Die Marktsonntage in Weißenburg werden erneut überprüft

30.9.2020, 09:01 Uhr
Die Marktsonntage in Weißenburg werden erneut überprüft

© Foto: Robert Renner

Grund ist ein wenige Wochen altes Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs. In dem kassieren die Richter den Bestandsschutz für Altverordnungen. Auf diesen hatte sich die Stadt Weißenburg und das Landratsamt zurückgezogen, als es um die Beschwerden ging.

Bislang auch zu Recht. Eine Satzung ist nur bis ein Jahr nach ihrer Erlassung angreifbar. Da die Weißenburger "Sonntags-Satzung" aus dem Jahr 2009 stammt, liefen die Beschwerden schon formal ins Leere, so die Argumentation der Stadt, die das Landratsamt bestätigte.

Das aber hat sich nun geändert. Das Gericht hat festgestellt, dass für solche Satzungen kein genereller Bestandsschutz gilt. Eine inhaltliche Prüfung, ob die Regelungen noch geltendem Recht entsprechen, müsse möglich sein, so die Entscheidung. Die Regierung von Mittelfranken wandte sich deshalb nun an das Landratsamt als Dienstaufsichtsbehörde der Stadt und bat um eine erneute Prüfung der Sonntagsverkaufsverordnung.

Stadt bleibt gelassen

Bei der Stadt Weißenburg sieht man das gelassen. Vor allem, weil aus Sicht von Oberbürgermeister Jürgen Schröppel (SPD) nicht die Sonntagsöffnung an sich auf dem Prüfstand steht. "Es ist völlig unstrittig, dass die vier Märkte ein tauglicher Anknüpfungspunkt für eine Sonntagsöffnung sind. Die Frage ist, auf welchen Bereich sich diese Öffnung bezieht."

Konkret geht es darum, ob ein Markt mit Fieranten in der Innenstadt als Anlass ausreicht, auch Geschäfte an der Peripherie der Stadt zu öffnen. Das gilt in Weißenburg etwa für Geschäfte wie Obi, BGU, Möbel Karmann, Kleider Gutmann, Marktkauf und andere mehr.

Es ist nämlich nicht generell erlaubt, an vier Sonntagen im Jahr die Geschäfte zu öffnen. Es braucht dafür immer einen Anlass. Und an diesen Anlass werden in den vergangenen Jahren juristisch immer höhere Ansprüche gestellt.

In Ansbach etwa entschied das Verwaltungsgericht, dass ein Street-Food-Markt in der Stadt kein zulässiger Anlass für eine Öffnung der Geschäfte in der gesamten Stadt sei. Die Begründung war damals, dass von der Öffnung der Geschäfte mehr Besucher angelockt würden, als von dem Street-Food-Markt, der deren Öffnung begründen sollte.

Ähnliches befürchtet man in Weißenburg allerdings nicht. Weil Walpurgimarkt, Martini-Markt, Lichtmessmarkt und Kirchweihmarkt historisch gewachsene Veranstaltungen mit teils jahrhundertealter Tradition in der Stadt seien, wie die Verantwortlichen immer wieder betonen. Dass damit Öffnungen der Altstadtgeschäfte zu rechtfertigen sind, scheint relativ unumstritten. Schwieriger dürfte es bei den angesprochenen Läden am Rande der Stadt seien. Und genau zu dieser Frage muss sich nun das Landratsamt als Aufsichtsbehörde äußern.

"Uns liegt derzeit noch keine Reaktion des Landratsamtes vor. Die werden das jetzt prüfen und sich dann positionieren. Das gilt es abzuwarten", stellte Weißenburgs OB Schröppel fest.

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