Klage des TB Erlangen abgewiesen

BSV im Recht: Erstes Urteil im Streit um den Landesstützpunkt in Nürnberg

12.11.2021, 12:11 Uhr
Im September 2020 hat der BSV den neuen Landesstützpunkt in Nürnberg eröffnet: Ein Grund dafür waren die guten Trainingsbedingungen im Langwasserbad.   

© Ralf Rödel, NN Im September 2020 hat der BSV den neuen Landesstützpunkt in Nürnberg eröffnet: Ein Grund dafür waren die guten Trainingsbedingungen im Langwasserbad.   

Beendet ist der Disput zwischen TB Erlangen, der bislang der Träger des Stützpunkts war, und Bayerischen Schwimmverband (BSV) noch lange nicht. Vor Gericht geht er weiter. Im jüngsten Urteil des Hauptverfahrens am Landgericht Nürnberg-Fürth hat das Gericht die Klage des TB allerdings abgewiesen. Das Urteil liegt der Redaktion vor.

Der Grund für den Rechtsstreit: Der BSV wollte den Landesstützpunkt, den es in Erlangen seit 2009 gab, nach Nürnberg verlegen. Die dazugehörigen Verträge für den Stützpunkt und die Finanzierung der Trainerstelle von Roland Böller, die immer dem olympischen Zyklus folgend für vier Jahre gelten, hat der BSV zum 31.12.2020 auslaufen lassen. Darüber hatte der Verband den TB Erlangen im Juni 2020 schriftlich informiert. Im September 2020 hat der Verband den neuen Stützpunkt in Nürnberg eröffnet.

Die Erlanger waren der Ansicht, dass sie einen Anspruch auf eine Verlängerung des auslaufenden Finanzierungsvertrags hätten. Schriftlich hatten sich BSV und TB im April 2018 darauf verständigt, sich im September 2020 noch einmal über eine Verlängerung des Vertrags zu unterhalten. Das allerdings, so sieht es das Gericht, sei nicht mehr als eine Absichtserklärung gewesen. Und auch die Zeugen, die vor Gericht geladen waren, konnten nach Ansicht der Richter keinen Nachweis für eine Vertragsverlängerung erbringen.

Sachliche Gründe sprechen für den Standort Nürnberg

Bei den Richtern verfestigte sich der Eindruck: Die Erlanger waren sich zwar sicher, dass die Verträge verlängert werden würden, doch ob das für den BSV ebenso sicher war, konnte niemand bezeugen. Das Gericht hält fest: "Eine vertragliche Verpflichtung zur Verlängerung der Verträge ergibt sich aus den Zeugenaussagen nicht."

Die zweite Entscheidung des Gerichts behandelt die generelle Verlegung des Stützpunkts. Der TB Erlangen klagte, dass er als Wettbewerber im Vergleich zu anderen Vereinen durch Ungleichbehandlung des Verbands benachteiligt werde. Das nachzuweisen, ist allerdings eine heikle Angelegenheit.

Das Gesetz entscheidet hier lediglich nach sachlichen Gründen. Und im Urteil heißt es: Der BSV habe "sachliche Gründe vorgebracht (...), die eine Behinderung bzw. eine Ungleichbehandlung rechtfertigen". Dazu zählen die Nähe zur Bertolt-Brecht-Sportschule, die Infrastruktur zur Betreuung und Unterbringung der Leistungssportler, das Zusammenspiel mit anderen Sportarten. Mit dem Langwasser-Bad gibt es auch eine geeignete Schwimmhalle.

Das Gericht beschäftigt sich hier nicht mit der Frage, ob eine Verlegung des Standorts oder eine Weiterbeschäftigung des Trainers vernünftig ist. Es sei "nicht entscheidungserheblich, ob in sportlicher Hinsicht der Kläger (TB Erlangen, d. Red.) für eine Stützpunktträgerschaft insgesamt besser geeignet ist", schreiben die Richter. Diese Entscheidung trifft der Verband autonom, das ist im Grundgesetz geregelt. Ein Recht auf Bestandsschutz gibt es hier nicht. Es bestehen "keine Unterlassungsansprüche, den Landesstützpunkt in Nürnberg zu betreiben", heißt es im Urteil.

"Aus unserer Sicht schafft das Urteil Klarheit für den Verein und den Verband”, sagt Harald Walter, der Präsident des Bayerischen Schwimmverbands (BSV). Die Vorteile des Standorts führt er weiter aus: "Die Sportstadt Nürnberg hat sich positiv entwickelt, nicht nur im Bereich Schwimmen. Es gibt dort auch einen Bundesstützpunkt Triathlon, zudem die Landesstützpunkte Wasserball und Schwimmen. Die Trainer helfen sich gegenseitig aus."

Müssen Athleten am Landesstützpunkt trainieren?

Die TB-Verantwortlichen sind über das Urteil erwartungsgemäß "nicht erfreut", lässt Vereinspräsident Matthias Thurek ausrichten. Die Anwälte des Vereins "gehen davon aus, dass gegen das Endurteil in jedem Fall Berufung zum Oberlandesgericht einzulegen ist". Und das wird dauern.

Andere Verfahren laufen noch. Der TB hat an verschiedenen Gerichten gegen den BSV geklagt. Gerichte erteilten einstweilige Verfügungen, damit die Erlanger Leistungsschwimmer für den TB an Wettbewerben starten und neu in Sportklasse der Nürnberger Eliteschule wechseln dürfen, obwohl sie nicht am Stützpunkt trainieren. Grundsätzlich wird nun juristisch überprüft, ob Talente, die eine Sportschule mit Landesstützpunkt besuchen, nicht auch dort trainieren müssen. Der Streit geht also an mehreren Gerichten weiter.

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