Vergrößerung des VGN-Gebiets ist komplizierter Prozess

2.1.2013, 07:00 Uhr
Doch mit einer reinen Interessensbekundung der Aufgabenträger für den Öffentlichen Personennahverkehr ist es nicht getan. Die Gebietskörperschaften müssen sich klar werden, dass es eine Ausdehnung des VGN-Gebiets bis zu ihnen nicht zum Nulltarif gibt.

© dpa Doch mit einer reinen Interessensbekundung der Aufgabenträger für den Öffentlichen Personennahverkehr ist es nicht getan. Die Gebietskörperschaften müssen sich klar werden, dass es eine Ausdehnung des VGN-Gebiets bis zu ihnen nicht zum Nulltarif gibt.

Auch in Auerbach in der Oberpfalz wird es dem Fahrgast ähnlich gehen. Will er weiter Richtung Osten, braucht er eine neue Fahrkarte. Der Grund ist wie im Fall von Ramsenthal überall der Gleiche: Noch deckt sich das VGN-Gebiet nicht mit dem der Europäischen Metropolregion Nürnberg.

Doch das ist das große Ziel zahlreicher Politiker in der Metropolregion. In Zukunft soll der Bürger aus Roth nach Kulmbach reisen können und dabei nur einmal zahlen, am Anfang der Reise. Und will er in Kulmbach den Bus benutzen, ist auch das mit dem Ticket möglich. Je weniger Hürden, desto attraktiver ist es für den Franken, das Auto stehen zu lassen und die öffentlichen Verkehrsmittel zu nutzen.

Bereits im November 2006 hatte der Landrat des Kreises Kulmbach Interesse an einer Aufnahme in den Verbund signalisiert. Weitere benachbarte Gebietskörperschaften folgten wie Coburg – Stadt und Kreis –, Lichtenfels, Kronach oder Haßberge.

Doch mit einer reinen Interessensbekundung der Aufgabenträger für den Öffentlichen Personennahverkehr ist es nicht getan. Die Gebietskörperschaften müssen sich klar werden, dass es eine Ausdehnung des Gebiets bis zu ihnen nicht zum Nulltarif gibt. Bei der Einführung des VGN–Tarifs kommen auf die Gebietskörperschaften Ausgleichsverpflichtungen zu: Zum einen weil der VGN-Tarif den bisher geltenden Haustarif ersetzt und dieser für den Reisenden am Ende meist billiger ist; und zum anderen, weil der zweite Fahrausweis für Umsteiger wegfällt. Dadurch können die Verkehrsunternehmen unter Umständen weniger einnehmen.

Unternehmen wollen keine finanziellen Nachteile

Einer Integration ihrer Verkehre werden die lokalen und regionalen Unternehmen aber nur dann zustimmen, wenn sie durch die Änderungen keine finanziellen Nachteile haben. Im Klartext heißt das: Die Unternehmen wollen nach der Einführung des neuen Tarifs genauso viel verdienen wie vorher.

Ist die Kostenfrage geklärt – sie beruht auf umfangreichen Erhebungen und langwierigen Berechnungen –, muss die nächste Hürde genommen werden: Die Verkehrsunternehmen müssen über eine Verbunderweiterung abstimmen. Eine Erweiterung macht aber nur dann Sinn, wenn so viele Verkehrsunternehmen wie möglich der Verbunderweiterung zustimmen. Der VGN-Gedanke zielt darauf, dass alle Unternehmen integriert werden.

Vergrößerung des VGN-Gebiets ist komplizierter Prozess

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In Oberfranken laufen derzeit die Gespräche mit dem Bahnunternehmen agilis. Neben der DB Regio, die in Oberfranken die größeren Bahnstationen mit Regionalexpresszügen ansteuert, bedient agilis auch die regionalen Bahnhalte im Dieselnetz Oberfranken. Auf einigen Streckenabschnitten wie Lichtenfels–Marktschorgast fährt ausschließlich agilis.

Wie die Verkehrsunternehmen müssen sich auch die politischen Entscheider in den Gebietskörperschaften für eine Verbunderweiterung aussprechen. Weil aber die Kassen der Gebietskörperschaften leer sind und die Erweiterung mit zahlreichen Kosten verbunden ist, kann sich die politische Debatte lange ziehen – gerade wenn ein Wahljahr ansteht. Denn die Kosten gehen über die tariflich verursachten Ausgleichszahlungen hinaus. So müssen die Gebietskörperschaften u.a. die Kosten für neue Verkaufsautomaten an den Bahnhöfen tragen.

Erschwerend kommt hinzu, dass die Gebietskörperschaften sich nicht zur gleichen Zeit entscheiden. Denn die Gebietskörperschaften sind in bestimmten Fällen voneinander abhängig, wie in diesem: Würde der Kreis Kronach einer Erweiterung zustimmen, die Kreise Kulmbach und Lichtenfels aber nicht, würde die Verbunderweiterung scheitern. Denn hier würde eine Zone entstehen, in der der VGN-Tarif nicht gilt.

In Kronach soll im Januar kommenden Jahres die Entscheidung fallen. Im März 2013 müssen sich sowohl die Gebietskörperschaften als auch die Verkehrsunternehmen entschieden haben. Erst dann können die Gremien der heutigen Verbundpartner (Grundvertragsausschuss und Gesellschafterversammlung) selbst eine Entscheidung fällen und diese muss dann einstimmig sein.

Leichter gesagt als getan. Denn auch auf die Gebietskörperschaften im heutigen Verbundraum kommen Kosten zu. Die Ausgleichszahlungen erfolgen nämlich auf Basis des Verursacher-Prinzips. Jene Gebietskörperschaft muss löhnen, in der der Fahrgast wohnt, der mit dem VGN-Tarif künftig günstiger unterwegs ist. Kreis und Stadt Coburg haben sich vor kurzem gegen eine Verbunderweiterung entschieden. Das Ziel, am 1. Januar 2014 eine Verbunderweiterung für Coburg zu realisieren, ist jetzt nicht haltbar.

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