Endlich einheitlich

Aldi, Lidl, Edeka und Co. müssen Preisschilder tauschen: Das steckt dahinter

Simone Madre

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24.5.2022, 10:46 Uhr
Erleichterung im Supermarkt: Bald werden die Grundpreise von Waren nur noch in 1 Kilogram oder 1 Liter angegeben.

© IMAGO/Frank Hoermann/SVEN SIMON Erleichterung im Supermarkt: Bald werden die Grundpreise von Waren nur noch in 1 Kilogram oder 1 Liter angegeben.

Preise und Mengen vergleichen, Angebote im Blick behalten: Bei den immer wieder deutlich steigenden Produktpreisen ist es derzeit alles andere als einfach, im Supermarkt den besten Preis zu bekommen. Und versteckte Preiserhöhungen, bei denen Produkte in kleineren Mengen aber zum gleichen Preis verkauft werden, tun ihr Übriges.

Schon ab 28. Mai greift in Deutschland ein neues Gesetz, dass es Verbraucherinnen und Verbrauchern deutlich leichter machen soll - und das Discounter und Supermärkte dazu zwingt, rechtzeitig die Preisschilder auszutauschen.

Bislang war der Einzelhandel nämlich nur verpflichtet, den Grundpreis von Lebensmitteln nach 100 Gramm, 100 Millilitern, einem Kilogramm oder einem Liter anzugeben. Das führte in einigen Fällen dazu, dass zwei nahezu identische Produkte eine unterschiedliche Angabe im Grundpreis hatten. Bei Verpackungseinheiten unter 250 Gramm oder 250 Milliliter durften Supermärkte und Discounter den Grundpreis auch auf 100 Gramm oder 100 Milliliter angeben. Die Vergleichbarkeit war mit etwas Kopfrechnen zwar weiterhin gegeben, dennoch steht jetzt eine Erleichterung an.

Ab dem 28. Mai gilt dann nämlich die neue Preisangabenverordnung. Und die besagt, dass der Grundpreis jetzt nur noch pro Kilogramm oder pro Liter angegeben werden darf. So ist schon auf den ersten Blick festzustellen, welches Produkt auf diese Menge gerechnet günstiger ist. Der Grundpreis beinhaltet dann immer den Kilogramm- oder Literpreis des Produkts inklusive Steuern. Den Grundpreis finden Kundinnen und Kunden dann entweder direkt am Regal, im Prospekt oder beim Angebot im Internet. Bei Produkten mit unter 10 Gramm oder 10 Millilitern kann wie bisher auf den Grundpreis verzichtet werden.

Zudem muss bei der Werbung mit Rabatten künftig ein Vergleichswert angegeben werden - und das ist der niedrigste Preis, den der Supermarkt innerhalb der letzten 30 Tage für das Produkt verlangt hat. Somit können Unternehmen nicht mehr kurzfristig den Preis einer Ware heben, um den darauffolgenden Rabatt möglichst groß erscheinen zu lassen.

Ausgenommen von der Preisinformationspflicht sind Produkte, die kurz vor Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums stehen und deshalb reduziert werden. Zudem müssen auch allgemeine Werbeaussagen wie "Dauertiefpreis" nicht mit weiteren Informationen ergänzt werden.

Laut Verbraucherzentrale bleibt ein Punkt für Verbraucher aber weiterhin problematisch: die oftmals sehr kleine Schriftgröße des Grundpreises. Vor allem Menschen mit Sehschwäche tun sich schwer, ihn zu entziffern zu lesen. Zudem würden fehlende Grundpreisangaben bisher kaum geahndet. Es brauche regelmäßige Kontrollen in Discountern und Supermärkten.

Diesen Artikel vom 18. Mai haben wir am 24. Mai erweitert.

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