Wellness und Sauna öffnen wieder: Das sind die Regeln

22.6.2020, 09:48 Uhr
Wellness und Sauna öffnen wieder: Das sind die Regeln

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Wie viele Menschen dürfen sich gleichzeitig in den Saunen und Bädern aufhalten?

Das richtet sich nach der Anzahl der Garderobenschränke. Die Hälfte bis maximal zwei Drittel dürfen belegt sein. Achtung, für Kurbäder gilt: Kinder unter zehn Jahren dürfen diese nur mit ärztlichem Attest betreten.

Kann ich mich vor Ort umziehen oder duschen?

Ja, generell muss einfach immer auf den Mindestabstand von 1,5 Metern geachtet werden. In Sammelumkleiden werden Badegäste auf geschlossene Schränke treffen, damit der Sicherheitsabstand gewährleistet ist. Duschplätze müssen deutlich voneinander getrennt sein. Ist das nicht gegeben, sollen die Betreiber Trennwände aufstellen. Zudem muss Seife oder Gel vorhanden sein. Achtung: Die Haartrockner dürfen nur benutzt werden, wenn die Abstände jeweils zwei Meter betragen. Ihre Griffe müssen regelmäßig desinfiziert werden.

Wo muss ich eine Maske tragen?

Eine Mund-Nasen-Bedeckung ist überall notwendig und so lange die Gäste Straßenkleidung tragen. Erst wenn sie den Außen- oder den sogenannten Feuchtbereich betreten, entfällt die Maskenpflicht. Schwimmhallen und die dazugehörigen Aufenthaltsbereiche, Duschen und Toiletten zählen dazu und sind somit maskenfrei. Der Gang in die Sauna erfolgt also nach wie vor komplett ohne Bekleidung. Nur Kinder unter sechs Jahren und Personen, die keinen Mund-Nasen-Schutz aus gesundheitlichen Gründen tragen können, sind ausgenommen.

Welche Abstandsregeln müssen eingehalten werden?

Generell gilt immer der Mindestabstand von 1,5 Metern. Dementsprechend müssen die Betreiber auch die Ruheliegen aufstellen; nur Paare und Familien dürfen direkt nebeneinander liegen. In den Saunakabinen werden Markierungen angebracht, damit zwischen den einzelnen Sitzplätzen die 1,5 Meter Abstand sichergestellt sind.


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Was gilt für Mitarbeiter?

Mitarbeiter müssen Mund und Nase bedecken, sobald sie Kontakt zu Patienten oder Gästen haben. Therapeutinnen und Therapeuten müssen im laufenden Betrieb grundsätzlich eine Maske tragen.

Was tragen die Betreiber selbst zur Hygiene bei?

Für die Betreiber gelten natürlich höhere Hygienanforderungen als vor der Corona-Pandemie. So müssen sie gewährleisten, dass eine Frischluftzufuhr von 100 Prozent erfolgt und die Filteranlagen funktionieren. Auch häufig berührte Gegenstände wie Türgriffe müssen regelmäßig gereinigt werden.

Welche Saunen werden überhaupt in Betrieb genommen?

Die Temperatur in den Saunen muss mindestens 60 Grad erreichen und Gäste müssen auf einer Unterlage sitzen. Aufgüsse finden statt, aber ohne das Wedeln, also das Verteilen des Dampfes. Dampfbäder und Infrarotkabinen bleiben geschlossen.

Sind noch weitere Dinge verboten?

Attraktionen wie Wasserfälle oder Bodensprudler müssen aus bleiben. Bäder mit Strömungskanälen dürfen diese nur auf der niedrigsten Stufe laufen lassen. Rutschen oder Sprungtürme bleiben hingegen offen. Beim Warten müssen die Badegäste natürlich auf den Sicherheitsabstand achten.


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Wie sieht es mit Therapien aus?

Die sind erlaubt unter Einhaltung der Hygienevorschriften. Auch Sport wie Wassergymnastik darf in kleinen Gruppen stattfinden, wenn die Teilnehmer die 1,5 Meter Abstand einhalten können.

Gibt es auch Vorbehalte?

Nicht bei allen stößt die mögliche Wiedereröffnung auf Freude. Kam doch die Zusage recht kurzfristig und für die Umsetzung bleibt kaum Zeit. Horst Kiesel, Geschäftsführer des Fürthermare, glaubt zudem, dass die Auflagen derart eng gestrickt sein werden, dass eine Öffnung wirtschaftlich nicht tragbar ist.

Das gesamte Rahmenkonzept finden Sie hier.


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