Wirbel um Microsoft-App an Bayerns Schulen: Gibt es ein Datenleck?

30.11.2020, 05:51 Uhr
Ein Mann hält in einem Klassenzimmer ein iPad mit dem Logo von Microsoft Teams: In Zeiten des Lockdowns greifen viele Lehranstalten auf dieses Programm zurück, um homeschooling zu ermöglichen.

© Michael Weber IMAGEPOWER via www.imago-images.de Ein Mann hält in einem Klassenzimmer ein iPad mit dem Logo von Microsoft Teams: In Zeiten des Lockdowns greifen viele Lehranstalten auf dieses Programm zurück, um homeschooling zu ermöglichen.

Mit derart viel Resonanz hatte Peter Hense nicht gerechnet. "Ich habe Post aus ganz Deutschland bekommen, von Eltern, Schulen, Unternehmen und IT-Experten", sagt er. Sogar einige Datenschützer hätten sich bei ihm gemeldet, so der Jurist aus Leipzig. Und all das nur wegen eines Interviews, das er der Süddeutschen Zeitung gegeben hatte. Darin hatte er der bayerischen Staatsregierung ein vernichtendes Zeugnis über deren Umgang mit der Internet-Plattform Microsoft Teams ausgestellt.

Die Regierung in München hatte den Schulen im Freistaat kurz zuvor erlaubt, dieses Videokonferenzsystem zu nutzen – für den Fernunterricht in Zeiten der Pandemie.

Henses Hauptkritikpunkt war, dass Microsoft nach geltender Rechtslage gewisse Kundendaten herausgeben muss, sobald US-Sicherheitsdienste dies verlangen – unter Umständen auch die von Lehrern und Schülern. Würde beispielsweise ein bayerischer Gymnasiast im Fach Geschichte einen Aufsatz über Guy Fawkes schreiben, der im 16. Jahrhundert das britische Parlament in die Luft jagen wollte, käme dieser Aufsatz kaum aus ohne die Worte "Bombe", London" und "Terrorist".

Das reicht laut Hense schon aus, damit amerikanische Geheimdienste hellhörig werden. "Und falls der betreffende Schüler dann mit Vornamen Mohammed oder Ali heißt und nicht Michael oder Manfred, steigt die Wahrscheinlichkeit noch einmal," ist der Anwalt überzeugt. "Wenn’s blöd läuft, landet man dann auf einer No-Fly-List der USA."

Müssen Eltern also Angst vor einer Datenüberwachung in den USA haben, sobald ihre Kinder Dokumente über MS Teams ins Netz schicken? Bayerns oberster Datenschützer
Prof. Dr. Thomas Petri hält das immerhin für denkbar. "Die automatisierte massenhafte Erfassung des Telekommunikationsverkehrs mithilfe von Suchwörtern gehört heute zum nachrichtendienstlichen Standardinstrumentarium", erläutert der Landesbeauftragte für den Datenschutz. "Auch das BND-Gesetz erteilt dem Bundesnachrichtendienst in gewissem Rahmen dazu ausdrücklich die Befugnis. Seit der NSA-Affäre 2013 wissen wir, dass die Nachrichtendienste der Vereinigten Staaten sehr weitreichende Überwachungsmethoden entwickelt haben und sie auch in Bezug auf Deutschland einsetzen. Zu allem anderen würde ich nur spekulieren", so seine Aussage.

Im Kultusministerium sieht man das etwas entspannter: Wegen des Cloud Acts (Clarifying Lawful Overseas Use of Data Act) bestehe zwar theoretisch die Möglichkeit, dass US-Behörden von Microsoft die Offenlegung von Nutzerdaten verlangen. "Von einer systematischen Datenüberwachung kann in diesem Zusammenhang allerdings nicht die Rede sein", heißt es auf Anfrage.

"Es wird Datenabflüsse geben"

Dazu Thomas Petri: "Bei der Anwendung von MS Teams wird es Datenabflüsse geben. Sie sind durch Microsoft vertraglich geregelt. Ich empfinde die dabei gegebenen Informationen als nicht wirklich transparent – aber sie sind geregelt. Theoretisch könnte man Datenabflüsse beim Einsatz von MS Teams vielleicht großenteils unterbinden, in der Schulpraxis hingegen ist dies zurzeit eher unrealistisch."

