Ärger um Booster-Impfungen

Trotz Termin: Warum Ihnen im Impfzentrum die dritte Spritze verweigert werden könnte

18.12.2021, 15:13 Uhr
Trotz Termin: Warum Ihnen im Impfzentrum die dritte Spritze verweigert werden könnte

© Friso Gentsch/dpa

Zum Beispiel Gerlinde W. (Name geändert) aus dem Nürnberger Land, die sich am 9. Dezember boostern lassen wollte und sich über das bayernweite Online-Impfportal BayIMCO dafür angemeldet hatte. Nach längerer Wartezeit vor dem Impfzentrum in Röthenbach an der Pegnitz kam aber die böse Überraschung: Die 78-Jährige hatte ihre zweite Impfung am 11. Juli erhalten und lag damit unter der Frist von fünf Monaten, die in Bayern gemäß eines Ministerratsbeschlusses zwischen dem Abschluss der ersten Impfserie und dem Boostern liegen soll.

"Wegen zwei Tagen haben die mich wieder weggeschickt und mir auch keinen Ersatztermin gegeben", ärgert sich die Rentnerin, die für die Feier mit der Familie an Weihnachten bestmöglich geschützt sein will. Sie musste deshalb tags darauf ein weiteres Mal ihren Enkel bemühen, der den geplatzten Impftermin in BayIMCO löschte und einen neuen Termin für seine Großmutter eintrug.

Gerlinde W. ist kein Einzelfall, in den vergangenen Tagen haben sich mehrere Betroffene an unsere Redaktion gewandt. Manche lagen eine knappe Woche, manche nur um einen Tag unter der Fünfmonatsfrist. Eine Leserin aus dem Landkreis Forchheim stand laut eigener Aussage zweieinhalb Stunden ("davon eine Stunde draußen") für die Booster-Impfung im örtlichen Impfzentrum an, um dann an der Anmeldung mit der Hiobsbotschaft konfrontiert zu werden.

"Wäre nicht ein Plakat hilfreich, auf dem darauf hingewiesen wird, dass die Impfung allerfrühestens nach Ablauf von exakt fünf Monaten aufgefrischt werden kann?", fragt sich die Leserin. Nichts, auch kein Hinweis auf der Homepage des Impfzentrums, lasse einen annehmen, dass es hier um absolute Tagesgenauigkeit geht.

Angst vor Omikron

Angesichts der Angst vieler Menschen vor der Omikron-Variante und der Aussicht auf die entfallende Testpflicht für geboosterte Personen scheint sich das Problem der geplatzten Impftermine zu verschärfen. Das lässt zumindest der Besuch einer Impfeinrichtung in Schwabach erahnen.

Fünf Personen innerhalb von zehn Minuten müssen die Helfer der im örtlichen Einkaufszentrum eingerichteten mobilen Impfstation ohne Impfung wegschicken: Eine Frau, die vier Tage zu früh dran ist, ein Ehepaar, das in den nächsten Tagen in den Urlaub fliegen will, und ein älterer Herr, der sich laut eigener Aussage "im Monat vertan hat".
Etwas laut wird es, als ein junger Mann unverrichteter Dinge wieder abziehen muss. Bei seiner telefonischen Anmeldung sei es überhaupt kein Problem gewesen, dass seine Zweitimpfung erst viereinhalb Monate her sei, behauptet der aufgebrachte Besucher. "Ich bin auch hier, um meine Verantwortung gegenüber der Gesellschaft zu erfüllen, und Sie schicken mich wieder weg", schimpft er.

Der junge Mann ist nicht der einzige, der seinem Ärger Luft macht. Jürgen Ramspeck, Pressesprecher der Stadt Schwabach, hatte in den vergangenen Wochen immer wieder mal entsprechende Rückmeldungen. Erst am Tag zuvor habe er auf Twitter mit zwei abgewiesenen Bürgern diskutiert, die unter anderem eine "überbordende Bürokratie" beklagten.
"So etwas ist natürlich ärgerlich. Ich kann diese Reaktionen absolut nachvollziehen", sagt Ramspeck. Aber es gebe die Weisung des Gesundheitsministeriums, dass in den Impfzentren die Fünfmonatsfrist gilt - und die müsse auf den Tag genau eingehalten werden, um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein. "Ein Arzt kann sich schon darüber hinwegsetzen, aber dann ist er persönlich haftbar", erklärt der Stadtsprecher.

Das gilt auch für die niedergelassenen Ärzte im Freistaat, wie Wolfgang Ritter, Vorstandsmitglied des Bayerischen Hausärzteverbandes, bestätigt. "Wenn ich mich nicht an diese Vorgaben halte und ein Patient dann einen Impfschaden erleidet, hafte ich mit meinem kompletten Privatvermögen", erklärt der Mediziner, der in einer Gemeinschaftspraxis in München-Sendling arbeitet.

Sicherung in der Software

Die dort genutzte Terminvergabe-Software hat denn auch eine Sicherung: Wenn sich Patienten online für eine Auffrischungsimpfung anmelden wollen, wird automatisch das Datum der Zweitimpfung abgefragt.

So eine Option bietet das Anmeldeportal BayIMCO bisher nicht. Wer sich dort für die Drittimpfung anmeldet, bekommt derzeit nur einen kurzen Hinweis zu lesen: "5 - 6 Monate nach der Grundimmunisierung empfiehlt die STIKO Erwachsenen eine Auffrischungsimpfung". Kein Wort davon, dass das Angebot von Booster-Impfungen entsprechend einem Ministerratsbeschluss an die Einhaltung der Fünfmonatsfrist gebunden ist.

Bayern hält sich hier übrigens nicht an die Empfehlung der Ständigen Impfkommission, die einen Mindestabstand von sechs Monaten empfiehlt. Laut einer Sprecherin des bayerischen Gesundheitsministeriums weicht der Freistaat beim Boostern von der arzneimittelrechtlichen Zulassung der Impfstoffe ab. "Für die Verkürzung der Frist von fünf Monaten hat Bayern den Ärzten zugesagt, die rechtlichen Haftungsrisiken zu übernehmen", sagt die Sprecherin.

"Im Bedarfsfall das ärztliche Gespräch suchen"

Der Fünfmonatsabstand sei auf der Homepage des Ministeriums kommuniziert, und im Übrigen könne eine Impfung nach ärztlicher Aufklärung und Entscheidung im Einzelfall erfolgen. "Es wird empfohlen, im Bedarfsfall das ärztliche Gespräch zu suchen."

Das zumindest war bei Gerlinde W. nicht nötig. Vier Tage später fuhr die 78-Jährige erneut ins Impfzentrum nach Röthenbach an der Pegnitz und kam umgehend dran. "Jetzt ist nicht nur mein Mann, sondern auch ich geboostert. Gott sei Dank!"

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