Weißenburg bekommt seine Baugebiete

11.12.2019, 05:55 Uhr
Weißenburg bekommt seine Baugebiete

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Dies gab Oberbürgermeister Jürgen Schröppel in der Bauausschusssitzung bekannt und sprach von einer "frohen Botschaft". Es habe einen Notartermin gegeben, die problematischen Eigentumsverhältnisse sind geklärt. Der Kaufvertrag könne unterzeichnet werden. "Meine hartnäckige Strategie hat Erfolg gezeigt", freute sich Schröppel. Das Baugebiet Am Hasenacker liegt zwischen dem bestehenden Wohngebiet an der östlichen Ortseinfahrt der Kreisstraße WUG 5 und dem Ortskern und soll 17 Parzellen enthalten.

Für das Gebiet westlich der Ludwigs-Thumshirn-Straße soll der Bebauungsplan aufgestellt werden. Der Bauausschuss stimmte mit großer Mehrheit zu. Die endgültige Entscheidung muss der Stadtrat in seiner Sitzung am Donnerstag, 19. Dezember, ab 17 Uhr treffen.

Der Bebauungsplan hat den etwas sperrigen Titel "Zwischen Gunzenhausener Straße und Emetzheimer Straße – Wohnen zur Rezat" erhalten. "Das ist ein Arbeitstitel", merkte der OB an und forderte die Stadträte auf: "Wenn sie einen besseren Vorschlag haben, nehmen wir den gerne auf." "An der Rezataue" sei aber schon vergeben. Ursprünglich hatte der Stadtrat im September 2018 beschlossen, das Wohngebiet im Einheimischen-Modell zu entwickeln. Das gestaltete sich aber schwierig bis nicht praktikabel.

Dichtere Bebauungsformen

Das Einheimischenmodell ist im Baugesetzbuch (BauGB) geregelt und dient vorrangig zur Deckung des Wohnbedarfs der örtlichen Bevölkerung. Dafür erwerben Gemeinden die für die Bebauung vorgesehenen Flächen und veräußern sie an die bevorrechtigten Bürger zu verbilligten Preisen. Die Gemeinden können aber auch im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages mit dem Eigentümer vereinbaren, dass dieser die Flächen teilweise an Einheimische veräußert.

Im gegebenen Fall sollen überwiegend Flächen für dichtere Bebauungsformen geschaffen werden, beispielsweise Reihen- oder Kettenhäuser sowie Geschosswohnungsbau. Dabei "ergeben sich jedoch Schwierigkeiten bei der jeweiligen Rückgabe der Flächenanteile" an die Grundstückseigentümer, heißt es in den Sitzungsunterlagen. Außerdem wäre der Kreis der möglichen Bauherren auf Bürger aus der Kernstadt sowie aus Hagenbuch und Hattenhof beschränkt. Die Verwaltung schlägt daher vor, das Wohngebiet im Umlegungsverfahren zu realisieren.

Dieses Flächentauschverfahren ist ebenfalls gesetzlich geregelt. Dabei werden alle im Umlegungsgebiet gelegenen Grundstücke nach ihrer Fläche rechnerisch zur sogenannten Umlegungsmasse vereinigt, an der jeder Grundstückseigentümer also einen bestimmten Anteil hat. Anschließend werden Flächen aus der Umlegungsmasse herausgenommen, die zu Verkehrs-, öffentlichen Grün- oder Ausgleichsflächen werden. Der Rest bildet die Verteilungsmasse, aus der den Eigentümern entsprechend ihrem Anteil Grundstücke zugeteilt werden.

Ein weiterer Verwaltungsvorschlag stieß auf Kritik. Das Verfahren soll nach Paragraf 13b des Baugesetzbuches eingeleitet werden, was aber nur noch bis zum Jahresende möglich ist. Dies hätte für die Stadt unter anderem den Vorteil, dass sie "keine Ausgleichsflächen stellen muss", erklärte der OB.

Dieses Vorgehen stieß allerdings bei Maximilian Hetzner auf wenig Gegenliebe, der das Neubaugebiet zwar "prinzipiell begrüßt", aber auch Ausgleichsflächen für "sinnvoll" hält. Dies verursache zwar Kosten und sei aufwendig, habe aber eben auch seinen Sinn, meinte der Grüne. Nach Darstellung von Sebastian Linsenmeier vom Bauamt sieht das Konzept für das Wohngebiet auch so einen großen Grünflächenanteil vor. Der gesamte Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst 4,5 Hektar. 2,6 Hektar davon sind für Wohnbebauung vorgesehen. Die tatsächlich versiegelte Fläche werde um ein Hektar betragen, so Linsenmeier.

Dies überzeugte Inge Pfitzinger-Miedel (SPD), gerade weil durch die geplanten Bauformen weniger Flächen verbraucht würden. Sie wies auf den "enormen Bedarf" an Wohnbauflächen in Weißenburg hin und erachtet die Fortführung des Verfahrens als "ein wichtiges Außensignal".

Gegen Hetzners Stimme nahm der Ausschuss den Beschlussvorschlag an. Die Verwaltung soll das Bebauungskonzept ausarbeiten und dem Bausenat vorlegen.

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