die Sanierung mit den Eigentümern, Mietern und Pächter sowie sonstigen Betroffenen im Sanierungsgebiet möglichst frühzeitig erörtert werden. "Nachdem eine individuelle Information aller ,Betroffenen‘ nicht möglich ist, ist beabsichtigt, eine entsprechende Bekanntmachung im Amtsblatt zu veröffentlichen. Weiterhin werden die Unterlagen auf die städtische Homepage eingestellt", heißt es in den Sitzungsunterlagen.

Es könnten dann binnen eines Monats Anregungen und Stellungnahmen abgegeben werden. Im Satzungsentwurf heißt es, dass "städtebauliche Missstände" im festgelegten Sanierungsgebiet "durch Sanierungsmaßnahmen nach dem Baugesetzbuch behoben werden" sollen. Das Gebiet umfasst 50,9 Hektar.


Das Weißenburger Altstadtfest wackelt


In der Begründung des Sanierungsbedarfes heißt es, dass durch die seit Ende der 1970er-Jahre laufenden Maßnahmen "bereits erhebliche städtebauliche Verbesserungen erreicht" wurden. Dennoch gelte es "die Altstadt auch im Hinblick auf ,neue‘ Anforderungen (zum Beispiel Klimaschutz, Barrierefreiheit des öffentlichen Raums und von Gebäuden, Verbesserungen für Fußgänger und Radfahrer) weiterzuentwickeln und damit auch für die kommenden Jahrzehnte als attraktives und lebenswertes ,Herz‘ der Stadt zu erhalten".

Im ISEK sind zahlreiche Aufgaben genannt, die auch in der Begründung des Sanierungsbedarfes aufgeführt sind. Als da unter anderem wären: altstadtnahe Brachflächen aktivieren, Aufenthaltsbereiche und Grünflächen für die Bürger schaffen oder vorhandene Anlagen aufwerten, Ausbau der touristischen Infrastruktur, Ausbau des Fuß- und Radwegenetzes, Barrierefreiheit, Denkmalschutz, Erhalt des attraktiven Stadtbildes, Erhaltung und Neunutzung stadtbildprägender Gebäude, Neuordnung der Verkehrsknotenpunkte des Altstadtrings und Überalterung der Altstadtbewohner vermeiden.

Private Investitionen unterstützen

"Diese vielfältigen und umfangreichen Aufgaben machen die Ausweisung eines Sanierungsgebiets notwendig", heißt es weiter in der Begründung. Verschiedene Maßnahmen seien bereits angegangen, zum Beispiel ein Einzelhandelskonzept zur Stärkung der Handelsfunktion der Altstadt und der Einstieg in ein professionelles Stadtmarketing.

Ein Großteil der aufgeführten Ziele könne durch Maßnahmen der öffentlichen Hand erreicht werden. Jedoch zögen Sanierungen im öffentlichen Raum in der Regel auch private Investitionen nach sich. "Private Maßnahmen sollen nach Möglichkeit weiterhin unterstützt werden (zum Beispiel durch die Fortführung des ,Fassadenprogramms‘)", heißt es daher in der Begründung des Sanierungsbedarfes.

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