Ein kleines Baugebiet in Weißenburg entsteht

15.10.2020, 11:02 Uhr
Ein kleines Baugebiet in Weißenburg entsteht

© Foto: Robert Renner

Mit dem Vorbescheid soll geklärt werden, ob und welche Bebauung auf dem Areal möglich ist. Der Antragsteller reichte dazu drei Vorschläge ein. Variante 1 sieht ein Zweifamilienhaus und zehn Einfamilienhäuser vor, also insgesamt zwölf Wohneinheiten.

Die Varianten 2 und 3 kommen auf jeweils 16 Wohneinheiten, wobei in einem Fall ein Mehrfamilienhaus mit vier Wohnungen, zwei Zweifamilienhäuser und acht Einfamilienhäuser sowie im anderen zwei Mehrfamilienhäuser mit je vier Wohnungen, zwei Zweifamilienhäuser und vier Einfamilienhäuser entstehen würden.

Die Vorschläge mit 16 Wohneinheiten sieht das Bauamt an dieser Stelle nicht für genehmigungsfähig an. "Der eingereichte Bebauungsvorschlag 1 ist aus Sicht der Stadtverwaltung – auch unter Berücksichtigung der allseits gewünschten Nachverdichtung von Baugebieten – als Höchstmaß der auf diesem Grundstück möglichen Neubebauung vorstellbar", heißt es in den Sitzungsunterlagen.

Änderungen sind noch denkbar

Der Vorschlag sei "von der Systematik und von der Dichte der Bebauung her mit der südlich des Baugrundstückes vorhandenen Gebäudereihe gut vergleichbar". Da das Projekt erst am Anfang steht, geht das Stadtbauamt davon aus, "dass sich durch die weitere Ausarbeitung der Planung und die Wünsche von Käufern noch zahlreiche Änderungen gegenüber dem jetzigen Planungsstand ergeben werden".

Mit dem Vorbescheid soll Oberbürgermeister Jürgen Schröppel zufolge geklärt werden, ob sich die geplante Bebauung "nach Art und Maß in die Umgebung einfügt". Dies ist vom Gesetzgeber so vorgesehen, doch bleibt natürlich ein Interpretations-spielraum.


Wo könnte Weißenburg Wohnungen bauen?


Der OB: "Wenn der Bauherr meint, dass wir das zu eng sehen, kann er die Entscheidung natürlich gerichtlich überprüfen lassen." Die Verwaltung sei bei den Varianten 2 und 3 vor allem wegen "der Höhenentwicklung" durch die Mehrfamilienhäuser zu dem Ergebnis gekommen, dass sich die Bebauung eben nicht in die Umgebung einfügen würde.

Knackpunkt Zufahrt

Dies sah der Bauausschuss genauso. Gerhard Naß schloss sich für die SPD, Maximilian Hetzner für die Grünen der Argumentation des Bauamtes an. Er begrüßte das Vorhaben auch, weil Bauplätze in Weißenburg "Mangelware" seien.

Dies bewertet Tobias Kamm (CSU) identisch. Er begrüßte besonders, dass pro Einfamilienhaus zwei Autostellplätze auf den einzelnen Parzellen vorgesehen sind. Auch die Zufahrten seien so breit, dass dort Pkws abgestellt werden könnten, sodass nicht auf öffentlichem Grund entlang des Eichbrunnwegs geparkt werden müsse.

Anders ordnet die Situation Heinz Gruber ein. Der Freie Wähler erachtet die Zufahrt über den Eichbrunnenweg jetzt schon als schwierig. Wenn dort weitere zwölf Wohneinheiten entstünden, wäre sie nicht mehr ausreichend. Er und sein Fraktionskollege Alexander Kohler stimmten daher der Verwaltungsempfehlung nicht zu.

Klaus Drotziger (CSU) warf in die Runde, ob für das gesamte Wohngebiet auf der Ostseite Hagenbuchs nicht eine weitere Zufahrt von Norden her geschaffen werden könne, die über eine Zufahrt zu einem landwirtschaftlichen Anwesen quasi eh schon bestehe. Ungeachtet dessen stimmte der Bauausschuss in einer Senatsentscheidung mit großer Mehrheit für die Bebauungsvariante 1 und folgte damit der Empfehlung der Verwaltung.

Kommunaler Wohnungsbau an dieser Stelle nicht möglich

Diese begrüßt im Grundsatz die Neubebauung des Grundstücks. Es könnten dort "Bauflächen ohne Eingriff in die bisher unberührte Landschaft geschaffen werden". Außerdem werde die große Nachfrage nach Baugrundstücken für Einfamilienhäuser "mit einigen Bauplätzen bedient".

Eine verdichtete mehrgeschossige Bebauung – und damit auch ein kommunaler Wohnungsbau – sei aber auf dem Grundstück "aufgrund der vorhandenen Umgebungsbebauung nicht möglich".

Ein Bebauungsplan ist der Verwaltung zufolge nicht erforderlich, das Vorhaben kann daher relativ kurzfristig realisiert werden. Die Eigentümer der direkt angrenzenden Grundstücke seien über den beantragten Vorbescheid informiert worden und könnten die Unterlagen im Rathaus einsehen. Die förmliche Nachbarbeteiligung erfolgt im Zuge der Baugenehmigungsverfahren.

5 Kommentare