Nazi-Symbole sind strafbar

4.7.2015, 10:00 Uhr
Nazi-Symbole sind strafbar

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Er zieht sein Shirt hoch, entblößt das Hakenkreuz-Tattoo, das auf seiner Brust prangt und zeigt den Hitlergruß – bei einer Polizeikontrolle vor dem E-Werk in Erlangen. Der Mann fand sich für diese Aktion kürzlich vor Gericht wieder. Drei Monate Freiheitsstrafe ohne Bewährung.

Er legt Berufung ein, da er doch nicht wegen etwas ins Gefängnis gehe, das 70 Jahre her ist. Zudem kenne er keine verfassungswidrige Organisation, die diese Zeichen verwendet hat. Am Ende des Prozesses stehen fünf Monate Gefängnis ohne Bewährung. Rechtsanwalt Jahn-Rüdiger Albert nimmt diesen Fall, um in das Thema einzusteigen.

Welche Symbole werden in der rechten Szene benutzt? Welche sind strafbar und welche nicht? Damit kennt sich aber vor allem Constanze Borckmann aus, die in der regionalen Beratungsstelle gegen Rechtsextremismus für Mittel- und Unterfranken arbeitet.

„Strafbar sind Hakenkreuze, auch abgewandelte Formen, Doppelsigrune, Wolfsangel, Keltenkreuz und der SS-Totenkopf“, sagt die Expertin. „Und das nur bei öffentlicher Verwendung. Wer mit kurzer Hose und Hakenkreuz-Tattoo auf der Wade durch die Fußgängerzone läuft, macht sich strafbar.“

In anderen Ländern erlaubt

In anderen Ländern ist das kein Problem. In den USA zum Beispiel sind die Zeichen erlaubt, und in Asien ist die SS-Uniform ein Modetrend. Wer mit der Symbolik allerdings nach Deutschland kommt, muss sie verdecken. Und auf dem Flohmarkt darf man solche Sachen auch nicht verkaufen, sagt Constanze Borckmann.

Was ist nun, wenn man dabei erwischt wird, wie man ein Hakenkreuz auf eine Hauswand sprüht? „Unter18-Jährige kommen wahrscheinlich mit Sozialstunden davon, verknüpft mit einem Aufsatz, der sich mit der Geschichte auseinandersetzt“, erklärt Anwalt Jahn-Rüdiger Albert. „Es ist nicht strafbar, wenn man rechtsradikal denkt, wenn man es aber nach außen kundtut, kommt man in den strafrechtlichen Bereich.“ Politische Straftaten – auch bei jungen Leuten – werden in Nürnberg konsequent verfolgt und ins Erziehungs- oder Vorstrafenregister eingetragen.

Nazi-Symbole sind strafbar

© Foto: Winckler

Da in der Szene bekannt ist, dass die Symbole verboten sind, laufen die Leute mit riesigen Heftpflastern herum oder tragen im Hochsommer lange Ärmel. „Das fällt vor allem bei Demos auf“, sagt Constanze Borckmann. Eine große Rolle spielt auch der Dresscode unter den Rechten, man möchte untereinander erkannt werden.

„Allerdings werden in dem Zusammenhang einige Marken zu unrecht genannt“, klärt die Fachfrau auf. Fred Perry oder Lonsdale zum Beispiel. „Die Marken wurden aus der unpolitischen Skinhead-Szene übernommen, die nichts mit Rechtsextremismus zu tun hat.“

Eindeutig von und für Neonazis sind die Marken „Thor Steinar“, „Consdaple“, „Erik und Sons“ oder „Masterrace“. „Über Musik und Bekleidung fließt viel Geld in die Szene, um Projekte zu finanzieren. Vom Babystrampler und Schnuller bis zu Unterwäsche und Kondomen ist alles vorhanden. Viel wird im Ausland, etwa in den USA und in Asien, produziert“, erzählt Constanze Borckmann.

Codes abwandeln

Sie weist gleichzeitig darauf hin, dass Neonazis auch Codes der Linken verändert übernehmen, wie zum Beispiel das Antifa-Logo. „Man muss genau hinsehen! Heute erkennt man die Leute nicht mehr an Springerstiefeln, Glatze oder Bomberjacke. Neonazis tragen junge, hippe Sachen, die Szene muss sich verjüngen.“

Und die Klamotten sind nicht strafbar. Über die Haus- oder Schulordnung könnte man höchstens veranlassen, dass Leute, die Kleidung aus der rechten Szene oder veränderte Zeichen tragen, nicht ins Jugendzentrum oder die Schule dürfen, sagt der Anwalt. Aber was macht man nun, wenn man eine Person sieht, die verbotene Symbole trägt?

„Schwierig“, sind sich die beiden Experten einig. „Wenn sich jemand länger an einem Ort aufhält, kann man die Polizei holen. Aber Eigenschutz geht vor!“ Im Internet kann man Nazi-Seiten bei www.jugendschutz.net oder bei Facebook melden.

„Aufpassen solltet ihr auch bei Kettenbrief-Mails mit Hakenkreuzen, die über soziale Netzwerke und Whatsapp rumgehen. Verschicken dürft ihr das keinesfalls, auf dem Handy besitzen auch nicht!“, warnt Constanze Borckmann.

Letztlich fragt ihr euch sicherlich, warum Nazisymbole in Filmen oder hier in der Zeitung gezeigt werden dürfen. „Bei Filmen gilt die Kunstfreiheit, die besonders stark geschützt ist. Bei einem Zeitungsartikel oder einer Infobroschüre fallen sie unter staatsbürgerliche Aufklärung“, sagen die beiden Fachleute.

Noch mehr Informationen zum Thema „Recht gegen Rechts“ findet ihr in der Broschüre auf www.recht-gegen-rechts.de

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