Wilderei im Freistaat: Mittelfranken ist ganz vorne mit dabei

21.4.2021, 06:00 Uhr
Zwei Polizisten bergen am 9. April 2021 im Landkreis Straubing-Bogen einen mutmaßlich vergifteten Mäusebussard.

© picture alliance/dpa/Komitee gegen den Vogelmord e.V. (CABS), NN Zwei Polizisten bergen am 9. April 2021 im Landkreis Straubing-Bogen einen mutmaßlich vergifteten Mäusebussard.

Die Krallen des Raubvogels sind wie zu einer Faust geballt. Den Kopf lässt er hängen. Der Schwarzmilan ist tot. Seine gekrümmten Fänge sind ein klassisches Anzeichen für eine Vergiftung. Ähnliche Symptome wies auch der Rotmilan auf, der im Landkreis Regensburg gefunden wurden. Neben dem toten Jungvogel liegt auch noch ein vergiftetes Stück Fleisch, von dem der Vogel zuvor gefressen hatte. Es ist ein ausgelegter Giftköder, der dem Milan den Garaus gemacht hat. Und Carbofuran ist die tödliche Substanz, die dabei verwendet wurde - obwohl sie seit 2007 in der EU verboten ist, aber im Internet mühelos aus dem Ausland bezogen werden kann.

Seit zwei Jahren läuft nun das Gemeinschaftsprojet "Tatort Natur", das die Gregor-Louisoder-Umweltstiftung (GLUS) und der Landesbund für Vogelschutz (LBV) federführend betreiben. In ihrem Report für die Jahre 2019 und 2020 kommen die beiden Naturschutzorganisationen zu einem erschreckenden Bild in Bayern: In 75 Fällen sind mindestens 121 geschützte Wildtiere im Freistaat nachgewiesenermaßen oder mit hoher Wahrscheinlichkeit illegal getötet oder verfolgt worden. Von den 75 dokumentierten Fällen nimmt von sieben Regierungsbezirken der Bezirk Mittelfranken mit 19 Fällen eine traurige Spitzenposition ein, gefolgt von Niederbayern (15), der Oberpfalz (15) und Oberbayern (13).

"Starker Verdacht auf Vergiftung"

So gab es nach Feststellung der Organisationen im Frühjahr 2020 im Landkreis Neustadt a.d. Aisch-Bad Windsheim eine Reihe von Todesfällen mit "starkem Verdacht auf Vergiftung". Die Naturschützer zählten vier getötete Mäusebussarde, drei Rotmilane, einen Fuchs, einen Biber und eine Katze. Entdeckt wurden am Fundort zwei der Giftköder, ein Fleischklumpen und ein Hühnerei waren entsprechend präpariert. Wissenschaftler der Ludwig-Maximilian-Universität in München bestätigten nach einer Untersuchung, dass es sich bei den eingesetzten Giften um Carbofuran handelte.

LBV und GLUS betonen aber, dass die Dunkelziffer getöteter Wildtiere in Bayern deutlich höher sei. "Die geplante Vernichtung von Tieren muss aufhören. Die Wilderei verorten wir vielfach nach Afrika", sagt Norbert Schäffer, Vorsitzender des LBV Bayern mit Sitz in Hilpoltstein während einer Online-Tagung über "Naturschutzkriminalität". Das sei aber ein Trugschluss. "Wilderei kommt bei uns in Bayern sehr häufig vor. Das muss aufhören, das ist grausam", wettert der Biologe.

Ermittlungen gehen schleppend voran

Um das zu erreichen, nehmen die Ermittlungsbehörden eine Schlüsselrolle ein, zumal es sich dabei um Straftaten handelt. Denn nach §§ 44 Abs. 1 Nr. 1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) "ist es verboten, wildlebenden Tieren der besonders und der streng geschützten Arten nachzustellen, sie zu füttern, zu fangen, zu verletzen oder zu töten. Auch ihre Entwicklungsformen, wie z.B. Vogeleier, dürfen nicht aus der Natur entnommen, beschädigt oder zerstört werden."

