Pappenheim: Der große Faktencheck

8.3.2020, 07:29 Uhr
Pappenheim: Der große Faktencheck

© Uwe Mühling

Kurz vor der Kommunalwahl ist es in Pappenheim noch so richtig hässlich geworden.

1. Vorwurf:

Gerhard Gronauer hat festgestellt, dass es sich bei der Fläche am Fuchsenweg um das für Bieswang einzig sinnvoll umsetzbare Baugebiet handle. Er habe aber gar nicht alle Eigentümer von geeigneten Grundstücken gefragt.

Fakt ist, Gerhard Gronauer wurde im Januar 2018 vom Stadtrat einstimmig beauftragt, die Verfügbarkeit von drei konkret benannten Gebieten zu prüfen, die in Flächennutzungsplänen als Baugebiete ausgewiesen sind.

Bei der ersten Fläche gab es eine Ablehnung des Verkaufs. Nach dem Tod der Eigentümerin gibt es aktuell unklare Eigentumsverhältnisse, wie die Stadtverwaltung bestätigt. Infolgedessen habe man den Eigentümer einer dahinterliegenden, kleineren Fläche nicht mehr gefragt. Bei der zweiten Fläche gab es eine Absage für einen Verkauf. Die Absage liegt unserer Redaktion vor. Bei der dritten Fläche handelt es sich um das Areal am Fuchsenweg. Die Eigentümer zeigten sich verhandlungsbereit.

Darüber hinaus fragte Gronauer mehr als die vom Stadtrat benannten Baugebiete an. Eines lehnte der Kreisbaumeister ab, für eines gibt es eine schriftliche Absage (damit wurde eine dahinterliegende Fläche uninteressant), für eines wurde ein Preis verlangt, der etwa das Dreifache des nun für den Fuchsenweg gezahlten entspricht, eines erwies sich aus Denkmal- und Naturschutzgründen als problematisch.

Am 7. November 2019 entschied der Stadtrat einstimmig, dass man dem Besitzer der Flächen am Fuchsenweg ein Kaufangebot unterbreitet. Am 16. Januar wurde mit 13:2 Stimmen (Gegenstimmen Friedrich Hönig (Freie Wähler) und Karl Deffner (CSU)) beschlossen, einen Bebauungsplan für die Flächen aufzustellen. Der Preis, der im Falle einer Bebauungsplanaufstellung an die Besitzer gezahlt wird, wurde vom Stadtrat genehmigt. Er liegt leicht über dem zuletzt gezahlten Quadratmeterpreis, ist aber erheblich günstiger als die wenigen anderen Flächen, die theoretisch zu haben gewesen wären.

Fazit: Gronauer kann konkrete und nachvollziehbare Gründe nennen, warum das Baugebiet für die Stadt besser geeignet ist als andere Alternativen.

2. Vorwurf:

Die Entscheidung sei mit Vorteilen für die erweiterte Familie Gronauers verbunden.

Der Pappenheimer Stadtrat hat einstimmig beschlossen, dass es Bedarf für ein neues Wohngebiet in Bieswang gibt. Es handelt sich bei dem Eigentümer des Grundstücks am Fuchsenweg um den Bruder des Vaters des Ehemanns der Tochter von Gronauer. Für diese Verwandtschaftsbeziehung existiert kein geläufiger Begriff. Es ist nicht verboten, Grundstücke von direkten Verwandten von Stadträten oder gar Stadträten selbst zu kaufen. Es dürfen nur keine überhöhten Preise dafür bezahlt werden. Das ist nicht geschehen. Der Stadtrat war stets informiert über das Vorgehen und hat den Preis mitbeschlossen und offenbar für vernünftig erachtet. Die Tatsache, dass eine Reihe anderer Flächeneigentümer einen Verkauf ablehnte, zeigt, dass das Angebot der Stadt offenbar nicht als Sechser im Lotto zu verstehen ist.

Fazit: Der Vorwurf ist falsch.

3. Vorwurf:

Gronauer habe eine Grundstückseigentümerin veranlasst, eine Bauvoranfrage zurückzuziehen.

Fakt ist, dass Gronauer der Frau beim Verfassen einer Bauvoranfrage samt Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplans noch geholfen hat. Den Antrag habe sie später aus persönlichen Gründen zurückgezogen, die nichts mit dem SPD-Fraktionsvorsitzenden zu tun hätten. Das bestätigt sie schriftlich in einer Erklärung. In der weist sie Hajeks Darstellung zurück. Hajek selbst stellt auf Nachfrage unserer Zeitung fest, dass er das in einem Gespräch anders verstanden habe.

Fazit: Der Vorwurf ist falsch.

