Geldstrafe und Teilausschluss: Hartes DFB-Urteil für FCN

11.7.2016, 12:45 Uhr
Gegen Frankfurt haben die Nürnberger Anhänger Pyrotechnik gezündet. Jetzt muss der Club dafür bezahlen.

© Sportfoto Zink / WoZi Gegen Frankfurt haben die Nürnberger Anhänger Pyrotechnik gezündet. Jetzt muss der Club dafür bezahlen.

Wegen unsportlichen Verhaltens in drei Fällen ist der 1. FC Nürnberg vom Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes verurteilt worden. Zum einen verhängt der DFB im ersten Heimspiel der neuen Zweitligasaison einen Zuschauerteilausschluss. Das bedeutet, dass die Blöcke sieben, neun und elf in der Partie gegen den 1. FC Heidenheim geschlossen bleiben. Auch Transparente, Fahnen und Plakate dürfen dort nicht angebracht werden. Alle Dauerkarteninhaber der genannten Blöcke können einen Teil ihres Geldes vom FCN zurück bekommen, vermeldet der Club auf seiner Homepage.

Zum anderen trifft es den sowieso schon klammen FCN auch empfindlich im Konto. Der Club muss eine Geldstrafe von 70.000 Euro zahlen. Bis zu 30.000 Euro aus der Gesamtsumme kann der Verein aus der Noris allerdings für "sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen aufwenden", heißt es in einer Mitteilung des DFB. Die Ausgaben müssen bis Jahresende belegt werden.

Vor allem der Einsatz von Pyrotechnik durch die Nürnberger Anhänger führte zu den harten Sanktionen. Konkret geht es um die Begegnungen gegen Eintracht Braunschweig am 30. April und beide Relegationsspiele gegen Eintracht Frankfurt, als die Nürnberger Fans jeweils massiv zündelten. Der 1. FC Nürnberg hat dem Urteil zugestimmt, wodurch dieses rechtskräftig ist.

Bereits in den vergangenen Spielzeiten hat der Club für die Ausschreitungen der Fans bezahlen müssen. In der letzten Saison gab es allerdings nur einen Zuschauerteilausschluss, während 2013 30.000 Euro fällig wurden.

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