Weiteres Strafverfahren gegen Regensburgs OB Wolbergs

17.4.2019, 11:53 Uhr
Gegen Joachim Wolbergs ist ein weiteres Verfahren ausgesprochen worden.

© Armin Weigel, dpa Gegen Joachim Wolbergs ist ein weiteres Verfahren ausgesprochen worden.

Seit Ende September 2018 sitzt der suspendierte Oberbürgermeister vor dem Landgericht Regensburg – und bereitet gleichzeitig seine Wiederwahl vor: Er betont seit Prozessbeginn, dass er sein Amt zurück haben will. Seinen Ruf. Seine Rehabilitation. Doch es hängt vom Ausgang des Strafverfahrens ab, ob er überhaupt bei der nächsten Wahl antreten darf; denn wer wegen eines Verbrechens – also einer rechtswidrigen Tat, die im Mindestmaß mit Freiheitsstrafe von einem Jahr oder darüber bedroht ist – zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt wird, verliert automatisch sein passives Wahlrecht für fünf Jahre, so schreibt es das Strafgesetzbuch im § 45 vor.

Im Klartext: Würde Wohlbergs zu einer Strafe von einem Jahr oder mehr verurteilt, hätte sich eine Kandidatur von selbst erledigt, auch wenn die verhängte Strafe zur Bewährung ausgesetzt wird.
Kommt er mit einem blauen Auge davon, rechnerisch meint das höchstens elf Monate, könnte er, der bisherige SPD-Politiker, bei der OB-Wahl 2020 mit einer eigenen Liste antreten – gegen die SPD. Mit 70 Unterstützern gründete er den Verein "Brücke".

Der Mittelbayerischen Zeitung in Regensburg gab er ein längeres Interview – und erklärte, dass es für ihn kein Zurück zur SPD gebe. Man könnte dies auch so verstehen, als sei der Korruptionsprozess gegen ihn, für ihn, gefühlt schon vorbei. Als sei er bereits freigesprochen.

Tatsächlich wird der suspendierte Oberbürgermeister noch viele Termine für Sitzungstage im Landgericht Regensburg freihalten müssen: Denn der 2. Strafsensat des Oberlandesgerichts Nürnberg hat auf die sofortige Beschwerde der Staatsanwaltschaft Regensburg eine weitere Anklage gegen Joachim Wolbergs zugelassen.

Sechs Wochen U-Haft

Aber der Reihe nach. Verkürzt formuliert, soll Wolbergs im Oktober 2014 das Bauteam Tretzel (BTT) bei der Vergabe eines früheren Kasernenareals bevorzugt haben, im Gegenzug spendete der Unternehmer angeblich fast eine halbe Million Euro an die Regensburger SPD und Wolbergs finanzierte so seine Wahlkampagne. Doch keine Vorteilsnahme ohne Vorteilsgabe: Auch Unternehmer Volker Tretzel, sowie der damalige Geschäftsführer der BTT und ein früherer SPD-Stadtrat müssen sich in dem Strafverfahren verantworten.

Der suspendierte Oberbürgermeister saß sechs Wochen in U-Haft, im Februar 2017 wurde er entlassen. Lautete die ursprüngliche Anklage der Staatsanwaltschaft auf Bestechlichkeit, ist nun von Vorteilsnahme die Rede – nur diesen Vorwurf ließ die Strafkammer zur Verhandlung zu.
Strittig zwischen Anklage und Verteidigung ist, ob die Spenden an Wolbergs’ SPD-Ortsverein überhaupt einen Verstoß gegen das Parteiengesetz darstellen und ob sie den Straftatbestand der Vorteilsgewährung erfüllen.

Zuletzt bot die Verteidigung ein Rechtsgutachten eines Parteienrechtsexperten auf, der erklärte, dass sich Wahlkampfspenden nicht von Parteispenden – die verfassungsrechtlich erwünscht seien – unterscheiden. Außerdem wollten die spendenfreudigen Mitarbeiter des Bauunternehmerns die "wohnungsbaufreundliche Politik" von Wolbergs und der SPD unterstützen – schon weil sie selbst in der Branche arbeiten.

Ende April soll in dem Regensburger Strafverfahren plädiert werden, das Urteil wollen die Richter voraussichtlich Ende Juni sprechen. Doch schon jetzt steht fest, dass ein zweites Hauptverfahren gegen Wolbergs eröffnet wird: Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, dass sein SPD-Ortsverein Stadtsüden auch vom Immobilienzentrum Regensburg (IZ) Spenden erhielt – und zwar aufgrund einer Unrechtsvereinbarung.

Das Landgericht Regensburg lehnte im März 2019 die Eröffnung dieses zweiten Hauptverfahrens gegen Wolbergs ab, und führte Rechtsgründe an. Die Strafkammer argumentierte, das bei allen Anklagepunkten (der zweiten Anklage) eine untrennbare Verknüpfung mit Tatvorwürfen bestehe, die schon Gegenstand der laufenden Hauptverhandlung sind.

Weitere Anklage zugelassen

Die Staatsanwaltschaft Regensburg beschwerte sich – das zuständige Beschwerdegericht ist das Oberlandesgericht (OLG) Nürnberg. Nun hat der 2. Strafsenat des OLG ein weitere Anklage gegen Joachim Wolbergs zugelassen: Der Senat legt unter anderem dar, dass die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft in der ursprünglichen Anklageschrift (gegen BTT) mit denjenigen in der weiteren Anklageschrift (gegen das IZ) eben nicht zu sehr miteinander verknüpft seien.

Nach den Anklageschriften handelt es sich um verschiedene Vorteilsgeber, von denen der Angeklagte jeweils Zuwendungen gefordert hatte, beziehungsweise sich versprechen ließ.
Parteispenden und Schmiergelder zählen zu den bevorzugten Triggern für Schimpftiraden am Stammtisch über Staat, Politik und Politiker – Umfragen des Instituts für Demoskopie Allensbach belegen seit Jahrzehnten, dass mindestens zwei Drittel der Bevölkerung von Politikern mehr Moral fordert als vom Bürger auf der Straße. Wie wohl die 160.000 Menschen in Regensburg ticken?

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