Weißenburg soll nicht zustimmen

BN fordert Ablehnung der Steinbrucherweiterung

20.7.2021, 11:55 Uhr
Der Bruch des Schotter- und Steinwerks östlich von Weißenburg wächst rasant. Unsere Aufnahme zeigt den Zustand von 2004. Damals maß die Abbaufläche gut 30 Hektar, die Abbaugenehmigung dazu erfolgte 1983. 2005 wurde eine Erweiterung auf circa 70 Hektar genehmigt. Nun soll die Erweiterung auf etwa 105 Haktar erfolgen. der Bund Naturschutz fordert, den Antrag abzulehnen.

© www.limes-luftbild.de, NN Der Bruch des Schotter- und Steinwerks östlich von Weißenburg wächst rasant. Unsere Aufnahme zeigt den Zustand von 2004. Damals maß die Abbaufläche gut 30 Hektar, die Abbaugenehmigung dazu erfolgte 1983. 2005 wurde eine Erweiterung auf circa 70 Hektar genehmigt. Nun soll die Erweiterung auf etwa 105 Haktar erfolgen. der Bund Naturschutz fordert, den Antrag abzulehnen.

Der BN-Landesverband hat als Träger öffentlicher Belange im Einvernehmen mit der Kreis- und Ortsgruppe zu dem Vorhaben Stellung genommen, teilte Kreisvorsitzende Brigitte Löffler mit. Das Schreiben ging ans Landratsamt als zuständige Stelle. In Kopie sandte es der BN aber auch an alle Weißenburger Stadträte mit der Bitte, „sich mit der Thematik intensiv auseinanderzusetzen, um verantwortungsvoll im Sinne der Zukunft für künftige Generationen entscheiden zu können“.

Der Stadtrat muss am Donnerstag, 21. Juli, entscheiden, ob die Stadt das gemeindliche Einvernehmen für die Erweiterung erteilt. Die Verwaltung bewertet die rechtliche Situation als eindeutig und sieht keine Möglichkeit einer Verweigerung.

Die Stellungnahme des Bund Naturschutz hat dessen Regionalreferent Tom Konopka verfasst. Sein Fazit lautet: „Der BN fordert die Ablehnung des Antrags.“ Sollte das Verfahren fortgeführt werden, brauche es eine „nochmalige Beteiligung mit vollständigen Unterlagen und die Durchführung eines Erörterungstermins in Präsenz.“

"Formale Fehler"

Als ersten Grund für Ablehnung nennt Konopka „formale Fehler“. Der Antrag sei weder datiert noch unterschrieben, zudem seien „Angaben zu den Eigentümern falsch und irreführend“. Außerdem fordert der BN, „den Antrag wegen Unzuverlässigkeit des Antragstellers bei der Umsetzung verbindlicher Auflagen abzulehnen“.

Vorgaben aus den beiden Genehmigungen von 2004 und 2014 seien „in einigen wichtigen Teilen wie zum Beispiel Schutzzaun, Renaturierung und zeitlicher Abbauplan bis heute nicht erfüllt“. Die zuständige Behörde habe „dies bislang nicht abgestellt oder abstellen können“.

„Das lässt erwarten, dass nach einer neuen, erweiterten Genehmigung ähnlich verfahren werden wird“, befürchtet Konopka. Solange die alten Auflagen nicht vollständig erfüllt seien, erscheine „eine erneute Genehmigung mit derart weitreichenden Auswirkungen auf Mensch und Umwelt nicht möglich, und rechtlich fraglich“.

Der BN kritisiert zudem, dass „wesentliche Entscheidungsgrundlagen, insbesondere die Umweltverträglichkeitsprüfung UVP, die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung saP und die vegetationskundlich-floristische Untersuchung“ nicht aktuell sind. Seit deren Erstellung seien „erhebliche Änderungen in der Artenzusammensetzung anzunehmen“. Die Aufnahmezeiträume und -intensitäten seien nicht ausreichend.

Die saP nimmt dem BN-Schreiben zufolge „keinen Bezug zu national und international geschützten Säugetieren wie Luchs und Wolf, die potenzielle Streifgebiete in der Region haben könnten. Und die UVP weist nach BN-Lesart „keine nachvollziehbaren Aussagen zur Wirkung der geplanten Rodung und des Gesteinsabbaus auf die unmittelbare Umgebung aus“, beispielsweise zum Waldklima, zum Lärmschutz oder zum Wasserhaushalt.

Grundwasser beeinflusst?

Bei diesem sieht der BN große Probleme bei einer Ausweitung des Steinbruchs. Es würden unter anderem „erhebliche Änderungen des Oberflächenabflusses, die Änderung der Wasserspeicherleistung des Bodens und der Auflage“ einhergehen. Damit wäre „auch eine erhebliche Änderung der Grundwassersituation“ zu befürchten, „die in Mittelfranken bereits sehr angespannt“ sei.

„Es ist Aufgabe staatlicher Behörden, die Verbesserung der Grundwassersituation, wie von der EU gefordert, sicherzustellen. Mit dem beantragten Vorhaben würde sich der Zustand aber nicht verbessern, sondern verschlechtern“, so Konopka. Der BN fordert daher, „dass die im von Trockenheit betroffenen Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen geplante Maßnahme nicht genehmigt wird“, zumindest solange die Grundwassersituation als nicht gut eingestuft wird.

Auch die Waldrodung „in erheblichem Umfang“ für den Ausbau des Steinbruchs lehnt der Bund Naturschutz ab, denn durch sie würde sich „in den benachbarten Wäldern das Waldinnenklima verändern, insbesondere würden die Wärme und Trockenheit zunehmen“. Die Klimakrise mit den steigenden Jahresmitteltemperaturen in Bayern führe bereits heute zum Absterben von Wäldern. Es muss nach Auffassung des BN „alles unternommen werden, weitere, den Trocken- und Wärmestress für Baumarten erhöhende Beeinträchtigungen zu vermeiden“.

Freigesetztes Kohlendioxid

Konopka verweist auch auf das jüngste Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Klimaschutz, wonach die Lasten nicht auf kommende Generationen verschoben werden dürfen. Der Bund Naturschutz befürchtet, dass die geplante Rodung und das Abräumen des Oberbodens erhebliche Mengen Kohlendioxid (CO2) freisetzen würden und dass die Speicherfähigkeit des Bodens verloren ginge. Auch Einrichtung und Betrieb des Steinbruchs brächte demnach erhebliche freigesetzte CO2-Mengen mit sich.

Die Naturschützer sehen nicht zuletzt auch die Erholungsfunktion des Stadtwaldes durch den Ausbau des Steinbruchs „erheblich gefährdet“. Aussagen zu diesem Thema fehlten in der Umweltverträglichkeitsprüfung und im Antrag völlig. Der BN weist zudem auf das „Schutzgut Pflanzen, Tiere, biologische Vielfalt“ hin und kritisiert, dass die vorgesehenen Ausgleichsmaßnahmen „nicht ausreichend“ sind, „um den erheblichen Eingriff zu bewältigen“.

Für die Rodung von 35 Hektar intakten Waldes werde ein Ausgleich von 40 Nistkästen und 30 Fledermauskästen geplant. „Dies ist eher ein Paradebeispiel für die Missachtung der Kompensationsverordnung als für ihre Umsetzung“, macht Konopka deutlich.