Rente, Kindergeld und Porto: Das ändert sich im Juli

21.6.2019, 18:09 Uhr
Das Versenden eines Standardbriefs im Inland kostet von Juli an 80 Cent, statt bisher 70 Cent. Der Preis einer Postkarte im Inland steigt auf 60 Cent. Auch der Kompaktbrief, Großbrief und Maxibrief werden zehn Cent teurer. Für Kunden, die noch alte Briefmarken haben, wird es Ergänzungsmarken geben.
1 / 7

Deutsche Post erhöht Briefporto

Das Versenden eines Standardbriefs im Inland kostet von Juli an 80 Cent, statt bisher 70 Cent. Der Preis einer Postkarte im Inland steigt auf 60 Cent. Auch der Kompaktbrief, Großbrief und Maxibrief werden zehn Cent teurer. Für Kunden, die noch alte Briefmarken haben, wird es Ergänzungsmarken geben. © Oliver Berg/dpa

Die Deutsche Post ändert auch ihre Preise für Bücher- und Warensendungen. Ab 1. Juli gibt es nur noch zwei Gewichtsstufen: Bis 500 Gramm und bis ein Kilogramm. Sendungen bis 500 Gramm kosten dann 1,90 Euro, bisher zahlten Kunden 1,20 Euro – das ist ein Anstieg von knapp 60 Prozent. Beim Versand bis 1 Kilogramm steigt der Preis von 1,70 Euro auf 2,20 Euro. Zudem werden die Maximalmaße für Bücher- und Warensendungen reduziert. Statt 15 Zentimeter Höhe sind nur noch fünf Zentimeter erlaubt, die maximale Breite reduziert sich auf 25 Zentimeter und das Längenmaß beträgt 35 Zentimeter.
2 / 7

Deutsche Post erhöht Preise für Warensendungen

Die Deutsche Post ändert auch ihre Preise für Bücher- und Warensendungen. Ab 1. Juli gibt es nur noch zwei Gewichtsstufen: Bis 500 Gramm und bis ein Kilogramm. Sendungen bis 500 Gramm kosten dann 1,90 Euro, bisher zahlten Kunden 1,20 Euro – das ist ein Anstieg von knapp 60 Prozent. Beim Versand bis 1 Kilogramm steigt der Preis von 1,70 Euro auf 2,20 Euro. Zudem werden die Maximalmaße für Bücher- und Warensendungen reduziert. Statt 15 Zentimeter Höhe sind nur noch fünf Zentimeter erlaubt, die maximale Breite reduziert sich auf 25 Zentimeter und das Längenmaß beträgt 35 Zentimeter. © Jan Woitas/dpa

Ab 1. Juli gelten Beschäftigte, die zwischen 450,01 Euro und 1300 Euro verdienen, als Midijobber. Bisher lag die Grenze bei 850 Euro.
 
 Midjobber profitieren von verringerten Sozialversicherungsbeiträgen. Durch die Reform werden viele Teilzeitkräfte zu Midijobbern. Das Arbeitsministerium geht davon aus, dass künftig insgesamt 3,5 Millionen Beschäftigte unter die Midijob-Regelung fallen.
3 / 7

Neue Midijob-Regelung

Ab 1. Juli gelten Beschäftigte, die zwischen 450,01 Euro und 1300 Euro verdienen, als Midijobber. Bisher lag die Grenze bei 850 Euro. Midjobber profitieren von verringerten Sozialversicherungsbeiträgen. Durch die Reform werden viele Teilzeitkräfte zu Midijobbern. Das Arbeitsministerium geht davon aus, dass künftig insgesamt 3,5 Millionen Beschäftigte unter die Midijob-Regelung fallen. © www.pixabay.com

Zum 1. Juli wird es eine kräftige Rentenerhöhung geben. Die Erhöhung ist vor allem auf die positive Lohnentwicklung zurückzuführen. In den neuen Bundesländern liegt die Rentenerhöhung bei 3,91 Prozent, in den alten bei 3,18 Prozent. Der Rentenwert Ost erreicht dabei 96,5 Prozent des Werts im Westen.
4 / 7

Deutliche Rentenerhöhung

Zum 1. Juli wird es eine kräftige Rentenerhöhung geben. Die Erhöhung ist vor allem auf die positive Lohnentwicklung zurückzuführen. In den neuen Bundesländern liegt die Rentenerhöhung bei 3,91 Prozent, in den alten bei 3,18 Prozent. Der Rentenwert Ost erreicht dabei 96,5 Prozent des Werts im Westen. © www.pixabay.com

Ab dem 1. Juli gibt es im Monat zehn Euro mehr Kindergeld pro Kind. Der Satz für das erste und zweite Kind steigt von 194 Euro auf 204 Euro. Das Kindergeld für das dritte Kind steigt auf 210 Euro. Für jedes weitere Kind beträgt das Kindergeld 235 Euro.
5 / 7

Mehr Kindergeld

Ab dem 1. Juli gibt es im Monat zehn Euro mehr Kindergeld pro Kind. Der Satz für das erste und zweite Kind steigt von 194 Euro auf 204 Euro. Das Kindergeld für das dritte Kind steigt auf 210 Euro. Für jedes weitere Kind beträgt das Kindergeld 235 Euro. © Waltraud Grubitzsch/dpa

Bislang musste die Steuererklärung bis 31. Mai eingereicht werden. Seit diesem Jahr gilt der 31. Juli als Abgabefrist.
6 / 7

Mehr Zeit für die Steuererklärung

Bislang musste die Steuererklärung bis 31. Mai eingereicht werden. Seit diesem Jahr gilt der 31. Juli als Abgabefrist. © Armin Weigel/dpa

Ab dem 1. Juli 2019 werden die Pfändungsfreigrenzen um rund vier Prozent erhöht. Schuldner mit regelmäßigem Einkommen können damit ein Plus in ihrer Haushaltskasse verbuchen, erklärt die Verbraucherzentrale NRW. Das ergibt bei einer Pfändung von Einkommen auf der untersten Stufe fortan einen Freibetrag von 1.179,99 Euro, beim Pfändungsschutzkonto sind künftig 1.178,59 Euro geschützt.
7 / 7

Höhere Freigrenzen bei einer Pfändung

Ab dem 1. Juli 2019 werden die Pfändungsfreigrenzen um rund vier Prozent erhöht. Schuldner mit regelmäßigem Einkommen können damit ein Plus in ihrer Haushaltskasse verbuchen, erklärt die Verbraucherzentrale NRW. Das ergibt bei einer Pfändung von Einkommen auf der untersten Stufe fortan einen Freibetrag von 1.179,99 Euro, beim Pfändungsschutzkonto sind künftig 1.178,59 Euro geschützt. © Peter Steffen/dpa