Sind die Strände des Brombachsee eine Großveranstaltung?

23.4.2020, 15:48 Uhr
Sind die Strände des Brombachsee eine Großveranstaltung?

© Foto: Markus Steiner

"Es bringt jetzt nichts zu spekulieren", findet der Zweckverbands-Geschäftsführer Dieter Hofer. Tatsächlich kann man im Moment aber nicht viel mehr tun. Gesicherte Informationen zum Großveranstaltungs-Verbot gibt es auf der Detailebene nicht. Das haben zuletzt schon eine Reihe von Veranstaltern von der Kulturfabrik Roth über das Concertbüro Franken bis hin zu kommunalen Kulturämtern beklagt. Die Grenze von 1000 Personen war bei der letzten staatlichen Allgemeinverfügung mal die Marke. Sie schnurrte dann binnen weniger Tage zu einem allgemeinen Veranstaltungsverbot samt Ausgangsbeschränkungen zusammen. Bis zum 4. Mai ist alles klar: wenn man nicht aus dem Haus darf, können keine Veranstaltungen stattfinden. Aber wie stellt man sich die Situation von da bis zum 31. August vor? Und: was genau hat man denn nun eigentlich bis zum 31. August verboten?

Viele Unklarkheiten

Dementsprechend unklar ist, ob mit diesem Verbot nur sportliche und kulturelle Veranstaltungen gemeint sind oder auch Menschenansammlungen auf engerem Raum. Die Stadtwerke Weißenburg gehen davon aus, dass ihr Freibadbetrieb eher nicht zustande kommen wird, weil man einen Tag mit bis zu 2500 Gästen im Limesbad intern als Großveranstaltung wertet. Aber 2500 Besucher wird man an einigen Tagen an einigen Stränden am Brombachsee locker haben . . . Mit dem Unterschied, dass man keinerlei Überblick über die Personenzahl hat. "Wir haben da nicht einfach ein Tor, das man auf und zu machen kann", stellt Hofer fest. Er verweist darauf, dass er im Falle der Seen den Freistaat in der Pflicht sieht. Der Staat müsse festlegen, wie er sich das mit den Stränden vorstellt, und er müsse dann auch für die Durchsetzung beziehungsweise die Kontrollen dieses Verbots sorgen. Hofer: "Wir haben da ja keinerlei Durchsetzungsbefugnis." Bei den Seeufern und Stränden handelt es sich um öffentlich zugängliche Flächen.

Im Moment sei am See bereits einiges los. Vor allem Spaziergänger und Radler sind da, aber auch der ein oder andere, der seine Picknickdecke auf der Liegewiese ausbreitet. "Die Polizei ist präsent, aber es gibt kaum Verstöße. Die Menschen halten sich an die Vorgaben", lobt der Zweckverbands-Geschäftsführer. Allerdings ist auch ihm klar, dass der Druck spätestens ab Pfingsten ein anderer ist, wenn die Badesaison anläuft. Wenn sich die Situation bis dahin entspannt hat, gut. Wenn nicht, könnte es im Seenland kompliziert werden.

Wobei es das jetzt mitunter schon ist. So darf man zum Beispiel segeln, aber die Segelzentren des Zweckverbands samt der Slipanlagen zum Einlassen der Boote sind geschlossen. "Die zählen zu den Sportanlagen, die derzeit zu sein müssen", erklärt Hofer. Generell wird man für weitere Konkretisierungen auf Regelungen des Freistaats Bayern warten müssen. Wann die kommen, weiß derzeit so genau keiner.

Auf Anfrage im Innenministerium erklärt ein Sprecher jedenfalls, dass es eine konkrete Definition des Begriffs Großveranstaltung derzeit nicht gebe, im Moment aber auch nicht brauche, da ja ohnehin bis 4. Mai alles verboten sei. Das klingt recht einleuchtend, heißt aber auch: Bayerns Ministerpräsident Markus Söder hat mit den Großveranstaltungen bis zum 31. August etwas verboten, von dem er offenbar hochoffiziell nicht mal selbst weiß, worum es sich genau handelt. Das trägt bei
Touristikern, Veranstaltern, Freibadbetreiber, Clubbesitzern und anderen nicht gerade zur Beruhigung bei.

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