Schwarzenbruck: Der KZV zahlt kein Geld zurück

13.11.2012, 15:20 Uhr
Schwarzenbruck: Der KZV zahlt kein Geld zurück

© Kappes

Zwischenzeitlich hat die Verbandsversammlung des KZV getagt und beschlossen, dass es bei der 100-prozentigen Anhebung der Gebühren bleibt. Diesen Beschluss begründete der Zweckverband mit dem Hinweis, dass das Landratsamt den KZV-Haushalt 2010 nur unter dem Vorbehalt genehmigt hatte, dass für 2011 kostendeckende Gebühren festgesetzt wurden.

Zum Ausgleich des Fehlbetrags habe man die Grundgebühren entsprechend anheben müssen, das habe zu deren Verdoppelung geführt. Vom Landratsamt gab es für dieses Vorgehen grünes Licht.

Beschluss von 2010

Beschlossen wurde das ganze bereits im November 2010. Anschließend wurde der Beschluss im Amtsblatt des Landkreises und den Mitteilungsblättern der Gemeinden veröffentlicht - aber offenbar von den Bürgern nicht richtig wahrgenommen.

Die staunten jedenfalls nicht schlecht, als sie im Februar dieses Jahres ihre Kanal-Gebühren-Rechnung bekamen. Ein Schwarzenbrucker Bürger legte Widerspruch ein, weil er auf einmal statt 45,60 Euro Grundgebühr 91,20 Euro zahlen sollte.

Er ging vor Gericht und erreichte, dass das Verfahren schließlich eingestellt wurde, weil der KZV signalisiert hatte, kein Interesse an einer weiteren gerichtlichen Auseinandersetzung zu haben. Der Schwarzenbrucker erhielt sein Geld zurück. Nun weist KZV-Geschäftsführerin Schramm alle Kunden, die ebenfalls Geld zurück wollen, darauf hin, dass die Gebührenbescheide vom Februar satzungsgemäß erstellt wurden.

Außerdem: „Nachdem Sie keinen Widerspruch einlegten, wurde der Gebührenbescheid nach vier Wochen rechtskräftig.“ Tatsächlich versäumten es die jetzigen Bittsteller im Frühjahr, rechtzeitig Widerspruch einzulegen. Damit ist für sie aber nicht das Ende der Fahnenstange erreicht.

Nachdem sie sich nun schriftlich an den KZV gewandt und um eine Rückzahlung von Gebühren gebeten haben, die Verbandsversammlung dies aber ablehnt, steht ihnen der Weg vor das Gericht offen - so Erik May, Justitiar beim Allgemeinen Verein für gerechte Kommunale Abgaben (AVgKD).

Carl und Cornelia Denninger aus Schwarzenbruck sind unter den Betroffenen, die sich schriftlich an den KZV gewandt und um eine Rückerstattung ihrer Zahlung gebeten haben. Unzufrieden sind sie mit dessen Reaktion. Im ablehnenden Schreiben des Zweckverbands seien zwar viele Themen angerissen worden, die hätten aber mit der eigentlichen Problematik nichts zu tun, so das Schwarzenbrucker Ehepaar, das jetzt erwägt, sein Geld einzuklagen.

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