Die Corona-Ampel steht auf Rot: Das müssen Sie jetzt wissen

24.10.2020, 11:09 Uhr
Die Corona-Ampel steht auf Rot: Das müssen Sie jetzt wissen

© Miriam Zöllich

Ab wann und wie lange gilt das Ampelsignal?

Als Grundlage gilt die sogenannte Sieben-Tage-Inzidenz, also die Corona-Neuinfektionen der vergangenen sieben Tage pro 100 000 Einwohner. Ab einem Wert von 35 erreicht ein Landkreis Stufe Gelb, ab 50 gilt Stufe Rot, ab 100 die neue Stufe Dunkelrot. Täglich um 15 Uhr veröffentlicht das Bayerische Gesundheitsministerium auf seiner Internetseite die Liste der Landkreise, die einen Schwellenwert überschritten haben. Ab dem Folgetag der Erstüberschreitung gelten dann die jeweilige Einschränkungen – und zwar so lange, bis die Sieben-Tage-Inzidenz sechs Tage am Stück unter den genannten Werten liegt. Für den Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen gelten sämtliche Regeln der Stufe Rot – von der Kontaktbeschränkung bis zur Maskenpflicht – also noch bis mindestens Donnerstag, 29. Oktober. Möglicherweise auch noch länger, wenn der Inzidenzwert die nächsten Tage wieder über 50 steigt.

Welche Kontaktbeschränkungen gelten bei Stufe Rot?

Maximal dürfen fünf Personen oder, alternativ, Personen aus zwei unterschiedlichen Hausständen zusammenkommen. Das gilt sowohl im öffentlichen Raum, also etwa in Restaurants, als auch in privaten Räumen, auf privaten Grundstücken und bei privaten Feierlichkeiten.

Wie laufen die Konfirmationen am Wochenende ab?

Nach Angaben des Landratsamtes dürfen die Konfirmationen unter Einhaltung des Hygieneschutzkonzeptes der Kirchen durchgeführt werden. Allerdings gelten für die Feierlichkeiten im Anschluss die allgemeinen Kontaktbeschränkungen: Im Gasthaus oder zu Hause dürfen höchstens fünf Personen oder zwei Hausstände zusammen feiern.

Was gilt für andere Veranstaltungen?

Veranstaltungen mit einem geschlossenen Teilnehmerkreis von bis zu 100 Personen dürfen nach Angaben des Landratsamtes mit entsprechendem Hygienekonzept stattfinden. Das gilt zum Beispiel für Vereinssitzungen, Mitgliederversammlungen, Sport- und Bildungsveranstaltungen, Kunst, Kino, Kultur und Theater. Allerdings müssen die Teilnehmer einen Mindestabstand einhalten und auch auf dem Sitzplatz eine Mund-Nasen-Maske tragen.

Wo gilt Maskenpflicht?

Dort, wo mehrere Menschen dicht aufeinandertreffen, muss eine Mund-Nasen-Schutzmaske getragen werden. Das gilt etwa auf Begegnungs- und Verkehrsflächen von öffentlichen Gebäuden, in Freizeiteinrichtungen, Kultur- und Arbeitsstätten; also in Fahrstühlen, Kantinen, Eingangsbereichen und auf Fluren. Auch am Arbeitsplatz muss eine Maske getragen werden, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Bei Stufe Rot gilt außerdem eine Maskenpflicht während des Unterrichts am Platz für Schülerinnen und Schüler aller Jahrgangsstufen und Studierende.

Gilt eine Maskenpflicht an öffentlichen Plätzen?

Grundsätzlich kann die Kreisbehörde für öffentliche, hoch frequentierte Straßen und Plätze wie etwa Fußgängerzonen oder Marktplätze eine Maskenpflicht einführen. Im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen hat das Landratsamt bisher keine konkreten Orte benannt, weil es wenig öffentliche Plätze gibt, auf denen der Andrang so groß ist, dass man nicht dennoch Abstand halten könnte. Das Landratsamt behält sich aber aber vor, bei Bedarf solche Plätze noch zu benennen.

Wo kann man sich auf das Coronavirus testen lassen?

Wer Symptome hat, sollte sich nicht in eine Arztpraxis oder zur mobilen Teststation begeben, sondern sich telefonisch mit dem Hausarzt oder dem ärztlichen Bereitschaftsdienst unter 11 61 17 (ohne Vorwahl) in Verbindung setzen, erklärt das Landratsamt. Wer sich freiwillig testen lassen möchte, etwa nach einer Urlaubsreise, kann das mobile Testzentrum in der Alemannenstraße in Gunzenhausen (früheres Obi-Gelände) aufsuchen. Hierfür ist eine vorherige Anmeldung erforderlich unter der Telefonnummer 09141/9 02 - 5 55 oder über die Internetseite des Landratsamtes www. landkreis-wug.de/anmeldung-testzentrum.

Wie lange gilt eine Quarantäne?

Die vom Gesundheitsamt angeordnete Quarantäne beginnt am Tag des letzten Kontakts mit der infizierten Person und dauert immer 14 Tage. Für die Schülerinnen und Schüler der Q11 des Weißenburger Gymnasiums etwa endet die Quarantäne am Mittwoch, 28. Oktober. Zunächst war noch von einem späteren Zeitpunkt die Rede, dies konnte in der Zwischenzeit aber korrigiert werden. Nach Ablauf der Quarantänefrist gelten keine gesonderten Einschränkungen mehr.

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