Ein Erfolg für die Pappenheimer Grafenfamilie

24.1.2020, 16:22 Uhr
Ein Erfolg für die Pappenheimer Grafenfamilie

© Foto: Jan Stephan

Dass man sich nun vor Gericht traf, liegt daran, dass die Verschiebung der Sanierungsabschnitte zu einem problematischen Ergebnis geführt hat. Denn inzwischen sind die öffentlichen Fördergelder von rund 1,3 Millionen Euro zwar weitestgehend verbaut, aber ausgerechnet die Seite des Schlosses, die zum Marktplatz zeigt und damit das Stadtbild prägt, ist unsaniert geblieben. Die Seite des Klenze-Baus, die in den privaten Park weist, ist dagegen weitgehend saniert.

"Das Ergebnis ist für die Stadt eigentlich nicht akzeptabel", stellte gestern die Anwältin der Stadt, Dr. Sylvia Meyerhuber, fest. "Es kann nicht sein, dass öffentliches Geld für einen bestimmten Zweck zur Verfügung gestellt wird, der dann unstreitig nicht erfüllt wird."

Tatsächlich hat auch das Ansbacher Verwaltungsgericht bestätigt, dass die Familie Egloffstein sich nicht an die Vereinbarung gehalten hat. In der Verhandlung meldeten die Richter allerdings Zweifel an, ob die Stadt ihren Kontrollpflichten gerecht geworden sei. Man hätte das Geld vielleicht überhaupt nicht auszahlen dürfen, wenn man berechtigte Zweifel hatte oder hätte haben können, dass die Marktplatz-Fassade des Schlosses möglicherweise nicht saniert werden würde.

Warten auf die Begründung

Auf welche Argumente das Verwaltungsgericht sein Urteil im Detail stützt, ist noch unklar. Bislang wurde nur das Ergebnis mitgeteilt, die Urteilsbegründung folgt schriftlich. Das kann einige Wochen dauern.

Zur Debatte stand im Rahmen des Prozesses auch, dass es juristisch gar nicht möglich sein könnte, eine Teilzahlung zurückzufordern, sondern man bei grundlegenden Bedenken möglicherweise den gesamten Vertrag kündigen müsste. Pappenheims Bürgermeister Uwe Sinn (SPD) bezeichnete die Entscheidung als "bedauerlich". Man müsse die Urteilsbegründung abwarten und dann abwägen, ob man weitere Schritte unternehmen werde. Grundsätzlich sei man mit dem Ergebnis alles andere als zufrieden. "Das Ziel war es, dass die Schlossseite zum Marktplatz hin renoviert wird, dafür haben wir Geld ausgegeben, und für dieses Geld wollen wir auch etwas sehen", stellte Sinn fest.

Deshalb habe man vor Gericht auch einen Vergleich angeboten. Man habe angeboten, auf sämtliche Rückzahlungsforderungen zu verzichten und ausstehende Restgelder auszuzahlen, wenn die Familie sich bereit erkläre, die Südseite der Fassade noch zu sanieren. Das sei von der Grafschaft abgelehnt worden.

Konkret ging es in dem Prozess um die Rückzahlung von 42 000 Euro, die die Stadt Anfang 2015 als Tranche für den vierten Bauabschnitt der Sanierung an die Grafschaft ausgezahlt hatte. Vor Gericht hatte die Familie argumentiert, dass man Arbeiten an der Nordfassade aus "Gründen der Sicherung des Denkmals" vorziehen habe müssen.

Die Stadt hätte die Möglichkeit, gegen die Entscheidung Berufung beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof einzulegen oder aber die Strategie zu ändern und nicht einen Teilbetrag zurückverlangen, sondern die gesamte Sanierungsvereinbarung zu kündigen. In dem Fall würde es um eine deutlich höhere Summe als die 42 000 Euro gehen.

Ohnehin wird man sich bald wieder vor dem Ansbacher Verwaltungsgericht treffen, wie die Behörde selbst in ihrer Pressemitteilung feststellte. Dort sei nämlich in der zehnten Kammer die Nutzung von vier Quadratmetern Straßengrund anhängig. Der Fall hat es zu deutschlandweiter Bekanntheit gebracht. Die Grafschaft hat der Stadt die Überfahrt eines vier Quadratmeter großen Straßenstücks verboten, das sich in ihrem Besitz befindet. Das hätte zur Folge, das eine ganze Insel in der Altmühl nicht anfahrbar wäre.

Die Stadt hatte Ende vergangenen Jahres einen Bescheid erlassen, der die Durchfahrt erlaubt, gegen den klagte die Familie vor dem Gericht. Daraufhin reicht die Stadt einen Antrag auf Enteignung des Grundstücks beim Landratsamt ein. Die juristische Auseinandersetzung der beiden Konfliktparteien ist also noch lange nicht zu Ende.

Keine Kommentare