Auernhammer will die doppelte Widerspruchslösung

13.9.2019, 15:28 Uhr
Auernhammer will die doppelte Widerspruchslösung

© Foto: Büro Auernhammer

Ursprünglich stammt dieser parteiübergreifende Gesetzesentwurf aus der Feder von Jens Spahn. Der Bundesgesundheitsminister von der CDU schlug ihn am 1. April offiziell vor und erntete damit jede Menge kontroverser Diskussionen. Denn aktuell ist die Lage in Deutschland genau umgekehrt: Momentan ist man nur Spender, wenn man ausdrücklich zustimmt.

Auernhammer sieht in der Widerspruchslösung "den richtigen Schritt, um die Anzahl der Organspender zu erhöhen und somit vielen schwer kranken Menschen das Leben zu retten". Denn obwohl die Bevölkerung der Spendenthematik durchaus positiv gegenübersteht, ist die tatsächliche Anzahl an Organspendern derzeit gering: Laut Umfragen würden sich 84 Prozent der Deutschen bereit erklären, ihre Organe zu spenden, einen entsprechenden Ausweis besitzen jedoch lediglich 36 Prozent.

Die Zustimmung des Weißenburger CSU-Politikers hat einen ganz aktuellen Anlass direkt aus der Region: Wie ganz Altmühlfranken zeigte sich auch Auernhammer emotional bewegt vom Schicksal der kleinen Aria. Das kleine Mädchen aus Stopfenheim musste vor gut einem Jahr extra in die USA fliegen, um bei einer aufwendigen Transplantation das lebensnotwendige Spenderherz zu erhalten (wir berichteten). "Diese mitten aus dem Leben gerissene Geschichte hat mich schon aufgerüttelt", gesteht Auernhammer.

Zwar stammt der Gesetzesentwurf von einem prominenten Vertreter seiner Schwesternpartei, doch mit der parteipolitischen Linie hat Auernhammers Meinung laut eigener Aussage nichts zu tun. Denn bei der Organspende als ethisch-moralisches Thema gibt es im Bundestag keinen Fraktionszwang: Jeder Abgeordneter darf frei entscheiden – was Auernhammer sehr begrüßt: "Bei so einem sensiblen Thema ist es wirklich sinnvoll, nicht durch die parteipolitische Brille zu gucken."

Denn: Nach wie vor sind in der Debatte die Meinungen geteilt und die Fronten verhärtet. Der klassische Vorwurf: Die doppelte Widerspruchslösung greife das Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen an. Auernhammer sieht das anders: Seiner Meinung nach werde mit der doppelten Widerspruchslösung niemand zu irgendwas gezwungen, "denn die eigene Entscheidung kann jederzeit ohne Angabe von Gründen geändert werden". Der einzige Zwang besteht darin, dass man sich mit der Organspende-Thematik auseinandersetzen muss.

Lange wird es nicht mehr dauern, bis die Debatte endgültig im Bundestag landet: Das Gesetz soll noch in diesem Jahr verabschiedet werden. Ob die Fetzen noch im Oktober oder erst im November fliegen, hängt laut Auernhammer vom Tagesordnungsvolumen ab. Dass er seinen eigenen Organspendeausweis nach wie vor im Geldbeutel stecken hat, ist für den Weißenburger keine Frage: "Ja, logisch!"

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