4. Vorwurf:

Das Baugebiet sei ungeeignet, weil ein Abwasserkanal sowie Wasserleitungen durch das Areal verliefen.

Fakt ist, dass die genannten Leitungen unter dem Fuchsenweg liegen. Sollte die Erschließung des Baugebiets über diese Straße erfolgen, wäre die Leitungsdiskussion hinfällig. Angedacht war eine andere Erschließung, um die bestehenden Anlieger nicht durch Erschließungsbeiträge zu belasten. Auch in diesem Fall könnten die Leitungen etwa in einem Fußweg zugänglich bleiben oder in einem Grünstreifen. Selbst wenn sie Teil einiger Baugrundstücke würden, lägen sie am südlichen Rand der Grundstücke. Es ist nicht unüblich, dass Leitungen durch Baugrundstücke verlaufen, bestätigen Fachleute. In Weißenburg gibt es mehrere Beispiele. In Bieswang verläuft eine Starkstromleitung durch das Gebiet Am Krautgarten. In Pappenheim liegt der Kanal etwa an der Pfeifferleite in Privatgrundstücken. Auf Nachfrage erklärte Hajek, dass er wisse, dass es "nicht unüblich" sei, dass Leitungen in Privatgrundstücken verlaufen würden.

Fazit: Leitungen in Baugebieten sind nicht der Idealfall, aber oft nicht zu vermeiden und daher durchaus üblich.

5. Vorwurf:

Der Kanal in der Schulhausstraße, an den das neue Baugebiet angeschlossen würde, sei nicht ausreichend.

Fakt ist, dass der Kanal dort einen Durchmesser von 500 Millimetern hat, in der Stelzergasse in Bieswang etwa beträgt der Durchmesser nur 250 Millimeter. Das bedeutet, dass der Kanal in der Schulhausstraße das vierfache Volumen von dem in der Stelzergasse hat. Hajek erklärte auf Nachfrage, dass er das wisse. Er befürchtet trotzdem, dass das Volumen nicht ausreichen könnte, und verwies auf eigene Erfahrungen mit Starkregenereignissen.

Fazit: Der Vorwurf ist nicht nachvollziehbar.

6. Vorwurf:

Bürgermeister und Fraktionsvorsitzender hätten das ehemalige Schulhaus in Bieswang 2015 als Asylbewerberheim angeboten und damit versucht, eine Seniorenbetreuungseinrichtung zu verhindern.

Fakt ist, dass nach den Protokollen des Stadtrats am 11. Juni 2015 grundsätzlich darüber diskutiert wurde, ob das Gebäude verkauft werden solle. Der Stadtrat entschied sich einstimmig dagegen. Stadtrat Karl Satzinger (Bürgerliste) regte eine Nutzung als Altenheim oder in Betreutem Wohnen an. Es wurde ein Beschluss gefasst, soziale Träger wegen einer Nutzung anzuschreiben. In der Stadtratssitzung am 30. Juli 2015 wurde ein Mietgesuch des Landkreises für das Schulhaus als Asylbewerberunterkunft im Stadtrat vorgestellt.

Laut Sitzungsprotokoll wird festgestellt, dass Bürgermeister Uwe Sinn zunächst darauf verwies, dass sich zwei soziale Träger auf die Anfragen der Stadt gemeldet hätten. Anschließend stellten Stadträte fest, dass sie das Haus als Asylunterkunft für ungeeignet hielten. Das Mietgesuch wurde mit 15:0 Stimmen abgelehnt. Sinn und Gronauer stimmten ebenfalls dagegen.

Auf Nachfrage konnte Hajek nicht angeben, woher seine Behauptung komme, dass Bürgermeister und SPD-Fraktionsvorsitzender Gronauer das Objekt bei einem Gespräch im Landratsamt aktiv angeboten haben. Auch Wolfgang Sachse, dessen Gruppierung (Freie Wähler) den Vorwurf wiederholt hatte, blieb allgemein. Unsere Zeitung hätte darüber sogar berichtet, sagte er. Auf Nachfrage stellte er fest, dass er damit die allgemeine Suche des Landratsamtes nach Unterkünften meinte. Darüber hinaus merkte er an, dass er die Vorwürfe dokumentiert habe, seine Quellen aber nicht nennen werde und er nicht die Aufgabe sehe, dem Weißenburger Tagblatt bei der Recherche zu helfen.

Fazit: Es gibt keine Belege für die Behauptung, dass Sinn oder Gronauer planten, ein Asylbewerberheim in dem ehemaligen Schulhaus einzurichten, und in diese Richtung aktiv wurden. Es gibt dagegen klare Belege, dass Sinn und Gronauer gegen die Vermietung stimmten.

In Pappenheim wird es hässlich