Öffentliche Berufung
Rolf Jung ist der neue Biberberater für den Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen
20.3.2023, 15:00 Uhr
Bei der Berufung zum Biberberater dankte Landrat Manuel Westphal dem neuen Biberberater für sein Engagement. Die Biberberater stehen als unmittelbare Ansprechpersonen für die Bürgerinnen und Bürger sowie für die Gemeindeverwaltungen zur Verfügung, insbesondere immer dann, wenn sich diese durch die Tätigkeit des Bibers betroffen oder beeinträchtigt fühlen.
Darf Grundstücke betreten
Weiterhin gehört zu den Aufgaben des Biberberaters die Erkundung und Ermittlung von Bibervorkommen in seinem Zuständigkeitsbereich. Als Beauftragter der Unteren Naturschutzbehörde am Landratsamt verfügt er dabei nach dem Bayerischen Naturschutzrecht über ein Zutrittsrecht zu fremden Grundstücken, soweit dies zur Erfüllung seiner Aufgaben notwendig ist.
Beratung und Unterstützung
Der Biberberater berät und unterstützt bei Vorsorgemaßnahmen, wie zum Beispiel Baumsicherungen, Verfüllen von Einbrüchen, Anbringen von Elektrozäunen und vielem mehr. Wichtig ist auch eine Beratung über die Möglichkeiten finanzieller Hilfen durch Dritte und die Aufnahme von Biberschäden, die für die Gewährung einer Ausgleichszahlung durch das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz nötig wird.
Die gute Kenntnis der Biberreviere vor Ort erlaubt es den Biberberatern die Untere Naturschutzbehörde durch fachkundige Einschätzungen im engen Austausch bei ihren Aufgaben zu unterstützen. Sofern Eingriffe gegen den Biber in Form von Biberdammbeseitigungen oder Zugriffsmaßnahmen angeordnet werden, kann auch die Betreuung solcher Einsätze in sein Aufgabengebiet fallen.
Über Biber aufklären
Ebenso ist die Öffentlichkeits- und Aufklärungsarbeit in Sachen Biber ein wichtiger Aspekt seiner Tätigkeit, um den hohen ökologischen Nutzen des Bibers zu vermitteln. Die Biberberater werden an der Bayerischen Akademie für Naturschutz und Landschaftspflege (ANL) in einem einwöchigen Lehrgang ausgebildet. Sie sind ehrenamtlich tätig und erhalten eine Aufwandsentschädigung.
Info: Wer Interesse an der ehrenamtlichen Tätigkeit als Biberberaterin oder -berater hat, kann sich unter Tel. 09141/9 02 - 3 77 bzw. 09141/90 23 78 bei der Unteren Naturschutzbehörde des Landratsamtes Weißenburg-Gunzenhausen melden.
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