Verband ändert Corona-Paragrafen

Kommt die 2G-Regelung auch für den Fußball im Freien?

18.1.2022, 10:19 Uhr
Derzeit herrscht Corona- und Winterpause im Fußballspielbetrieb. Wenn es ab Mitte/Ende März wieder mit den Punktspielen losgeht, könnte beim Re-Start die 2G-Regelung auch für Spiele im Freien herrschen. Der BFV hat seinen sogenannten Corona-Paragrafen vorsorglich schon mal abgeändert.  

© Uwe Mühling, WT Derzeit herrscht Corona- und Winterpause im Fußballspielbetrieb. Wenn es ab Mitte/Ende März wieder mit den Punktspielen losgeht, könnte beim Re-Start die 2G-Regelung auch für Spiele im Freien herrschen. Der BFV hat seinen sogenannten Corona-Paragrafen vorsorglich schon mal abgeändert.  

Der BFV-Vorstand hat die Paragrafen 94 der Spielordnung beziehungsweise 54 der Jugendordnung „aktualisiert und für den Fall vorgebaut, dass der Spielbetrieb aufgrund staatlicher Vorgaben im Frühjahr 2022 nur unter 2G-Bedingungen fortgeführt werden kann“, heißt es in einer Mitteilung.

Darin wird weiter erklärt: Sollten nicht vollständig gegen das Coronavirus immunisierte Spieler oder Spielerinnen allein aus diesem Grund aufgrund behördlicher Verfügung oder anderer öffentlich-rechtlicher Vorschriften nicht oder nur bis zu einer bestimmten Höchstzahl am Spielbetrieb teilnehmen dürfen, zählen diese demnach zum Kreis der spielfähigen Akteure.

Start ab Mitte März geplant

Vereine können folglich kein Spiel absagen, wenn sie aufgrund von nicht geimpften/nicht genesenen Spielern und Spielerinnen nicht spielfähig sind und eine Partie nicht austragen können. Ab Mitte März sind die ersten Pflichtspiele für die Landesligisten geplant, auf Kreisebene soll die Runde Ende März/Anfang April wieder starten. Allerdings muss man die bis dahin geltenden Regelungen abwarten.

„Wir haben bereits im vergangenen Dezember in einem Schreiben an unsere rund 1,6 Millionen Mitglieder in den fast 4600 Vereinen mit aller Deutlichkeit erklärt: Keiner von uns wünscht sich einen Trainings- oder Spielbetrieb ausschließlich für Geimpfte/Genesene. Sollte uns das jedoch durch staatliche Vorgaben auferlegt werden, dann werden wir den Spielbetrieb unter 2G-Bedingungen austragen“, sagt der für Rechtsfragen zuständige BFV-Vizepräsident Reinhold Baier.

Dazu sehe man sich als Verband auch in der Pflicht. „Mit der Anpassung der bestehenden Regelungen bereiten wir uns auf den Worst Case vor und unterstreichen noch einmal, dass wir nur dann wirklich gut vorbereitet sind, wenn maximal viele unserer Spieler/innen und Zuschauer/innen auch geimpft und geboostert sind“, so Baier zu dem einstimmigen Vorstandsbeschluss.

Mobile Impfaktionen

Der Bayerische Fußball-Verband und seine Mitgliedsvereine organisieren bereits seit Ende Juli zusätzlich zu den offiziellen Impfangeboten der Gesundheitsämter Aktionen vor Ort in den bayerischen Klubs. Insgesamt 50 bayerische Vereine von der A-Klasse bis zur Bundesliga haben bislang an Spieltagen oder vor dem Training mindestens eine mobile Impfaktion auf ihrem Vereinsgelände organisiert und damit schon zusätzlich über 4000 Menschen erreicht, die mit der Impfung ihren Beitrag im Kampf gegen die Corona-Pandemie geleistet haben.

Vereine können ihre Termine weiterhin per E-Mail an impfenhilft@bfv.de melden. Der BFV veröffentlicht diese gebündelt auf www.bfv.de/impfenhilft

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