Neue Pläne für die Hohenmühle

Wenn ein Denkmal zum Wohnraum wird

18.7.2021, 09:52 Uhr
Die Hohenmühle, auch als Gaststätte gut bekannt, soll umgenutzt werden. Der Bausenat hat dem Einbau von sieben Wohnungen zugestimmt.

© Robert Renner, NN Die Hohenmühle, auch als Gaststätte gut bekannt, soll umgenutzt werden. Der Bausenat hat dem Einbau von sieben Wohnungen zugestimmt.

Der Eigentümer will den Sitzungsunterlagen zufolge in den bisher nur für Lagerzwecke genutzten Teil des Obergeschosses sowie den bisher gänzlich ungenutzten Dachraum weitere Wohnungen einbauen. „Das derzeit vorliegende Planungskonzept sieht den Einbau von bis zu sieben weiteren Wohnungen vor“, erläutern die Unterlagen. Die detaillierte Planung solle jedoch erst noch ausgearbeitet werden, wenn eine grundsätzliche Zustimmung zu dem Vorhaben vorliege.

Die Hohenmühle wurde 1867 errichtet und ist als Einzeldenkmal in die Denkmalliste eingetragen. Bisher sind in dem Gebäude im Erdgeschoss eine Gaststätte sowie ein seit Jahren ungenutzter Verkaufsraum sowie im Obergeschoss eine Wohnung genehmigt.


Bei der Wiedereröffnung platzte die Hohenmühle aus allen Nähten


Nach Einschätzung des Bauamtes handelt es sich „um ein erhaltenswertes , das Bild der Kulturlandschaft prägendes Gebäude“. Das Vorhaben diene „der zweckmäßigen Verwendung des Gebäudes und der Erhaltung des Gestaltwerts“. Der derzeitige Planungsstand ist mit dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege abgestimmt, dass am Baugenehmigungsverfahren auch beteiligt wird.

Bauplanungsrechtlich ist die Hohenmühle dem Außenbereich zuzurechnen, der besonders geschützt ist. Doch auch hier sieht die Verwaltung kein Grund zur Ablehnung des Umbaus. Weder stünden Planungsabsichten der Stadt dem entgegen, noch sei dadurch die natürliche Eigenart der Landschaft beeinträchtigt. Und weder entstehe noch verfestige sich eine Splittersiedlung.

Anschlüsse sind alle da

Die Erschließung ist sichergestellt, den zur Hohenmühle führt ein befestigter Zufahrtsweg, der dauerhaft erhalten werden muss. Die Stadt sorgt auch für den Winterdienst. Die Wasser- und Stromversorgung sei durch die Stadtwerke gewährleistet. Zur Löschwasserversorgung gebe es eine nahegelegen Unterflurhydranten, lassen die Sitzungspapiere wissen.

„Allerdings muss der Anschluss an die Kanalisation gemacht werden“, sagte Oberbürgermeister Jürgen Schröppel. Bisher erfolgt die Abwasserbeseitigung gemeinsam mit dem Nachbaranwesen über eine privat betrieben Kleinkläranlage mit Einleitung des gereinigten Wassers in den Rohrbach.

Das Wasserwirtschaftsamt hat mitgeteilt, „dass es aus wasserrechtlicher Sicht erforderlich ist, das Gebäude im Zuge des geplanten Einbaus der weiteren Wohneinheiten an das öffentliche Kanalnetz anzuschließen“, erklären die Sitzungsunterlagen. Die Kosten dafür hat der Bauherr zu tragen.

Stadtrat Heinz Gruber begrüßte das Vorhaben. So werde das Baudenkmal wenigstens sinnvoll genutzt, befand der Freien Wähler. OB Schröppel wies darauf hin, dass es sich um eine „Nachverdichtung im Bestand“ handele, die ja gewünscht sei.

Einstimmig sprach der Bausenat sein Einverständnis mit der geplanten Baumaßnahme aus und ermächtigte die Stadtverwaltung, einen Bauantrag zu genehmigen. Die Auflagen zum Denkmalschutz und zur Abwasserbeseitigung sollen in der Genehmigung festgeschrieben werden.

Ausdrücklich ist im Beschluss vermerkt, dass es keinerlei Ansprüche gegenüber der Stadt „auf Ausbau des vorhandenen Zufahrtsweges und auf Durchführung eines über das bisherige Maß hinausgehenden Winterdienstes“ gibt.

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