Weißenburgerin trotz Masken-Attest beim Friseur abgewiesen

9.11.2020, 14:07 Uhr
Strenge Regeln: Wer derzeit einen Haarschnitt braucht, muss eine Mund-Nase-Schutzmaske tragen. Das soll auch die Friseure und Friseurinnen vor einer Ansteckung schützen.

© Susann Prautsch/Illustration (dpa) Strenge Regeln: Wer derzeit einen Haarschnitt braucht, muss eine Mund-Nase-Schutzmaske tragen. Das soll auch die Friseure und Friseurinnen vor einer Ansteckung schützen.

Wenn Mona Weber einkaufen geht, dann trägt sie am Oberarm ihre gelbe Blindenbinde mit den drei schwarzen Punkten und im umgehängten Brustbeutel hat sie ihr Attest dabei. Angepöbelt wurde sie dennoch schon des Öfteren von Kunden, die sich daran störten, dass die Weißenburgerin ohne Maske einkaufen geht.

Und kürzlich ist die 63-Jährige aus seinem Friseursalon rausgeflogen. Oder besser gesagt: Sie ist erst gar nicht in den Salon reingekommen, weil ihr ohne Maske der Zutritt verweigert wurde.

Die Rentnerin hat sich deshalb an das Landratsamt und an unsere Zeitung gewendet. Vom Landratsamt kam noch keine Antwort. Wir haben den konkreten Fall zum Anlass genommen und recherchiert, was Frau Webers Rechte sind und ob auch sie als Behinderte der allgemeinen Maskenpflicht, die derzeit vielerorts gilt, nachkommen muss.

Das Sehfeld ist stark eingeschränkt

Ich sehe Hygienemaßnahmen absolut ein", sagt die gelernte Krankenschwester selbst, die unter der seltenen Augenkrankheit "Morbus Coats" leidet, die ihr Sehfeld stark einschränkt. Morbus Coats kann im schlimmsten Fall zur völligen Erblindung führen und trat bei Mona Weber erst im Alter von 23 Jahren auf, davor sah sie nach eigenen Angaben "relativ gut".

Weißenburgerin trotz Masken-Attest beim Friseur abgewiesen

© Foto: Markus Steiner

Mit zunehmendem Alter verschlechterten sich ihre Augen, und sie stürzte immer häufiger, weil sie auf einem Auge nur noch "wie durch Milchglas" sieht und fast kein räumliches Sehvermögen mehr hat. Ihren Alltag versucht die ledige Frau, so gut es eben geht, zu meistern. Sie fährt mit dem Bus oder geht zu Fuß zum Einkaufen und kam eigentlich ganz gut mit ihrem Leben zurecht. "Bis Corona kam und die Maskenpflicht", blickt Frau Weber zurück.

Mit dem Mund-Nasen-Schutz kommt die Weißenburgerin überhaupt nicht zurecht, weil ihr oft die Brille beschlägt und ihr Sehfeld noch weiter eingeschränkt wird. Mit diesem Artikel will Frau Weber vor allem eines erreichen: "Ich will einfach mehr Bewusstsein und Verständnis für uns Behinderte schaffen."

Denn oftmals würde man Sehbehinderten, wenn sie manchmal keine Armbinde tragen, überhaupt nicht ansehen, dass sie irgendein Handicap haben.

Friseurinnungen stellen sich hinter den Salon

Mona Weber würde sich wünschen, dass der Friseursalon, mit dem sie sonst sehr zufrieden ist, seine "rigide Haltung" noch einmal überdenkt und ihr auch ohne Maske Zutritt gewährt. Aus ihrer Sicht handle es sich hier sogar um eine "Diskriminierung von behinderten Menschen".

Die stellvertretende Obermeisterin der Friseurinnung Mittelfranken-Süd, Beate Zachmann-Regler, sieht das dagegen anders. Sie ist überzeugt davon, dass der Weißenburger Friseursalon richtig gehandelt hat, als er Mona Weber ohne Maske abgewiesen hat. "Wir dürfen Kunden ohne Maske gar nicht reinlassen, sonst riskieren wir eine Strafe."

Auch in ihrem Nennslinger Salon werden derzeit Kunden und Kundinnen nur mit Maske bedient: "Ich bin 100 Prozent überzeugt, dass die Masken etwas bringen, wenn Kunden und Friseurinnen welche aufhaben", sagt Zachmann-Regler.

