Aktuelle Pandemie-Maßnahmen in Altmühlfranken

2.4.2021, 14:29 Uhr
Aktuelle Pandemie-Maßnahmen in Altmühlfranken

© Miriam Zöllich

In den Kitas ist derzeit nur Notbetreuung erlaubt. Von Montag, 5. April bis zunächst Sonntag, 11. April ist der Regelbetrieb von Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, organisierten Spielgruppen für Kinder sowie Maßnahmen zur Ferientagesbetreuung grundsätzlich untersagt, lediglich eine Notbetreuung bleibt zulässig. Die Schulen sind aufgrund der Osterferien von den inzidenzabhängigen Regelungen nicht betroffen.

Dennoch ist es aus Sicht von Landrat Manuel Westphal (CSU) unabdingbar, dass sich der Landkreis frühzeitig auf die Lockerungen der Corona-Schutzmaßnahmen sowie auf Öffnungen im Einzelhandel sowie bei Gastronomie, Kultur- und Freizeiteinrichtungen vorbereitet. Derzeit ist davon auszugehen, dass Öffnungsmaßnahmen frühestens nach den Osterferien möglich sind, unter anderem erst nur für Modellregionen, zu denen auch der Landkreis gehören könnte.

Keine Zeit verlieren

Um hinsichtlich der Nutzung etwaiger Öffnungsspielräume keine Zeit zu verlieren, sei es aus Westphals Sicht wichtig, bis dahin alle für eine Öffnung notwendigen flankierenden Maßnahmen zu treffen. Vor diesem Hintergrund spielen die folgenden Maßnahmen eine besondere Rolle:

In den Schulen ist ein umfassendes Testkonzept unter Einbindung von alternativen Testmöglichkeiten von Bedeutung. Die Lehrer müssen in der Anwendung von Selbsttests entsprechend eingewiesen sein. Neben Hinweisen zur Durchführung der Tests sowohl auf der Homepage des Kultusministeriums als auch auf der Homepage des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege bemüht sich das Landratsamt, hier weitere Hilfestellungen zu geben.

So wurde landkreisweit eine Abfrage bezüglich eines Schulungs- und Beratungsbedarfs durchgeführt. Schulungsmaßnahmen durch niedergelassene Ärzte sind in Planung. Auch stehen mittlerweile in ausreichender Anzahl Testkits zur Durchführung der Selbsttests an den Schulen zur Verfügung.

Impfstoffmenge ist ein Engpass

Beim Impfen ist nach wie vor die gelieferte Impfstoffmenge der relevante Engpass. Sollten die Zusagen der Bundesregierung eintreten, so wird der Landkreis bereits in der nächsten Woche deutlich mehr Impfstoff erhalten. Das Landratsamt plant in Absprache mit den Impfärzten die "Impf-Finder-App" der Firma Randstad einzuführen, um auf diese Weise einfach und unkompliziert die Vereinbarung von Impfterminen zu ermöglichen.

Der Betrieb des Impfzentrums in Gunzenhausen soll entsprechend der staatlichen Vorgabe auf jeden Fall über den 30. Juni hinaus fortgeführt werden. Es ist davon auszugehen, dass die Impfzentren in Bayern bis 30. September betrieben werden sollen.

Ein weiteres wichtiges Thema ist das Testen, das im Bildungs- und Arbeitsbereich, aber auch im Freizeitbereich regelmäßig erfolgen soll. Der Landkreis wird nach Ostern Tests für die eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landratsamtes und seiner Dienststellen anbieten. Zudem müssen laut Landrat Westphal auch die PCR-Testmöglichkeiten noch weiter ausgebaut werden.

Für die Durchführung von Schnelltests stehen derzeit im Landkreis folgende Möglichkeiten zur Verfügung: das Testzentrum in Gunzenhausen, die Teststation im MVZ im Klinikum in Weißenburg, die Teststation in der Altmühltherme in Treuchtlingen sowie 31 Ärzte und sechs Apotheken im Landkreis.

