Weißenburg: Velovita will umziehen

21.3.2020, 16:29 Uhr
Weißenburg: Velovita will umziehen

© Foto: Robert Renner

  Im Stadtrat wurden jetzt dafür aber schon mal die Weichen gestellt. Möglicherweise wird im Gegenzug in den frei werdenden Laden in der Bismarckanlage ein Textilwarengeschäft einziehen. Für den Tausch der Verkaufsflächen war ein Gutachten nötig, das dessen Auswirkungen auf den Einzelhandel in Weißenburg und dem Umland untersucht.

Anlass für die Änderung "ist der zusätzliche Flächenbedarf" von Velovita", heißt es den Sitzungsunterlagen. Die bisherige Verkaufsfläche von rund 760 Quadratmetern sei "aufgrund der Geschäftsentwicklung nicht mehr ausreichend". Das Gebäude an der Augsburger Straße hat hingegen auf drei Etagen eine Gesamtnutzfläche von fast 1450 Quadratmetern.

Verwendet werden sollen davon künftig 854 Quadratmeter als Verkaufsfläche, wobei 560 Quadratmeter auf die Warenpräsentation und 294 Quadratmeter auf Laufwege und Teststrecken entfallen. Der Rest wird unter anderem für Montage und Werkstatt, Lager, Büros und Sanitärbereiche benötigt. Nachdem über 1200 Quadratmeter Geschossfläche zur Verfügung stehen, "war zu prüfen, ob die Nutzungsänderung Auswirkungen im Sinne" der Baunutzungsverordnung (BauNVO) hat, heißt es in den Stadtratspapieren.

Von der Stadtverwaltung sei daher ein Fachgutachten in Auftrag gegeben worden. Zum Zuge kam das Büro Geo-Plan aus Bayreuth, das nicht zuletzt durch das Mitwirken am Integrierten Stadtentwicklungskonzept (ISEK) mit der örtlichen Einzelhandelssituation vertraut ist. "Die Kosten des Gutachtens werden als Auslagen an den Gebäudeeigentümer verrechnet", heißt es weiter in den Sitzungsunterlagen.

Das Fazit des Gutachtens: "Mit der von Velovita geplanten Standortverlagerung an die Augsburger Straße und der Realisierung des vorgelegten Betriebskonzepts sind keine schädlichen örtlichen und überörtlichen Auswirkungen im Sinne" der Bau-NVO zu erwarten. Es handle sich "in erster Linie um eine qualitative Aufwertung eines bereits ansässigen Unternehmens in künftig dafür geeigneten Räumen".

Das Gutachten bescheinigt also, dass die Nutzungsänderung bei dem Gebäude an der Augsburger Straße keine schädlichen Auswirkungen auf den örtlichen und überörtlichen Handel hat. Zudem gehören Fahrräder nach dem Weißenburger Einzelhandelskonzept nicht zu den zentrenrelevanten Sortimenten. Die Verwaltung kommt daher zu dem Schluss, dass "ein Rechtsanspruch auf Genehmigung dieser Nutzungsänderung" besteht.

Aus Sicht der Stadtverwaltung ergibt sich außerdem durch die beiden beabsichtigten Nutzungsänderungen "eine Verringerung der Textil-Verkaufsflächen außerhalb der Altstadt von mindestens 600 Quadratmetern". Auf diese Weise werde eher "der Einzelhandel in der Altstadt gestärkt", weil die mit der Altstadt konkurrierenden Verkaufsflächen außerhalb der Altstadt deutlich geringer würden. Diskutiert wurde über das Thema im Stadtrat nicht, die Entscheidung fiel einstimmig. Gleichzeitig wurde die Stadtverwaltung ermächtigt, die Bauanträge für die beiden Geschäfte zu genehmigen.