Saisonbbruch ja – die Frage ist nur wann und wie?

16.4.2021, 09:16 Uhr
Saisonbbruch ja – die Frage ist nur wann und wie?

© Foto: Uwe Mühling

Eigentlich war die Sache durch den Vier-Punkte-Plan klar geregelt: Sollte bis 3. Mai kein uneingeschränkter Trainingsbetrieb möglich sein, werde man über einen Abbruch der Verbandsspielrunden entscheiden. Beim vorzeitigen Abbruch käme der in der Verbandsspielordnung neu verankerte Paragraf 93 zum Tragen. Dieser sieht eine Wertung für Auf- und Abstieg nach der Quotienten-Regelung unter Wegfall der Relegationsspiele vor.

Juristische Nachspiele? Neues Modell ohne Absteiger?

Doch dagegen regt sich anscheinend Widerstand, und im Gespräch ist offenbar auch ein Modell, in dem es nur Aufsteiger, allerdings keine Absteiger gibt. Letztlich ist es wohl auch ein drohendes juristisches Nachspiel in Form von Klagen aus den Reihen mancher Vereine, das den BFV (noch) vom letzten Schritt abhält – auch wenn der Verband letztlich die Spielordnung auf seiner Seite weiß. Zudem will der BFV – wie angekündigt – vor dem endgültigen Abbruch noch ein Meinungsbild bei den Vereinen einholen.

"De facto", wie es zuletzt häufiger in Pressemitteilungen des BFV heißt, sei es nach den jüngsten Kabinettsbeschlüssen nicht mehr möglich, die wegen der Corona-Pandemie unterbrochene Saison 2019/2021 in den allermeisten Ligen ordnungsgemäß zu Ende zu führen. Ein Abbruch der Verbandsspielklassen erscheine "unvermeidlich". Dennoch, so der BFV-Vorstand nach seiner Videokonferenz am Mittwochabend: "Ein formeller Beschluss zum Abbruch sollte aber aus formalen Gründen noch nicht aktuell getroffen werden."

Der BFV hatte bereits im August 2020 mit der Installation des Paragrafen 93 in der Spielordnung eine Regelung geschaffen, dass im Falle eines Saisonabbruchs die Anwendung der Quotienten-Regelung mit Auf- und Absteigern unter Wegfall der kompletten Relegation greift. Ein Spieljahr geht bekanntermaßen bis 30. Juni eines Jahres und es ist die originäre Aufgabe eines Fußball-Verbandes, seinen Vereinen einen Spielbetrieb anzubieten, insofern dies die staatliche Verfügungslage zulässt.

Unterschiedliche Interessenslagen bei den Vereinen

"Stand heute gilt die Verordnung des Freistaats Bayern jedoch nur bis zum 9. Mai 2021. Auch wenn wir aufgrund der weiter steigenden Infektionszahlen nicht davon ausgehen, wäre es rein theoretisch noch möglich, einzelne Spieltage bis zum offiziellen Saisonende am 30. Juni 2021 anzusetzen. Schon ein Spiel könnte die Quotienten und damit das Tabellenbild verändern", wirdn der für Rechtsfragen zuständige Vizepräsident Reinhold Baier in einer Pressemitteilung des BFV zitiert.

"All das funktioniere nur, "wenn wir allen Vereinen vor etwaigen Spielen eine adäquate und einheitliche Vorbereitungszeit von mehreren Wochen einräumen können. Mit dem heutigen Tage ist das zwar höchst hypothetisch und unwahrscheinlich, formell aber leider nicht in Gänze auszuschließen", so Baier weiter. Er nennt die Situation "misslich und für alle Beteiligten in einer ohnehin weiterhin schwierigen Pandemielage wenig erfreulich".

Der BFV berichtet, dass in den vergangenen Wochen mehrere offene Briefe und einzelne Anträge von Vereinen eingingen, die zum überwiegenden Teil in den Abstiegskampf involviert sind und den BFV auffordern, die gültige Quotienten-Regelung nicht zur Anwendung zu bringen oder noch einzelne Spiele zur Veränderung der Quotienten zuzulassen.