Testmöglichkeiten ausbauen

Auch seitens der Unternehmen im Landkreis besteht der Wunsch, dass aufgrund der angedachten gesetzlichen Testpflicht ausreichend Testmöglichkeiten angeboten werden. Um die Testbereitschaft der Mitarbeiter in den Unternehmen zu erhöhen, wäre es sinnvoll, wenn ausgestellte Testzertifikate auch im Zuge einer Öffnungsstrategie in der Gastronomie bzw. im Freizeit- und Kulturbereich genutzt werden könnten.

Derzeit bemüht sich die Landkreisverwaltung, Angebot und Nachfrage zusammenzubringen, damit auch innerhalb der Unternehmen ausreichend Testmöglichkeiten zur Verfügung stehen werden.

Eine Testpflicht per Allgemeinverfügung gibt es im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen allerdings schon ab dem 6. April bereits für Angestellte in vollstationären Pflegeeinrichtungen, wie etwa Senioren- oder Behindertenheime. Nach dieser Allgemeinverfügung sind alle Beschäftigten, die keinen vollständigen Impfschutz (also erste und zweite Impfung) haben, an mindestens zwei verschiedenen Tagen pro Woche auf eine Corona-Infektion zu testen. Besucher müssen ebenfalls einen negativen Test nachweisen, wenn sie Zutritt zu den Heimen haben möchten.

Luca-App für den Landkreis?

Weiterhin strebt der Landkreis die zeitnahe Einführung einer technischen Kontaktnachverfolgung an. Dazu steht die Landkreisverwaltung bereits in Verhandlungen mit den beiden Marktführern, der "Luca-App" und der Web-Anwendung "Darf-ichrein", mit dem Ziel, diese technische Lösung an das SORMAS-Programm des Gesundheitsamtes zu koppeln, welches ebenfalls bald einsatzbereit sein sollte.

Der Freistaat hat letzte Woche angekündigt, dass er baldmöglichst bayernweit eine einheitliche technische Lösung zur Kontaktnachverfolgung einführen will. Falls die Einführung einer landesweiten Lösung zur Kontaktnachverfolgung sich noch länger hinzieht, sei aus Westphals Sicht auch die Einführung einer landkreiseigenen Lösung zu prüfen.

Auch im Bereich der Kultur leistet der Landkreis bereits aktiv Hilfestellung. Ein erster Ansatz ist hier gemeinsam mit der Stadt Weißenburg die geplante Veranstaltung "BergWaldGarten" im Bergwaldtheater in Weißenburg.

Zur Durchführung dieser Veranstaltung wurde von Landrat Westphal und Oberbürgermeister Jürgen Schröppel ein gemeinsamer Antrag bei der Bayerischen Staatsregierung auf Anerkennung als Modellprojekt gestellt. Auch hier gilt es, flankierend Test- sowie Kontaktnachverfolgungskonzepte anzubieten, die seitens der Veranstalter umgesetzt werden können.

Corona-Tagesticket nach Tübinger Vorbild?

Letztendlich überlegt auch der hiesige Landkreis, ein Corona-Tagesticket einzuführen, das man nach einem negativen Schnelltest erhält und mit dem man unter Umständen im Rahmen der geltenden Infektionsschutzmaßnahmenverordnung den Besuch der Gastronomie, des Einzelhandels etc. ermöglichen könnte.

Voraussetzung dafür wäre, dass die Geschäfte und Lokale dementsprechend auch eine technische Lösung zur Kontaktnachverfolgung nutzen und ein entsprechendes Hygienekonzept vorweisen können.

Westphal hat in den letzten Tagen mehrere Videokonferenzen mit Vertretern des IHK-Gremiums und des Dehoga-Kreisverbandes geführt und dabei die aufgezeigten Maßnahmen erörtert, die bei den Vertretern dieser Gremien auf große Zustimmung gestoßen sind.

Zudem warb Westphal bei den Bürgermeistern im Landkreis um die Unterstützung der Gemeinden bei der Vorbereitung und Umsetzung dieser Maßnahmen, die dem Landkreis insgesamt möglichst schnell wieder ein "normales" wirtschaftliches, gesellschaftliches sowie kulturelles Leben ermöglichen sollen.