Tod wegen Pfusch an Stromkabel: Geldstrafe akzeptiert

22.3.2017, 13:22 Uhr

Der 47-jährige Nachbar der getöteten Frau muss sich nun doch nicht  in Ansbach vor Gericht verantworten. Er akzeptierte einen Strafbefehl und zahlt eine Geldstrafe von zweieinhalb Netto-Monatsgehältern, wie Michael Krüger, Sprecher des Amtsgerichts Ansbach sagte.

Der Staatsanwalt hatte in dem Fall einen Strafbefehl wegen fahrlässiger Tötung gestellt, weil er eine Geldstrafe für angemessen hielt. "Das ist nichts Ungewöhnliches und macht die Mehrheit der Fälle aus", sagte Krüger. "Dadurch wird die Justiz entlastet."

Das Amtsgericht hatte den Strafbefehl bestätigt, doch der Mann legte Widerspruch ein. Daher sollte es eine Verhandlung geben. Nachdem der 47-Jährige seinen Widerspruch nun zurückgezogen hat, ist der Fall vom Tisch.

Der Ehemann der Getöteten hatte seinen Nachbarn im November 2016 in Feuchtwangen um Hilfe gebeten, weil es Probleme mit dem Strom im Lastenaufzug einer Scheune gab. Doch eine Isolierung an einem Kabel war defekt – und der 47-Jährige hatte den Schutzschalter gegen Starkstrom ausgeschaltet. Als die Frau ein Bad nahm, berührte sie Metallteile in der Wanne, die unter Strom standen. Die Frau erlitt einen tödlichen Stromschlag.

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