Verfahren

Wird der "Mittlere Hahnenkamm" nun Naturschutzgebiet?

5.12.2021, 06:32 Uhr
 Die Regierung von Mittelfranken plant die Ausweisung eines Naturschutzgebietes im Bereich des Zentralen Hahnenkamms im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen zum Schutz der dortigen Natur und Landschaft.

© Claus Rammler/Regierung von Mittelfranken, NN  Die Regierung von Mittelfranken plant die Ausweisung eines Naturschutzgebietes im Bereich des Zentralen Hahnenkamms im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen zum Schutz der dortigen Natur und Landschaft.

Zwischen den Ortschaften Spielberg, Dittenheim, Meinheim und Heidenheim soll ein Naturschutzgebiet mit 1095 Hektar Fläche ausgewiesen werden. Das ist etwa zehnmal so groß wie die anderen Naturschutzgebiete im Landkreis zusammengenommen.

Der Umweltausschuss des Kreistages hat sich mehrheitlich gegen die Ausweisung ausgesprochen, ebenso Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber und fast 2000 Menschen aus der Hahnenkammregion, die gegen die Ausweisung unterschrieben haben. Landrat Manuel Westphal lehnt die Idee strikt ab, wie er im Umweltausschuss deutlich gemacht hat.

Der Landkreis sei bei dem Verfahren aber nur als Träger öffentlicher Belange beteiligt und sei deshalb gemäß des Bayerischen Naturschutzgesetzes um eine Stellungnahme gebeten worden, stellte die Regierung auf Anfrage klar.

Einwände werden geprüft

„Bei der Entscheidung über den Erlass der Verordnung bzw. über die Fortführung des Verfahrens werden alle vorgebrachten Einwände und Anregungen geprüft und berücksichtigt“, schreibt die Regierung in ihrer Antwort. Das gelte im Übrigen auch für die Unterschriftensammlung, die Vertreter von Bauernverband und Forstbetriebsgemeinschaft Franken Süd ans Bayerische Umweltministerium übergeben haben.

„Derzeit werden die Einwände und Anregungen, die im Rahmen der Anhörung der Träger öffentlicher Belange eingegangen sind, bearbeitet und zwischen den beteiligten Behörden abgestimmt“, ließ die Regierung wissen. „Dabei werden auch die Anregungen aus dem Landkreis geprüft.“

Zur Frage nach den versprochenen öffentlichen Veranstaltungen, bei denen auch die Konsequenzen einer Ausweisung als Naturschutzgebiet noch einmal detailliert erläutert werden sollen, antwortete die Regierung ebenfalls ausweichend. „Im Falle der Fortführung des Verfahrens wird die Regierung von Mittelfranken, nach Beteiligung der Öffentlichkeit, zu diesen Veranstaltungen einladen“, hieß es wiederum sehr unkonkret.

Von wem ging die Initiative aus?

Auch um die Frage, wer die Ausweisung des Naturschutzgebietes „Mittlerer Hahnenkamm“ eigentlich ins Rollen gebracht hat, lavierte die Behörde herum. Man verweist auf die grundsätzliche Zuständigkeit der Höheren Naturschutzbehörden, die an den Bezirksregierungen angesiedelt sind, und auf das Vorschlagsrecht, das jeder ausüben kann.

„Die zuständige Behörde entscheidet auf Grund der ihr vorliegenden Daten, für welches Gebiet ein Verfahren eingeleitet wird. Die Gründe für die Einleitung des Verfahrens sind zu belegen und die Verordnungsinhalte zu begründen.“

In einer Pressemitteilung im Sommer hatte die Ansbacher Behörde ihr Vorgehen noch offensiv verteidigt. Es gehe darum, die Freizeitnutzung, die „aus naturschutzrechtlicher Sicht nicht mehr tolerabel“ sei, einzugrenzen. Spaziergänger, Mountainbiker und Camper hätten in dem Gebiet in den vergangenen Jahren erhebliche Schäden angerichtet.

Angst bei den Waldbauern

Großflächige Fahr- und Trittspuren im Wald und auf Magerrasenflächen zeugten von der intensiven Nutzung. Die Beweidung der Magerrasenflächen ist deshalb zum Teil schon nicht mehr möglich, so die Regierung. So solle ein Naturschutzgebiet etwa die Berghexe, eine vom Aussterben bedrohte Schmetterlingsart, ebenso schützen wie Kalktuffquellen.

Die Befürchtung bei den Waldbauern ist, dass die Ausweisung sie stark einschränken würde, weil sie beispielsweise keine Wege mehr anlegen dürften. Auch bei Rodungen, der Jagd oder Erstaufforstungen von bislang freien Flächen fürchten sie, nicht mehr selbst entscheiden zu können.

Kurioserweise verfolgt die Regierung von Mittelfranken die Ausweisung gerade weil die Waldbauern in der Vergangenheit so gut und nachhaltig gewirtschaftet haben und das Areal in einem sehr guten Zustand ist. Sie fühlen sich nun für ihre vorbildliche Arbeit bestraft.

Naturschutzbehörde ist dafür

Allerdings hat das Vorhaben auch Unterstützer: Die Untere Naturschutzbehörde am Landratsamt bewertet das Vorhaben positiv, wie Landrat Westphal im Umweltausschuss kleinlaut einräumen musste.

Positiv zu dem Vorhaben hat sich auch der Bund Naturschutz geäußert. Der BN sieht für die Waldbesitzer sogar große Vorteile, weil große Teile des Gebiets ohnehin Lebensraumtypen in Flora-Fauna-Habitat-Gebieten (FFH-Gebiete) und damit unter dem Schutz der EU stehen.

Eine Ausweisung als Naturschutzgebiet bedeute nach Sichtweise des BN für die Eigentümer der Waldflächen deshalb sogar eine größere Flexibilität in der Nutzung.