Doris Ortlieb vom Landesinnungsverband (LIV) des bayerischen Friseurhandwerks sieht das genauso: "Ohne Masken werden keine Haare geschnitten, da hat der Arbeitsschutz absoluten Vorrang." Die Entscheidung liege zwar immer noch beim jeweiligen Saloninhaber, sagt die LIV-Geschäftsführerin, die betont, dass ein ärztliches Attest für eine Maskenbefreiung aus ihrer Sicht ohnehin kein genereller Freifahrtschein sei.

Arbeitsschutz hat Vorrang

Weil man beim Friseur nie den Mindestabstand einhalten könne, sei die Maske für die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen schließlich der einzige Schutz. Ortlieb kennt einen Fall in den USA, wo eine mit Covid-19 infizierte Friseurin rund 140 Kunden bedient habe und nichts passiert sei. Für Ortlieb liegt deshalb auf der Hand: "Die Masken bringen definitiv etwas."

Eine Möglichkeit, wie Mona Weber endlich zu ihrem längst überfälligen Haarschnitt kommen könnte, hat sich die Geschäftsführerin vom Landesinnungsverband des bayerischen Friseurhandwerks nun ausgedacht. Die Kundinnen oder Kunden, die keine Masken tragen können, müssten von einer Friseurin bedient werden, die selbst eine FFP2-Maske und ein Visier trägt. Diese Maßnahmen böten auch für die Friseurin ausreichend Sicherheit.

Mit einer Diskriminierung von Behinderten habe die Maskenpflicht überhaupt nichts zu tun: "Unsere Friseurinnen haben es momentan ohnehin schwer genug."

UPDATE: Die Stellungnahme der Friseurin

Zwar sollte der Fall nur exemplarisch dienen, um auf Probleme von Maskenpflicht und Behinderung aufmerksam zu machen, doch gab es zur Berichterstattung viele Reaktionen, die den konkreten Fall betreffen. Auch die Friseurin selbst hat sich gemeldet. Sie schildert den Vorfall ganz anders. Hier ist ihre Stellungnahme:

"Aufgrund einer Darstellung falscher Tatsachen möchte ich mich gerne als Friseurin, die seit Jahren die Kundin Weber behandelt, dazu äußern.
Frau Weber wartete am besagten Tag vor dem Friseursalon, so wie andere Kunden auch. Beim Abholen vor der Eingangstür machte ich sie freundlich darauf aufmerksam, dass sie die Maske tragen müsse.

Sie beteuerte zwar, dass sie aufgrund ihrer Behinderung ärztlich davon befreit wurde. Ich musste jedoch darauf hinweisen, dass aufgrund der herrschenden Pandemie ohne Maske sowohl seitens der Mitarbeiter als auch der Kunden keine Bedienung möglich ist und wir uns der Vorschrift fügen müssen, da sonst hohe Strafen drohen würden, die mein Chef begleichen müsste. Und diese könne unter Umständen mehrere Tausend Euro betragen. 

Mit kurzzeitigem Widerwillen setzte sie die Maske auf, ich begleitete sie in die erste Etage an ihren Stuhl und verlieh ihr den „gewünschten“ Haarschnitt. Danach jedoch zahlte sie sehr erbost über die Situation mit der Geste, dass sie mir an der Kasse einen Gutschein inklusive einem Restbetrag quasi vor die Füße warf und wortlos den Salon verließ. 

Wenn ich diese Situation von der Seite von Frau Weber betrachte, gehört sie mit ihren 63 Jahren zu der Risikogruppe, die mit schweren Verläufen einer Corona-Infektion rechnen muss. Ohne Maske hätte sie keinen Eigenschutz! Im Falle einer Ansteckung würde der Verdacht vermutlich auf unsere Einrichtung fallen. Was dann passieren würde, muss ich – glaube ich – nicht ausführen. 

Zudem gehen meine Kolleginnen und ich äußerst respektvoll mit der Pandemie um, auch verbunden mit großer Angst, denn in meinem Beispiel als Ehefrau und Mutter zweier Kindern möchte ich mit allen verfügbaren Mitteln verhindern, an Corona zu erkranken und das mitzuerleben, was Patienten auf den Intensivstationen erleiden, auch im Hinblick auf die Nachwirkungen bei Überleben der Erkrankung. 

Mein Verhalten hat absolut nichts mit Diskriminierung zu tun, sondern eher mit Verantwortungsbewusstsein gegenüber meinen Mitmenschen. Und die Falschbehauptung, dass Frau Weber keinen Haarschnitt bekommen hat, sogar ihr das Betreten des Salons meinerseits verweigert wurde, möchte ich hiermit widerlegen."

Sandra Ehard, Weißenburg