U18-Wahl in Bayern: Das müsst Ihr wissen!

4.10.2018, 13:52 Uhr
U18-Wahl in Bayern: Das müsst Ihr wissen!

© Roland Fengler

Was ist die U18-Wahl überhaupt?

Die U18-Wahl ist eine Möglichkeit für alle Kinder und Jugendlichen, schon mal das Wählen auszuprobieren, obwohl sie noch keine 18 Jahre alt sind. Die Abstimmung findet immer neun Tage vor dem offiziellen Wahltermin statt, in Bayern heuer also am Freitag, 5. Oktober. Um einen gültigen Stimmzettel abzugeben, muss nur die Zweitstimme für eine Partei angekreuzt werden. Manche Wahllokale bieten aber auch an (wie bei der richtigen Landtagswahl) mit der Erststimme einen Direktkandidaten aus dem eigenen Wahlkreis zu bestimmen.

Wo kann man wählen?

Bayernweit gibt es dieses Mal über 440 Wahllokale. Wo genau diese sind, erfahrt ihr hier. Unter anderem dienen Jugendclubs, Turnhallen und Schulen als Abstimmungsorte. Auch unsere Zeitung bietet 13 eigene Wahllokale an, die größtenteils von 9.30 bis 15 Uhr geöffnet haben. Manche schließen oder öffnen aber auch schon früher. Schaut deshalb bevor ihr euch auf den Weg macht, unbedingt nach, wann das von euch bevorzugte Wahllokal geöffnet hat.

Wie läuft die Wahl ab?

Ihr bekommt einen weißen DIN A4-Zettel, auf dem 15 Parteien zur Wahl stehen. Darunter sind etablierte Parteien wie CSU, SPD, Freie Wähler und Grüne, aber auch kleine und junge Parteien, wie zum Beispiel die V-Partei³, mut, die Piraten und die Partei. Wahlen sind geheim. Deshalb sollte euch niemand zuschauen können, wenn ihr euer Kreuz macht. Um euch vor neugierigen Blicken abzuschirmen, gibt es in den Wahllokalen darum Wahlkabinen, die zum Teil aus Kartons und anderen Materialien von den Organisatoren selbst gebastelt wurden, Stellwände oder Vorhänge. Der ausgefüllte Stimmzettel wird gefaltet und anschließend in die Wahlurne geworfen.

Was passiert mit den Stimmzetteln?

Wenn das Wahllokal geschlossen hat, muss es seine Stimmzettel auswerten und die Ergebnisse in die Wahlsoftware eintragen. Das soll spätestens bis Freitag, den 5. Oktober, um 19 Uhr geschehen sein. Gewertet werden nur solche Stimmabgaben, bei denen klar eine der vorgeschlagenen Parteien oder Personen markiert wurde, etwa durch ein Kreuz, Häkchen oder Unterstreichung. Ungültig sind zum Beispiel Stimmzettel, auf denen mehrere Parteien markiert sind, auf denen die Wahl kommentiert wurde, oder die zerrissen wurden. 

Interessiert irgendjemanden das Ergebnis der U18-Wahl?

Die U18-Ergebnisse werden nach der Abstimmung und Auswertung, eine Woche vor der Landtagswahl, veröffentlicht. Dieser Abstand zur echten Wahl ist bewusst so gewählt, denn das Ergebnis soll in der Öffentlichkeit wahrgenommen werden. Am Wahltag selbst würde das keinen mehr interessieren, glaubt Michael Scholl vom Deutschen Bundesjugendring, der die U18-Wahl mitorganisiert. Sobald erste Ergebnisse vorliegen, erfahrt ihr hier davon. „Die Idee, die hinter U18 steht, ist, vor einer Wahl politische Bildung zu machen, und zwar in einem Kontext, der nicht Schule ist“, unterstreicht Scholl. Zudem ist U18 eine Möglichkeit für euch, zu testen, wie sich Wählen anfühlt.
 

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