Geflügelpest in Altmühlfranken: Kein Sperrbezirk mehr

13.3.2021, 06:19 Uhr
Geflügelpest in Altmühlfranken: Kein Sperrbezirk mehr

© Foto: Jürgen Leykamm

Die Abgabe von Eiern, Geflügel, Geflügelfleisch und anderen von Federwild stammenden Erzeugnissen ist damit ab Sonntag wieder erlaubt. Die Aufstallungspflicht wird aufrechterhalten, weil bayernweit die Geflügelpest weiter um sich greift, heißt es in der Pressemitteilung des Landratsamts. Das gelte sowohl für Wildvögel als auch für gehaltenes Geflügel.

Von der Aufstallungspflicht betroffen sind folgende Geflügelarten, die in Gefangenschaft aufgezogen oder gehalten werden: Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse.

Die genannten Geflügelarten sind im Gebiet des Landkreises Weißenburg-Gunzenhausen entweder in geschlossenen Ställen oder unter einer entsprechenden Vorrichtung aufzustallen, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss. Dies bedeutet, jegliche offene (Auslauf-)Fläche muss wie beschrieben geschützt sein, so das Landratsamt.

Appell zur Einhaltung

"Mit der Aufstallungspflicht schützt man einerseits seine eigenen Tiere vor einer Infektion mit der Vogelgrippe und somit vor der damit verbundenen Tötung und andererseits alle anderen Geflügelhalter im Umkreis, weil bei einem erneuten Ausbruch wieder ein Sperr- und Beobachtungsgebiet um den Ausbruchsort errichtet werden müsste", erklärt Dr. Miriam Wittke-Stockhausen, Abteilungsleiterin im Veterinärwesen und im gesundheitlichen Verbraucherschutz am Landratsamt.

Sie weist zudem darauf hin, dass alle Geflügelhaltungen im Landkreis beim zuständigen Veterinäramt zu melden sind. Dazu zählt jeder, der Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten oder Gänse auch hobbymäßig aufzieht oder hält. Außerdem müssen vermehrte Todesfälle im Hausgeflügelbestand und bei Wildvögeln (v. a. Wassergeflügel, Greifvögel) beim zuständigen Veterinäramt gemeldet werden.

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