"Zwölf Stämme": Ein Kind darf zu seinen Eltern zurück

16.9.2013, 17:22 Uhr

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Das Amtsgericht Ansbach sah in diesem Fall keine Gefährdung, da die Familie aus Lateinamerika lediglich bei der Sekte zu Besuch war. Wegen der anderen Kinder sei in den nächsten zwei Wochen keine Entscheidung zu erwarten, teilte das Ansbacher Gericht am Montag mit. An diesem Mittwoch beginnen weitere Verfahren beim Amtsgericht Nördlingen.

Ehemalige Sektenmitglieder hatten berichtet, dass Buben und Mädchen bei der Sekte geschlagen werden. Auf gerichtliche Anordnung wurden die Kinder dann von der Polizei aus den zwei Gemeinschaften der „Zwölf Stämme“ geholt.

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