Neuer Ärger um Waltinger Sportheim

13.7.2011, 08:13 Uhr
Neuer Ärger um Waltinger Sportheim

© Limes-Luftbild

Informationen unserer Zeitung zufolge wurde den Gemeinderäten folgender Änderungsvorschlag unterbreitet: Der Gebäudeteil des Feuerwehrgerätehauses wird nicht unterkellert, der Gebäudevorsprung im Süden entfällt ganz. Dadurch sollen Kosten von rund 30000 Euro eingespart werden können.
Bürgermeister Miehling war bis Redaktionsschluss dieser Ausgabe nicht für eine Stellungnahme erreichbar. Ortssprecher Karl Papp (CSU) sagte auf Anfrage: „Dazu will ich nichts sagen.“

Jedenfalls müsste der geänderte Bauplan erst noch vom Landratsamt genehmigt werden. Für die Baumaßnahme ist im laufenden Haushaltsjahr ein Betrag von 185000 Euro veranschlagt, die Pauschalförderung des Freistaats Bayern inklusive Spenden beläuft sich auf rund 91000 Euro. Die genauen Baukosten sind nach Ansicht der Klägerfamilien dagegen „völlig undurchsichtig“. Kein Mensch wisse, „was das Ding wirklich kostet“, sagte ein Sprecher der Kläger unserer Zeitung.

Indes sammelt die Waltinger Feuerwehr Gerüchten zufolge auch bei den Waltinger Bürgern Spenden, damit der Bau des Heims zustande kommen kann. Nach unseren Informationen haben alle Fraktionen außer die SPD in nichtöffentlicher Sitzung für den geänderten Plan und die Realisierung des Feuerwehrgerätehauses mit Vereinsheim gestimmt.

SPD-Fraktionsvorsitzende Inge Dorschner erklärte gegenüber dem Weißenburger Tagblatt, warum ihre Fraktion das Vereinsheim nach wie vor ablehnt: „Jeder Verein muss sein Vereinsheim sonst selbst bauen, wa­rum sollte das in Walting anders sein?“ Der Bau des Feuerwehrgerätehauses sei in Ordnung, der Bau eines Vereinsheims dagegen nicht. Dorschner: „Wir wollen keine Lex Walting schaffen.“

Während die Ausschreibung für die einzelnen Gewerke bereits angelaufen ist, schlug der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München vor, ein Mediationsverfahren durchzuführen. Erst wenn feststehe, ob die beteiligten Parteien das Mediationsangebot annehmen oder ablehnen, könne entschieden werden, ob die Berufungsklage der Anwohner zugelassen werde. Falls die Gemeinde vorher mit dem Bauvorhaben beginnt, geschieht das auf eigenes Risiko der Gemeinde, beschied das Gericht.

Daher rät der Bayerische Verwaltungsgerichtshof, mit dem Baubeginn zu warten und die Ausschreibungen wieder aufzuheben. Ob der Gemeinderat die Empfehlungen für ein Mediationsverfahren annimmt oder ablehnt, soll in einer außerordentlichen und nichtöffentlichen Sitzung am 21. Juli beraten werden.