Deshalb sollte man seinen Zugang zum Impfzentrum nicht löschen

8.6.2021, 13:05 Uhr
Auch nach der Impfung ist es sinnvoll, den Zugang zum Impfzentrum nicht zu löschen. Denn über den Account kommt man künftig an den digitalen Impfnachweis.

© Rainer Heubeck, NN Auch nach der Impfung ist es sinnvoll, den Zugang zum Impfzentrum nicht zu löschen. Denn über den Account kommt man künftig an den digitalen Impfnachweis.

Ab dem bundesweiten Start der digitalen Impfnachweise durch das Bundesgesundheitsministerium, der in der zweiten Julihälfte erfolgen soll, werden nämlich im Impfzentrum über das Online-Registrierungs- und Terminvergabesystem die digitalen Impfnachweise für die Erst- und Zweitimpfung erzeugt. Der Geimpfte bekommt sie dann als Bestandteil der Impfdokumentation.

In einem weiteren Schritt werden die digitalen Impfnachweise in der Online-Plattform "BayIMCO" nachträglich eingestellt und können dann einfach heruntergeladen werden. Damit die Geimpften unkompliziert darauf zugreifen können, bittet das Landratsamt darum, das eigene Konto nicht nach der Zweitimpfung zu löschen.

Per QR-Code in die App

Für alle Personen, die im Impfzentrum in Gunzenhausen geimpft worden sind, aber ihre persönlichen Zugangsdaten nicht mehr haben, wird derzeit unter Hochdruck an einer Lösung gearbeitet, um auch ihnen einen digitalen Impfnachweis zur Verfügung stellen zu können, heißt es in der Pressemitteilung des Landratsamtes. Der digitale Impfnachweis kann dann als QR-Code mit dem Handy in die Corona-Warn-App, in die neue Cov-Pass-App oder in eine andere geeignete App (beispielsweise die Luca-App) übertragen werden.

Ende Juni plant das Bundesgesundheitsministerium, die neue Cov-Pass-App zu veröffentlichen. Mit der Cov-Pass-App können Bürgerinnen und Bürger ihre Corona-Impfungen direkt auf das Smartphone laden und mit dem QR-Code belegen.

Noch fehlt die Überprüfung

Zukünftig lassen sich in der App auch Nachweise über die Genesung von einer Corona-Infektion oder über einen negativen Corona-Test anzeigen. Die App ist ein kostenloses Angebot des Robert Koch-Instituts. Die Nutzung der App ist freiwillig.

Solange die Cov-Pass-App (einschließlich der zugehörigen Prüf-App) noch nicht veröffentlicht ist, können die digitalen Impfnachweise in der Praxis noch nicht genutzt werden, da sie nicht überprüft werden können.

Wer die Impfungen beim Hausarzt bekommen hat, soll natürlich ebenfalls an einen digitalen Impfnachweis kommen. Allerdings hat die Kassenärztliche Vereinigung noch nichts dazu veröffentlicht, wie das genau geschehen soll. Auch hier wird aber an einer möglichst simplen und schnellen Umsetzung gearbeitet.