Weitere Corona-Lockerungen in Bayern: Das ändert sich ab 15. Juni

15.6.2020, 06:21 Uhr
Auch Kinos, wie hier das Cinecitta, dürfen ab dem 15. Juni wieder öffnen. 

© Mark Johnston Auch Kinos, wie hier das Cinecitta, dürfen ab dem 15. Juni wieder öffnen. 

Einige vom bayerischen Kabinett beschlossene Corona-Lockerungen treten am Montag, 15. Juni in Kraft. Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln bleibt davon unberührt.

Weitere Lockerungen für Schulen und Kitas

Laut Kultusministerium war vor den Pfingstferien rund die Hälfte aller Jahrgänge wieder an den Schulen, nun sollen dann alle Schüler wochenweise in die Schule gehen. Von Montag an sollen auch die Kinder zurück in die Kindergärten dürfen, die im Schuljahr 2021/22 schulpflichtig werden. Gleiches gilt für Kinder, die vor dem Übergang in den Kindergarten stehen - sie dürfen dann wieder in die Krippe gehen. Damit könnten rund 80 Prozent der Kinder wieder ihre Einrichtungen besuchen. Zum 1. Juli soll das allen möglich sein.

So geht es in Universitäten und Hochschulen weiter

Laut Staatsregierung ist der Vorlesungsbetrieb weiterhin vorrangig durch Online-Lehre sicherzustellen. Zusätzlich zur bereits bestehenden Möglichkeit, Präsenzveranstaltungen - etwa wenn Labor- oder Arbeitsräume benötigt werden - durchzuführen, können bei Einhaltung des Mindestabstands auch Seminare mit maximal 30 Teilnehmern durchgeführt werden.

Theater, Kinos und Konzertsäle dürfen wieder öffnen

Auch für Kulturschaffende ist nun ein Funke Licht am Ende des Corona-Tunnels zu sehen: Vom 15. Juni an dürfen Theaterbetriebe, Kinos und Konzertsäle wieder öffnen. Dabei müssen sie - wie auch Gastronomie, Hotels, Freibäder und Sportstudios - die inzwischen üblichen Sicherheitsvorkehrungen beachten.

Wo muss eine Mund-Nase-Bedeckung getragen werden?

Was den Mundschutz betrifft, gelten in Kulturbetrieben strengere Regeln als in Gasthäusern oder Sportanlagen: Im Theater oder Kino muss in geschlossenen Räumen Maske getragen werden. Ausgenommen hiervon sind die gastronomischen Angebote, sofern sie das Kino anbietet. Hier gelten dann die allgemeinen Voraussetzungen für Gastronomiebetriebe. Dass bedeutet, beim Essen und Trinken am Platz muss keine Maske getragen werden. Das Personal hingegen muss die Mund-Nase-Bedeckung in allen geschlossenen Räumen tragen, wo sich Besucher aufhalten oder der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.


Haltestellen und Läden: Nicht alle nehmen die Maskenpflicht so ernst


Welche Abstandsregeln gibt es?

In geschlossenen Räumen dürfen sich bis zu 50 Zuschauer aufhalten, bei Freilichtbühnen sind bis zu 100 Zuschauer erlaubt. Ehepaare oder Familien dürfen zusammensitzen, wie Thomas Schwarzer vom Deutschen Bühnenverein in Ingolstadt sagt. Ansonsten müssen Plätze zwischen Besuchern frei gehalten werden. In Kinos seien die Abstandsregeln ebenso einfach einzuhalten, sagt Thomas Negele, Präsident der Spitzenorganisation der Filmwirtschaft (Spio) in Wiesbaden. Zudem könnten Besucher nach der Vorführung beispielsweise über den Notausgang den Kinosaal verlassen, um nicht den Zuschauern zu begegnen, die nach ihnen in den Saal kommen.

Theater in Bamberg, Nürnberg und Erlangen bleiben zu

Wirtschaftlich rentabel sei der Spielbetrieb mit reduzierter Besucherzahl für die Bühnen "in keinster Weise", sagt Schwarzer. Deswegen hätten sich einige Theater entschlossen, in diesem Sommer gar nicht mehr zu öffnen - zum Beispiel die Staatstheater in Bamberg, Coburg, Nürnberg, Erlangen und Würzburg sowie viele private Theater wie die Komödie im Bayerischen Hof in München. Einige Bühnen bieten ein Online-Programm an, die Staatsoper und das Residenztheater in München beispielsweise luden zuletzt Besucher zu Führungen oder Probenbesuchen ein.

Das ändert sich bei der Gastronomie im Kulturbetrieb

Bars oder Cafés bleiben in Theatern geschlossen oder es werden alternativ nur Getränke in geschlossenen Flaschen verkauft, etwa kleine Wein- oder Sektflaschen, wie Schwarzer sagt. Zudem gebe es in einigen Schauspielhäusern die Überlegung, kürzere Stücke auszuwählen und diese ohne Unterbrechung zu spielen, so dass sich die Frage nach Pausengastronomie gar nicht erst stelle. Dann entfiele auch der sonst übliche Pausenandrang in den Toilettenbereichen.

In Kinos dürfe die Gastronomie wieder öffnen, besonders wichtig sei aber der Verkauf von Snacks, Süßwaren und Getränken zum Mitnehmen in den Kinosaal. "Kinos leben nicht vom Eintritt, sondern von Süßwaren."

Was ändert sich beim Reisen und an den Grenzen?

Vom kommenden Dienstag an soll an den deutschen Landesgrenzen wieder weitgehend Normalbetrieb herrschen. EU-Bürger und Schweizer können dann wieder ungehindert, also ohne Kontrollen und ohne Quarantäne-Vorschriften, einreisen - von wenigen Ausnahmen abgesehen. So werden etwa die Kontrollen für Ausländer, die mit dem Flugzeug aus Spanien kommen, erst am 21. Juni enden. Allerdings waren die Grenzen etwa nach Österreich und Tschechien ohnehin schon offen.

Die Bundesregierung hat zudem die Reisewarnung für Touristen wegen der Corona-Pandemie für mehr als 160 Länder außerhalb der Europäischen Union bis zum 31. August verlängert. Für 29 europäische Länder - darunter 25 Partnerländer Deutschlands in der Europäischen Union, das gerade aus der EU ausgetretene Großbritannien und Staaten des grenzkontrollfreien Schengenraums, die nicht Mitglied in der EU sind: Island, die Schweiz und Liechtenstein - werden die Warnungen am Montag aufgehoben. Für Spanien und Norwegen erst später, weil dort noch Einreisesperren gelten. Inwiefern man die Folgen etwa an den Flughäfen oder Reisebüros bemerkt, bleibt abzuwarten.


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