Der amerikanische IT-Gigant selber erklärt: "Wir nehmen den Schutz der Daten unserer Kunden sehr ernst." Neben mehreren Gerichtsverfahren, die Microsoft für seine Kunden gegen Herausgabeersuchen von US-Behörden geführt hat, habe das Unternehmen klare Regeln definiert, wie es mit solchen behördlichen Anfragen umgeht. Offenbar ist der Konzern aus Redmond in dieser Frage um Transparenz bemüht: Er veröffentlicht regelmäßig Zahlen, die darlegen, wie viele Behördenanfragen auf Datenauskunft eingegangen sind. Fürs erste Halbjahr 2020 waren das laut Microsoft weltweit gesehen etwas mehr als 24.000. Wie viele davon Deutschland betrafen, ist aus der Statistik nicht ersichtlich.

Diese Firmenpolitik deckt sich mit den Beobachtungen des Datenschützers Petri: "Microsoft ist längst nicht so eine Datenkrake wie Google oder Facebook, die mit der Vermarktung ihrer Kundendaten ja Geld verdienen." Dennoch bleibt er dabei, dass sich ein Datenabfluss auch im schulischen Bereich nicht ausschließen lässt – selbst wenn von Geheimdiensten eingesetzte KI (Künstliche Intelligenz) mittlerweile sehr ausgereift sei und sogar Wertungen gewisser Aussagen vornehmen könne, sodass die wirklich unbedenklichen darunter (wie jene aus einem Schulaufsatz) rasch im digitalen Nirvana landeten. Laut Petris Kenntnissen beschränkt sich Datenherausgabe bei Microsoft auf "irgendwo zwischen einem und 1000 Fälle" pro Jahr.

Das beruhigt den Anwalt Hense nicht. Daran ändere auch die Tatsache nichts, dass den vom Staatsministerium bereitgestellten MS Teams-Lizenzen eine laut München "datenschutzfreundliche Konfiguration" zugrunde liege und die Nutzung für Schulen, Lehrkräfte und Schüler auf freiwilliger Basis erfolge. Solange nicht 100-prozentig sichergestellt sei, dass die Daten dort blieben, wo sie hingehörten, hält der Jurist den Einsatz von MS Teams im Unterricht für rechtswidrig und die dazugehörenden Einverständniserklärungen der Eltern für "irrelevant".

Mögliche Rechtsverletzung

Denn wenn nicht einmal das Kultusministerium versichern könne, dass das Produkt ohne Rechtsverletzungen zu betreiben ist, könnten Eltern und Kinder auch nicht in eine mögliche Rechtsverletzung einwilligen. "Der Staat hat nicht das Recht, Schüler und Eltern als Versuchskaninchen und Beta-Tester zu missbrauchen", beharrt Hense, "man verteilt ja in der Schulmensa auch keine verfallenen Lebensmittel und hofft darauf, dass sich niemand vergiftet."


Frühere Weihnachtsferien: Das gilt für Eltern, die nicht daheim bleiben können

Für ungeklärt hält er ferner die Frage, was passiert, falls Eltern ihr Einverständnis verweigern, dass ihr Kind an MS Teams-Sitzungen teilnehmen darf. Werden die dann nicht beschult? Die Antwort aus dem Kultusministerium darauf ist etwas schwurbelig: "Unabhängig davon, welche digitalen Werkzeuge eingesetzt werden, sind auch geeignete alternative Kommunikationswege vorzusehen, um denjenigen Schülerinnen und Schülern eine Teilhabe zu ermöglichen, die von der Beteiligung an einem freiwillig zu nutzenden Kommunikationsangebot keinen Gebrauch machen." Klingt nach "ausdrucken, kopieren, versenden." Letztlich wäre dafür jede einzelne Schule selbst zuständig und müsste sich eine Lösung einfallen lassen.

Wie also den Unterricht in Zeiten von Corona organisieren? "Dann zeichnen wir die Unterrichtsstunde eben auf und machen Unterricht aus der Konserve", lautet Henses Vorschlag. Er weiß, dass dadurch die Live-Komponente entfiele, das Interagieren mit dem Lehrer. "Perfekt ist das nicht", räumt er ein. "Aber mit gutem Willen geht das. Und es ist unbedenklich für die Rechte der Schülerinnen und Schüler."

Verwandte Themen


29 Kommentare