Vorsicht beim Monatswechsel

9-Euro-Ticket: Das müssen Nutzer beachten - sonst droht ab Freitag Bußgeld

30.6.2022, 09:15 Uhr
Reisen mit dem 9-Euro-Ticket ist günstig - doch wer zum Monatswechsel nicht aufpasst, riskiert ein Bußgeld.

© Daniel Karmann/dpa, NN Reisen mit dem 9-Euro-Ticket ist günstig - doch wer zum Monatswechsel nicht aufpasst, riskiert ein Bußgeld.

Millionen Menschen nutzen es in Deutschland: das 9-Euro-Ticket. Als Entlastung in Zeiten steigender Lebensmittel-, Energie- und vor allem Spritpreise ist das Angebot verlockend. Für nur neun Euro pro Monat können Fahrgäste die Züge im Nahverkehr nutzen und nicht nur zur Arbeit, Schule, Universität oder Freizeitaktivitäten kommen, sondern auch Ausflüge und sogar Urlaubsreisen damit unternehmen - genug Geduld beim Umsteigen bei langen Fahrten vorausgesetzt.

Wer häufiger mit der Deutschen Bahn unterwegs ist und das Angebot der Zeitkarten nutzt, erinnert sich, dass die Gültigkeit dieser Zeitkarten flexibel ist. Kundinnen und Kunden können ein Datum wählen, ab dem sie gilt - das Wochenticket ist dann ab diesem Datum genau sieben Tage lang gültig, die Monatskarte 30 Tage. Beim 9-Euro-Ticket gilt aber eine Besonderheit, die beim Monatswechsel wichtig ist: Egal, wann Sie das 9-Euro-Ticket gekauft haben, gilt es immer nur bis zum Ende des Kalendermonats.

"Es ist jeweils einen Kalendermonat, vom ersten (0:00) bis zum letzten (24:00 Uhr) Tag des Kalendermonats, gültig", erklärt die Bahn hierzu auf ihrer Homepage. Konkret bedeutet das: Wer ab Freitag, den 1. Juli, mit dem 9-Euro-Ticket fahren möchte, muss sich das Ticket für den Juli kaufen - unabhängig davon, wann das 9-Euro-Ticket für den Juni erworben wurde. Auf vielen der ausgegebenen 9-Euro-Tickets wird die Gültigkeit noch einmal auf den Tag genau explizit erwähnt, allerdings nicht auf allen.

Auf manchen Fahrscheinen (wie hier links) ist das Ende der Gültigkeit auf den Tag genau angegeben, auf anderen (wie rechts) ist lediglich der Monat angegeben.

Auf manchen Fahrscheinen (wie hier links) ist das Ende der Gültigkeit auf den Tag genau angegeben, auf anderen (wie rechts) ist lediglich der Monat angegeben. © IMAGO / Metodi Popow und IMAGO / Future Image; Montage: nordbayern.de

Im schlimmsten Fall wird dann für Fahrgäste ohne gültige Fahrkarte das "erhöhte Beförderungsentgelt" fällig, das 60 Euro beträgt.

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