Saisonbbruch ja – die Frage ist nur wann und wie?

© Foto: Uwe Mühling

Andere Klubvertreter wiederum bitten um die verbindliche Umsetzung des Paragrafen 93, und es gibt auch Stimmen, die sich für eine Fortsetzung der Saison über den 30. Juni 2021 hinaus einsetzen. "Wir müssen die Sicht der betroffenen Vereine akzeptieren und wollen diese auch nicht mit dem bloßen Hinweis auf die bestehenden Bestimmungen abweisen, wenngleich es unsere Aufgabe ist, möglichst allen Vereinen – also auch denjenigen, die sich auf die geltenden Regeln verlassen haben – gerecht zu werden", erläutert Vizepräsident Reinhold Baier.

Der Verband will ein Meinungsbild der Vereine einholen 

In der Konsequenz bleibe es dabei, dass der Verband davon ausgeht, dass es das wachsende Infektionsgeschehen nicht mehr erlauben wird, auch nur einzelne Spiele in den Ligen noch anzusetzen. "Gänzlich ausschließen lässt sich das aufgrund der nur bis zum 9. Mai gültigen Verordnung des Freistaats am heutigen Tage aber nicht", stellt Baier fest.

Der BFV-Vorstand hat zudem mit Hinblick auf die Einholung eines bayernweiten Meinungsbildes unter den Entscheidern in den Vereinen festgelegt, die Vielzahl der in den vergangenen Monaten vom Verbands-Spielausschuss entwickelten Modalitäten eines Saisonabbruchs und der jetzt von den Vereinen eingebrachten Anträge nochmals in allen Facetten zu beleuchten.

"Der Verband ist keine Einbahnstraße und wir übergehen die jetzt bei uns eingegangenen Anträge und Briefe nicht einfach. Wir sollten aber bedenken, dass es ein Leichtes ist, jetzt zu fordern, die Quotienten-Regelung auszusetzen und stattdessen nur Aufsteiger zuzulassen und den Abstieg nicht zu vollziehen. Die Konsequenzen wären extrem weitreichend, das muss man sich sehr genau ansehen. Stand heute haben wir mit dem Paragrafen 93 eine klare Regelung mit Auf- und Absteigern", äußert sich Vize-Präsident Robert Schraudner.

"Jede Lösung wird am Ende Hartefälle hervorbringen"

Des Weiteren erläutert Schraudner: "Wir müssen bei allen Überlegungen immer fest im Blick haben, dass uns die Pandemie auch in der Saison 2021/2022 begleiten und herausfordern wird. Wir müssen übervolle Ligen und damit eine Vielzahl an zusätzlichen Spieltagen möglichst vermeiden, um nicht wieder an den Punkt zu kommen, an dem wir jetzt stehen. Dabei ist es unser Wunsch, die Vereine mit auf die Fahrt durch schwieriges Gewässer zu nehmen. Klar ist aber auch: Jede Lösung wird am Ende Härtefälle hervorbringen".

Robert Schraudner ist auch Bezirks-Vorsitzender des BFV in Oberbayern und leitet die jetzt vom Vorstand eingesetzte Gruppe, die sich in den kommenden Tagen nochmals spieltechnisch und sportrechtlich mit allen Modellen zur Abwicklung der Saison 2019/2021 auseinandersetzen wird – anschließend wird man die Lösungen sehen.

Formell hat der BFV-Vorstand – wie angekündigt – in seiner Online-Tagung den Ligapokal-Wettbewerb mit Ausnahme der Fußball-Regionalliga Bayern abgebrochen. Zudem findet momentan auch der Austausch mit den betroffenen Vereinen und dem Bayerischen Innenministerium hinsichtlich des weiteren Vorgehens für den Totopokal-Wettbewerb sowie für die Play-offs und den Ligapokal-Wettbewerb der Regionalliga Bayern statt.

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