Soweit die Gesetzeslage. Allerdings gingen aus Sicht der Naturschützer die Ermittlungen bei derartigen Vorfällen in der Vergangenheit eher schleppend voran, die allermeisten Verfahren wurden ohne Erfolgsaussichten eingestellt. "Heute reagiert die Polizei ganz anders - wir sind überzeugt, dass dort die Kompetenz wächst", stellt der LBV-Vorsitzende Schäffer fest. Gleichwohl habe sich angesichts der "mangelnden Ermittlungserfolge" bei den von den Naturschützern dokumentierten Fällen gezeigt, dass es noch erheblichen Bedarf für fachliche Beratung sowie fachliche Fortbildung bei den bayerischen Ermittlungsbehörden gebe, legt der Biologe nach. Vor diesem Hintergrund dient dem LBV und der GLUS Spanien als Vorbild. Dort ermittelten die Behörden bei Straftaten gegen streng geschützte Arten ebenso akribisch mit allen kriminalistischen Methoden wie bei Mord oder einem Sexualdelikt. Die Erfolgsquote in Spanien soll spektakulär sein.

Geldstrafen für Jagdpächter

In Bayern ist es in der Vergangenheit nur vereinzelt zu Verurteilungen gekommen. Im September 2019 stand ein Jäger vor dem Amtsgericht Cham, weil er einen Luchs getötet hatte. Er wurde zu einer Strafe von 3000 Euro verurteilt. Im November 2019 klagte die Staatsanwaltschaft einen Jagdpächter in Rosenheim an, weil dieser einen Biber mit einer Schlagfalle illegal getötet hatte. Das Gericht sprach den Mann schuldig und verurteilte ihn zu einer Geldstrafe in Höhe von 1500 Euro.

Trotz polizeilicher Ermittlungen können Wilderer in Bayern nur selten überführt werden. Zudem hat die verbotene Jagd auf geschützte Tierarten im Freistaat generell zugenommen.

Trotz polizeilicher Ermittlungen können Wilderer in Bayern nur selten überführt werden. Zudem hat die verbotene Jagd auf geschützte Tierarten im Freistaat generell zugenommen. © Holger Hollemann, dpa

Die Motive der Täter sind dabei ganz unterschiedlich. Nach Angaben von LBV und GLUS trachten häufig Jäger, Geflügel- und Taubenhalter nach den Leben von Greifvögeln, Luchsen und anderen geschützten Tieren. Sie sehen in den Wildtieren eine Konkurrenz zu ihren Haustieren. Auch Hundehasser und Tierquäler töten geschützte Tiere, sie legen Giftköder aus oder töten und verstümmeln ihre Opfer aus der Tierwelt, wie es jüngst am 14. April 2021 im Raum Freising passiert ist: Eine Zeugin entdeckte an einem Golfplatz die Kadaver von drei geköpften Bibern. In der Vergangenheit wurden auch immer wieder Teichwirte und Angler gegen Kormorane, Biber und Fischotter aktiv. Allerdings geben LBV und GLUS als Tötungsmotiv auch wirtschaftliche Interessen aus dem Bausektor und auch aus der Branche an, die für erneuerbare Energien steht: Denn streng geschützte Arten können das Errichten von Windkraftanlagen verhindern.

Hautkontakt muss vermieden werden

Doch wie verhält man sich, wenn man ein getötetes Tier in der Natur entdeckt? Besteht der Verdacht, dass das Tier vergiftet wurde, müsse der Selbstschutz an oberster Stelle stehen, heißt es im Report der beiden Naturschutzorganisationen. "Jeglicher Hautkontakt mit Köder oder Opfer muss vermieden werden (Lebensgefahr!). Verletzte Tiere müssen unverzüglich tierärztlich versorgt und artgerecht untergebracht werden." In jedem Fall müsse der Finder die Polizei unter der 110 sofort informieren.

Weitere Informationen zu dem Thema unter der Internet-Adresse: www.tatort-natur.de