Die Tennis-Sommerrunde startet in Weißenburg später

10.4.2020, 09:02 Uhr
Die Tennis-Sommerrunde startet in Weißenburg später

© Foto: Uwe Mühling

Nachstehend die wichtigsten Regelungen:

Allgemein: Die Tennisclubs müssen geschlossen bleiben. Das Tennisspielen und weitere sportliche Betätigungen auf dem jeweiligen Clubgelände sind nicht gestattet, das Gleiche gilt für Mitgliederversammlungen. Auch Platzinstandsetzungen als Arbeitsdienst der Mitglieder sind untersagt.

Winterrunde 2019/2020: Da der Deutsche Tennis Bund (DTB) festgelegt hat, die Ranglisten- und Leistungsklassen-Wertung bis einschließlich 26. April auszusetzen, wird die aktuelle Winterrunde im BTV und in den Bezirken mit sofortiger Wirkung beendet. Die noch ausstehenden Partien werden nicht mehr gespielt. Es gibt weder Meister noch Absteiger, auch nicht in bereits beendeten Gruppen.

Sommerrunde 2020: Sollte es die Entwicklung zulassen, ist der Start des kompletten Mannschafts-Spielbetriebs der Medenrunde ab dem 8. Juni vorgesehen. Die Bekanntgabe des dadurch notwendigen Notfallspielplans erfolgt nicht vor Ende April. Bei der Erstellung des neuen Plans bleiben soweit möglich die bisher festgelegten Begegnungen ab dem 8. Juni bestehen, und die Begegnungen aus dem Monat Mai werden für den Zeitraum ab circa Mitte Juli neu terminiert. Bis 27. September können die Mannschaften dann in höchstmöglicher Flexibilität die Saison zu Ende spielen.

Diese Entscheidung ermögliche auch einen späteren Beginn der Frühjahrs-Instandsetzung in den Vereinen, sofern die derzeit geltenden
Einschränkungen der Bayerischen Staatsregierung nicht über den 19. April hinaus verlängert werden.

Meisterschaften und Turniere: Die Bezirksmeisterschaften der Aktiven und Senioren im Zeitraum vom 1. bis zum 3. Mai werden in allen Bezirken abgesagt. Die Bayerischen Meisterschaften der Damen und Herren sowie Senioren vom 10. bis 14. Juni werden ebenfalls abgesagt.

Gleiches gilt für die Mixed-Runde 2020. Der BTV empfiehlt zudem bis zum 26. April keine Turniere auszurichten und weist ausdrücklich darauf hin, dass durch die Ausrufung des Katastrophenfalls in Bayern bis zum 19. April die Sport- und Spielstätten ohnehin geschlossen sein müssen.

InfoWeitere Informationen finden sich auch unter www.btv.de.

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